Stadtteilbeirat Sternschanze
Protokoll der 123. Sitzung vom 26.03.2025

PDF-Version des Protokolls

Der Beirat ist mit 11 anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig.

Tagesordnung
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll
TOP 02 Berichte
TOP 03 Antrag an den Verfügungsfonds
TOP 04 Empfehlung Genehmigungspraxis Sondernutzungen
TOP 05 Empfehlung zu Auflagen für Sondernutzung (Lärmschutz)
TOP 06 Beteiligungsverfahren Umfeld Sternbrücke
TOP 07 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
TOP 08 Termine

TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Es wird nochmals die genaue Begründung für die Ablehnung von Stadtteilbeiräten als Träger öffentlicher Belange (TÖB) durch die BSW erläutert (siehe Protokoll der Sitzung 122).

TOP 02 Berichte
Thema Müll im Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz (WKV)
Die Thematik „Vermüllung im Stadtteil Sternschanze“ wurde durch den Geschäftsführer des Standpunkt.Schanze. e.V. im Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz (WKV) vorgestellt, nachdem dieser aufgrund einer Eingabe eines Anwohnenden das Thema aufgegriffen hatte. Die Präsentation fand positiven Anklang, berichtet der Vorstand, der Ausschuss bat um die Bereitstellung der Präsentation für weitere Beratungen.
Bildmaterial zur Situation könne gerne weiterhin unter info@standpunktschanze.de eingereicht werden, so der Vorstand, da das Thema aktuell bleibe und die Situation fortlaufend dokumentiert werden solle.

Vorstellung des Nachtbeauftragten St. Pauli im WKV
Der Nachtbeauftragte St. Pauli habe im selben Ausschuss über seine Arbeit berichtet, insbesondere über seine Vermittlungsrolle zwischen Anwohnenden, Gastronomien, Polizei und Behörden, fährt der Vorstand fort. Die Zuständigkeit begrenze sich auf die Straßenzüge zwischen Reeperbahn und Sternschanze, da die Reeperbahn selbst über den Status als Business Improvement District (BID) in diesen Themen anders organisiert sei.
Der Nachtbeauftragte habe zu seinem bisherigen (befristeten) Einsatz ein positives Fazit gezogen, er habe erfolgreich zur Entschärfung von Konflikten beitragen können, vor allem durch die intensive, aktive Kommunikation mit allen Beteiligten, berichtet der Vorstand. Es sei, so der Nachtbeauftragte, nicht nur aktiv das Gespräch gesucht, sondern auch um Annäherung und Kompromissbereitschaft auf allen Seiten geworben worden.
Jedoch habe man auch auf St. Pauli mit Gastronomiebetrieben zu tun, die nicht kooperationsbereit gewesen seien und nach wie vor den eigenen Umsatz über die gängigen Vorschriften stellten. Wie der Nachtbeauftragte berichtete, habe dies in enger Zusammenarbeit zwischen Amt, Polizei und anderen Behörden dazu geführt, dass zirka fünf Betriebe für die aktuelle Saison keine Genehmigung für Außengastronomie erhalten hätten. Eine Maßnahme, die – so der Vorstand – bislang im Bezirk Altona vom Bezirksamt immer als unmöglich dargestellt worden sei. Entsprechend interessiert hätten sich die Ausschussmitglieder des WKV gezeigt.
Zwar hätten laut dem Nachtbeauftragten bereits einige der Betriebe angekündigt, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen, trotzdem sei davon auszugehen, dass sie in dieser Saison keine Außengastronomie betreiben dürften. Ein Ergebnis, das aufzeige, wie Maßnahmen des Amts nicht zahnlos bleiben können, so der Vorstand.
Auch auf St. Pauli sei im übrigen deutlich geworden, dass nur eine kleine Zahl der Betriebe für die Mehrheit der Beschwerden (im Zeitraum des Nachtbeauftragten-Einsatzes über 400) verantwortlich sei, fasst der Vorstand zusammen. Betriebe, die schon lange ansässig seien, hätten laut dem Nachtbeauftragten kein Interesse an Konflikten und die Betreibenden wohnten oft selbst noch im Stadtteil.
Diskutiert wurde zudem die Optimierung des Beschwerdeverfahrens und die Herausforderungen rund um die Anonymität von Beschwerden und Hinweisen, fährt der Vorstand fort. Der Nachtbeauftragte habe berichtet, dass zu Beginn seiner Arbeit bereits über 1000 Hinweise zu Verstößen vorgelegen hätten, jedoch nur neun davon als Beschwerden qualifiziert gewesen seien. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, zu betonen, dass im Kontakt mit den Behörden nur mit dem konkreten Begriff der Beschwerde weitere Folgen für die Gesamtsituation zu erwarten seien, so der Vorstand; ein Anruf, mit dem einfach nur auf Lärm hingewiesen werde, führe nicht zu Folgen im Sinne einer Beschwerdelage. Daher habe der Nachtbeauftragte an die Haushalte auch einen Flyer verteilt, in dem gemeinsam mit der Polizei eine Anleitung zur korrekten Beschwerdeeingabe skizziert wurde, um diese für die Betroffenen zu vereinfachen und sicher zu stellen, dass die relevanten Angaben richtig formuliert seien. Auch Eingaben wie korrekt formulierte Beschwerden seien jedoch keine offizielle Feststellung, schränkt der Vorstand ein. Eine solche sei nur durch Behördenvertretung, bezirkliche Kontrolldienste oder die Polizei machbar.
Als weitere Unterstützung bei der Sensibilisierung von Gästen der Betriebe, so der Vorstand, habe der Nachtbeauftragte kleine Aufkleber mit kurzen allgemeinverständlichen Formulierungen zur Nachtruhe und zur Betroffenheit der Anwohnenden durch den Lärm verteilt. Diese seien in den gastronomischen Betrieben gut angenommen worden und an Schaufenstern platziert worden. Auf diese Weise würde es Angestellten der Betriebe mit dem Hinweis auf die Aufkleber vereinfacht, auf lärmende Gäste zuzugehen.

Richtig Beschweren (Auszug aus dem Flyer von St. Pauli)
Der Vorstand stellt eine bezüglich der Adressen für die Sternschanze angepasste Version der Beschwerdevorlage aus St. Pauli vor, die Anwohnenden künftig zu Verfügung gestellt werden soll.
Der Beirat berät sich über mögliche Optionen und beschließt, die Vorlage auf der Webseite zu integrieren.
In diesem Zusammenhang wird erneut die Problematik der Anonymität bei Beschwerden thematisiert, da viele Mitglieder und Gäste des Beirats eine namentliche Beschwerde mit einer realen Bedrohung durch die Betreibenden assoziieren. Gewalt und Bedrohungen durch Gastronomen seien in diesen Situationen bereits vorgekommen und es werde auch weiterhin davon ausgegangen, dass dies eine Konsequenz einer nicht-anonymisierten Beschwerde seien könne.
Es wird diskutiert, wie mögliche Lösungen aussehen könnten und beschlossen, auf der Webseite einen Hinweis für besorgte Betroffenen zu ergänzen: Diese sollten im Falle einer persönlichen Bedrohung am besten direkt in Kontakt mit der Polizei treten, so ein Gast.
Der Vorstand bietet an, dass er jederzeit unter info@standpunktschanze.de kontaktiert werden könne, um Hinweise anonymisiert weiter zu geben. Dies sei wie erwähnt zwar die am wenigsten beweiskräftige Form einer Beschwerde, jedoch führe auch hier eine hohe Zahl von Eingaben zu mehr Aussagekraft für die Gesamtsituation und werde langfristig wirkmächtig.

An diesem Punkt stellt sich die neue bürgernahe Beamtin des Polizeikommisssariats PK 16 vor. Frau Puppe kommt als Kollegin von Herrn Stamm und Nachfolgerin von Herrn Fangmann ins Viertel.

TOP 03 Antrag an den Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds des Stadtteilbeirats verfügt für 2025 noch über Mittel in Höhe von 3.000 €, so der Vorstand.

Antrag 03|2025 Rosenhofstraßenfest 
Die Veranstaltenden des Rosenhofenstraßenfests beantragen 550,- € zur Unterstützung für dessen Durchführung (Kosten für die Sicherung/Absperrung der Straße).
Der Antrag wird mit 11 Stimmen einstimmig angenommen.

TOP 04 Empfehlung Genehmigungspraxis Sondernutzungen 
Angesichts der Genehmigungspraxis für Sondernutzungsflächen für die Außengastronomie durch das Bezirksamt stellt der Vorstand einen Textvorschlag für eine Empfehlung vor. Es ginge um die Frage, ob Gastronomien die Außenflächen bereits nutzten, bevor sie die notwendigen Genehmigungen erhalten haben.
Zum Verständnis des Prozesses folgt eine Erklärung des Vergabeverfahren mit dem Hinweis eines Mitglieds, dass diese mittlerweile seiner Erfahrung nach zügig abgearbeitet würden.
Der Antrag bedürfe nur bei Neugenehmigung einer ausführlicher Prüfung, Folgegenehmigungen ohne Änderungen im Antrag würden in der Regel ohne Neuprüfung vergeben, stellt ein Gast des Beirats richtig. Sollte sich an den Auflagen zur Genehmigung seitens des Amtes generell etwas ändern, würden alle bis dahin erteilten Genehmigungen widerrufen und ab Änderungsdatum nur unter den neuen Bedingungen erteilt (und gegebenenfalls vorher überprüft). Sollte jedoch sichtbar werden, dass Betriebe ohne gültige Genehmigung Außengastronomie betreiben, dann müsse sich direkt an das Amt gewendet werden, damit dieses unterbunden werden könne.
Der Vorstand wirft daraufhin ein, dass es nicht die Aufgabe der Anwohnenden sei, rechtlich korrektes Handeln der Gastronomie zu kontrollieren. Vielmehr liege die Kontrollpflicht beim Bezirksamt.
Es ergibt sich ein Konsens, dass die Sondernutzungsgenehmigungen generell mit deutlicheren Richtlinien für Kontrolle und Genehmigung formuliert werden sollten, insbesondere bezüglich der Einhaltung von Ruhezeiten und klarer Festlegung der zugelassenen Flächennutzung.
Die Empfehlung wird in der aktuell vorliegenden Form abgelehnt.

TOP 05 Empfehlung zu Auflagen für Sondernutzung (Lärmschutz) 
Im Rahmen der Diskussion über notwendige Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm im Stadtteil stellt der Vorstand eine Empfehlung für die Anpassung der Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie durch das Bezirksamt vor.
Die Empfehlung wird diskutiert und einstimmig verabschiedet. Sie sieht vor, dass künftig zur Durchsetzung der gesetzlichen Zeiten für die Nachtruhe ein Ende der Außengastronomie ab 22 Uhr verpflichtend in die Sondernutzungsgenehmigungen aufzunehmen sei — auch für die Wochenenden, denn schließlich werde Lärm am Wochenende nicht weniger gesundheitsgefährdend. Darüber hinaus fordert der Beirat das Bezirksamt auf, unverzüglich ein Maßnahmenkatalog zur sofortigen Reduzierung der Lärmbelastung an besonders betroffenen Standorten zu entwickeln.
Jedoch sei zu betonen, so Mitglieder des Beirats, dass diese Empfehlung nur die Probleme mit dem Lärm der Aussengastronomie angehen werde – Lärmprobleme durch die Kioske, geregelt durch die Einzelhandelsöffnungszeiten, würden nach wie vor bestehen bleiben und auch das Cornern werde nach wie vor Bestand haben, solange der Verkauf von Alkohol auch nach dem Schließen der Außengastronomien weiter gehe. Hier müsse durch weitere Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden. Trotzdem sei die empfohlene Sofortmaßnahme gerade vor dem Hintergrund der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ein wichtiger erster Baustein.
In diesem Zusammenhang wird über die Thematisierung der Situation im Stadtteil zum Tag gegen Lärm am 30. April nachgedacht, bevor der Punkt abgeschlossen wird.

TOP 06 Beteiligungsverfahren Umfeld Sternbrücke 
Der Vorstand informiert ausführlich über das aktuell laufende Beteiligungsverfahren bezüglich des Umfelds der Sternbrücke, bei dem noch bis zum 2. April 2025 Stellungnahmen und Kommentare online eingereicht werden können. In diesem Falle gehe es um den Bereich zwischen Sternbrücke und Kreuzung Max-Brauer-Allee / Schulterblatt. Zwar gehöre der Bereich auf seiner Nordseite nicht zur Sternschanze, jedoch sei eine Entwicklung an dieser Stelle selbstverständlich auch für die Anlieger aus der Sternschanze relevant. Es handele sich um ein Beteiligungsverfahren der Verkehrsbehörde, nicht um das erwartete Beteiligungsverfahren zum Brückenumfeld. Hierfür sei der Bezirk Altona zuständig, so der Vorstand.
Die Umgestaltung weise stellenweise Defizite hinsichtlich der Wegeführung von Rad- und Fußverkehr auf, so die Einschätzung des Vorstands. Besonders kritisch bei der Neugestaltung wird die geplante Verbreiterung des Gehwegs zugunsten zusätzlicher Außengastronomieflächen diskutiert. Hier profitierten wenige Betriebe von öffentlichen Geldern, während für die Anwohnenden kein Vorteil entstehe, so ein Mitglied des Beirats. Der Beirat spricht sich ausdrücklich dafür aus, die vorgesehene Nutzung dieser Flächen weiterhin kritisch zu hinterfragen und die Entwicklung weiter zu beobachten. Der Vorstand ruft dazu auf, die Gelegenheit für eine persönliche Stellungnahme zu nutzen und auch die entsprechende Online-Adresse https://max-brauer-allee.beteiligung.hamburg weiter zu kommunizieren.

TOP 07 Anliegen von Gästen und Mitgliedern 
Es gibt keine zusätzlichen Themen.

TOP 08 Termine

Wann? Was? Wo?
14.04. 18 Uhr Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz Rathaus Altona, Kollegiensaal
23.04. 19:30 Uhr nächste Beiratssitzung JesusCenter,
Schulterblatt 63

Protokoll vom 20.04.2025
erstellt vom Standpunkt.Schanze e.V.

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