Stadtteilbeirat Sternschanze
Protokoll der 103. Sitzung vom 22.03.2023

PDF-Version des Protokolls

Der Beirat ist mit 8 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig..

Tagesordnung
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
TOP 02 Berichte
TOP 03 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
TOP 04 Termine für den Sternschanzenpark 2023
TOP 05 Termine

TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Der Vorstand informiert, dass bezüglich des TOPs 03. Auflösung des Stadtteilbeirats St. Georg im Protokoll der 102. Beiratssitzung vom 22.02.2023 auf die falsche der beiden Drucksachen verwiesen worden war. Während im Protokoll die Drucksache 22-3575 (BA HH-Mitte) genannt wurde, sei es an der Stelle um die Drucksache 22-3516 (BA HH-Mitte) gegangen.

Erläuterung der Protokollführung:
Drucksache 22-3516: Quartiersbezogene Beiräte in Hamburg-Mitte – Jahresplanung 2023; Beiräte außerhalb RISE-Fördergebieten mit Finanzierung aus dem Quartiersfonds
Drucksache 22-3575: Beirats- und Beteiligungsstrukturen in Hamburg-Mitte (Antrag der SPD-, CDU-, FDP- und GRÃœNE-Fraktion)
Beide Drucksachen beschäftigen sich mit dem Stadtteilbeirat St. Georg. Mit der ersten Drucksache wurden die bewilligten Mittel 2023 für den Stadtteilbeirat und seine Beiratsarbeit stattdessen an die Lawaetz-Stiftung für die Umsetzung einer Neuausrichtung des Beirats übertragen (Zitat: „Für die Neuausrichtung des Beirats St. Georg sollen die Mittel für die Modifizierung des Formates eingesetzt werden.“).
In der zweiten Drucksache werden die bestehenden Beiratsstrukturen generell durch die vier genannten Parteien in Frage gestellt. (Zitat: „Knapp 10 Jahre nach diesem Beschluss scheint es nun geboten, die damaligen Regelungen zu überprüfen bzw. den zwischenzeitlich gewachsenen Anforderungen anzupassen sowie neue Entwicklungen mit aufzunehmen. So ist beispielsweise kritisch zu überprüfen, ob die auf eine langfristige Begleitung von stadtentwicklungspolitischen Prozessen ausgelegte Beiratsarbeit die richtige Antwort auf kurz- und mittelfristigen Herausforderungen bietet, oder ob für bestimmte Fragestellungen alternativen Formaten der Vorzug gegeben werden sollte.“) Ebenso wird in dieser Drucksache eine klare und abgegrenzte Aufgabenstellung an die Beiräte adressiert („Die Aufgabe aller Beiräte besteht darin, einzelne Projekte und stadtteilentwicklungspolitische Vorhaben in einem Quartier niedrigschwellig in der Planung und Umsetzung zu begleiten.“)

Top 02 Berichte
GrünpatInnen Ecke Schanzenstraße/Susannenstraße
Der Vorstand, berichtet, die Leiterin des Bezirksamts Altona habe mitgeteilt, dass im Bezirk Überlegungen bestünden, möglicherweise die Ecke Schanzenstraße/Susannenstraße zur kommenden Pflanzsaison zu begrünen. Hierfür wünsche man sich GrünpatInnen. Auf Nachfrage eines Mitglieds des Beirats, um welche Seite der Kreuzung es gehe, konkretisiert der Vorstand, es gehe um beide Seiten. Im November 2021 hatten GrünpatInnen Gelder aus dem Verfügungsfonds für einen Straßenabschnitt an der Schanzenstraße weiter südlich angefragt. Damals habe es jedoch ein Veto des Polizeikommissariats PK16 gegeben, da die dort geplanten Hochbeete aufgrund des an der Stelle sehr eng verlaufenden Bürgersteigs ein Unfallrisiko dargestellt hätten.
Bereits seit 2020 gebe es jedoch eine erfolgreiche (ebenfalls durch den Verfügungsfonds geförderte) laufende Patenschaft für eine Grünfläche vor der Schanzenstraße 97 und 93. Nun gehe es darum, die Flächen an der Schanzenstraße von der Hausnummer 85 bis zur Hausnummer 93 über die Flächen vor der Susannenstraße 23 zu einer zusammengehörenden Grünfläche zu verbinden. Diese Flächen lägen vor den Gastronomiebetrieben Oma’s Apotheke, Frank und Frei sowie Kumpir König.
Letzterer nutze den Grünstreifen vor seinem Betrieb aktuell auch zur Außengastronomie und habe gleichzeitig die GrünpatInnen der Grünfläche vor der Schanzenstraße 97 mit Wasser versorgt. Der Betrieb habe diese Versorgung jedoch vor dem Hintergrund gesehen, dass die Grünpatenschaft nicht seine Außengastronomie einschränke. In dieser Angelegenheit hätten sich die GrünpatInnen bereits 2022 beim Vorstand gemeldet und berichtet, sie seien auf das Wasser von Kumpir König angewiesen, da es baulich bedingt nicht möglich sei, Wasser beispielsweise aus dem Keller zu beziehen und es nicht praktikabel sei, das Wasser in den benötigten Mengen regelmäßig aus den höheren Stockwerken herunter zu tragen.
Der Vorstand habe damals vorgeschlagen, das Wasser nach Bedarf mit einem Brauch- oder Trinkwasserstandrohr aus einem dort vorhandenen Hydranten zu beziehen. Diese Lösung sei jedoch nicht praktikabel gewesen, da ein Standrohr von Hamburg Wasser jeweils langfristig gemietet werden müsse. Die Vertreterin des Bezirksamts Altona, Frau Löwenstein, bestätigt, dass der Aufwand für die
GrünpatInnen nicht unerheblich sei.
Aus diesem Problemzusammenhang heraus hätte der Vorstand dem Bezirksamt zur aktuellen Anfrage zurückgemeldet, dass eine ähnliche Problematik auch mit den anderen Gastronomiebetrieben Frank und Frei und Oma’s Apotheke zu befürchten sei. Hintergrund sei das Interesse dieser Betriebe, die genannten öffentlichen Flächen erneut für ihre Außengastronomie zu nutzen.

Ein Mitglied des Beirats fragt sich, ob die Grünpatenschaften mit der geplanten Baustelle der Deutsch Bahn AG (DB) zur Schanzenbrücke kollidieren würden. Generell sei es wichtig, dass die Stadt, wenn sie GrünpatInnen gewinnen wolle, auch ermöglichen müsse, dass diese autonom ihre Begrünungspläne umsetzen könnten und darin finanziell und organisatorisch unterstützt würden.
Frau Löwenstein merkt an, dass nach aktuellem Planungsstand die Gehwege nicht von der DB-Baustelle betroffen seien, auch wenn die Baustelleneinrichtungsflächen final erst im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses genehmigt würden.
Bezüglich der Kollision der Grünpatenschaften mit der Außengastronomie merkt sie an, es bestünde die Möglichkeit, diese Flächen von Außengastronomie zu Grünflächen umzunutzen. Herr Sülberg (B90/ Die Grünen) bekräftigt, es gebe einen ausdrücklichen politischen Wunsch in der Bezirksversammlung Altona, diese Flächen von Straßenbegleitgrün in Grünflächen umzuwandeln. Dazu müsse seitens des Bezirksamts zunächst der Boden wiederhergestellt werden, der aktuell nicht in einem angemessenen Zustand sei. Wenn dort Hochbeete geplant seien, müssten die Abgrenzungen angemessen und selbstverständlich mit dem PK16 abgesprochen werden, damit es zu keinen Behinderungen der Gehwegnutzung komme. Insbesondere auch im Hinblick auf den Wasserverbrauch sei eine zentrale Frage, welche Bepflanzungsformen sich eignen würden. Diese Fragen seien allerdings dann zu klären, wenn es grundsätzlich Interessierte gebe. Diesen solle auch nicht die alleinige Verantwortung für die Flächen aufgeladen werden, diese läge auch mit beim Bezirksamt. Die Frage an dieser Stelle sei vor allem, ob der Stadtteilbeirat dieses Vorhaben grundsätzliche unterstütze.

Bezüglich des Wasseranschlusses ergänzt die Vertreterin des Bezirksamts, dass wegen der bestehenden Grünpatenschaften bereits eine Leitungsanfrage erfolgt sei und die Möglichkeit grundsätzlich bestehe. Bezüglich der Behinderungen der Gehwegnutzung ergänzt sie, dass an der genannten anderen Stelle der Schanzenstraße vom PK16 keine Hochbeete genehmigt worden seien, weil dort ein optionaler Fahrradweg verlaufe und die Hochbeete direkt am Fahrradweg eine Verkehrsbehinderung dargestellt hätten.
Sie gibt zu bedenken, dass dies auch hinsichtlich der geplanten Grünflächen der Fall sein könnte. Der Vorstand weist darauf hin, dass entlang der nun geplanten Flächen der Radverkehr durchgehend auf der Straße geführt sei, wodurch dieses potentielle Problem vermutlich entfalle. Herr Sülberg bestätigt dies, gibt aber zu bedenken, dass auf dem betreffenden Straßenabschnitt, zumindest aber nördlich der Einmündung der Susannenstraße, ein sehr hohes FußgängerInnen-Aufkommen bestehe.
Frau Löwenstein führt ein weiteres potentielles Problem an, das bereits bei einer bestehenden Grünpatenschaft an der Bartelsstraße zu Tage getreten sei: Für eine Begrünung brauche es eine gewisse Masse an Erde. Dieses Volumen müsste gegebenenfalls in Hochbeetform angehäuft werden. Das kollidiere jedoch mit der Erfordernis, für Baumkontrollen jederzeit die Wurzeln der Bäume erreichen zu können. Dazu wendet Herr Sülberg ein, es müsste nicht unbedingt neue Erde aufgeschüttet werden, wenn die vorhandene (für Begrünung unbrauchbare) Erde ausgetauscht würde.
Ein Vorstandsmitglied weist daraufhin, dass solche Details auch im Einzelnen jeweils von und mit den GrünpatInnen geklärt werden könnten. Ein weiteres Vorstandsmitglied bekräftigt dies und betont nochmal, dass der politische Wille, die Flächen zu begrünen und die GrünpatInnen finanziell und organisatorisch zu unterstützen in der Bezirksversammlung vorhanden sei. Es wird hinsichtlich der Bepflanzungsform ergänzt, dass es mit Blick auf Erfahrungen mit Rollrasenflächen notwendig sei, gegebenenfalls durch die Bepflanzung selbst zu verhindern, dass FußgängerInnen über die Grünflächen liefen.
Ein Gast fragt danach, wer im Endeffekt die Kosten für die Bepflanzung und Instandhaltung tragen würde. Er berichtet aus eigener Erfahrung mit Begrünung in Bahrenfeld, dass selbst bei sehr viel geringerer Gehwegnutzung als an der Schanzenstraße bereits ein sehr hoher Aufwand entstehe, Müll und Schäden durch Vandalismus zu beseitigen. Der Gast kann sich vorstellen, dass diese Instandhaltungsarbeit sehr demotivierend sein könnte, wenn die GrünpatInnen die Kosten jenseits ihres Zeitaufwands selbst tragen müssten.
Der Vorstand berichtet dazu, dass bei den bereits bestehenden Grünpatenschaften im Stadtteil eine Anschubfinanzierung über den Verfügungsfonds erfolgt sei, die Baumaterial, Mulch und weitere Materialien, um einen bepflanzbaren Zustand zu erreichen, abgedeckt habe. Im weiteren Verlauf hätten die GrünpatInnen dann selbstständig gepflanzt und dafür offenbar auch die Kosten übernommen. Allerdings gäbe es weiterhin laufend die Möglichkeit, Gelder aus dem Verfügungsfonds zu beantragen. Der Gast fragt nach, ob es nicht nur seitens des Stadtteilbeirats über den Verfügungsfonds, sondern auch von Seiten der Stadt weitere Finanzierungsmöglichkeiten gebe.
Herr Sülberg antwortet darauf, da es eine öffentliche Fläche sei, sei in erster Linie das Bezirksamt zuständig. Insofern sei auch eine Finanzierung über Anträge auf Politikmittel beim Bezirksamt denkbar und erwünscht.

Tischtennisplatte Kinderspielplatz BaSchu
Frau Löwenstein berichtet, dass eine der beschädigten Tischtennisplatten im BaSchu bereits ausgetauscht wurde. Eine weitere musste erneut bestellt werden, das sei jedoch im Gange.

Lieferantenparkplätze (siehe Protokoll 102, TOP 04)
Frau Löwenstein fragt, wer bei der letzten Sitzung nach Ideen bezüglich Änderungen bei Lieferantenparkplätzen nachgefragt hatte. Ein Mitglied des Beirats antwortet, dies sei wohl ein gerade nicht anwesendes Mitglied gewesen, das sich eigentlich selbst noch direkt beim Bezirksamt melden wollte. Frau Löwenstein beschließt, bei dem betreffenden Mitglied nochmal nachzuhaken, um die Anfrage zu beantworten.

Lärmtechnische Untersuchung Schulterblatt/ Juliusstraße
Frau Löwenstein berichtet, das angekündigte Lärmgutachten werde voraussichtlich in der KW13 im zuständigen Ausschuss behandelt und könne damit eventuell bei der nächsten Sitzung des Stadtteilbeirates in Einzelheiten Thema sein.
Ein Gast möchte wissen, ob es Erfahrungswerte gebe, nach denen Gutachten auf Grundlage von Messungen oder Berechnungen angemessener, aussagekräftiger beziehungsweise verlässlicher seien. Herr Sülberg berichtet, dass Berechnungen die Regel und zuverlässig seien, jedoch anfällig beziehungsweise empfindlich hinsichtlich der Berechnungsgrundlage seien. So sei es wichtig, angemessene Schätzungen zu BesucherInnenzahlen und deren jahreszeitbedingten Schwankungen vor allem in der Außengastronomie zu treffen oder auch die tatsächlichen Besuchszeiten gegenüber den offiziellen Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe zu ermitteln. Eine weitere Frage sei, ob und wie das „Cornern“, also Menschen, die jenseits spezifischer Gastronomiebetriebe Speisen und Getränke im öffentlichen Raum konsumieren und sich dabei zum Beispiel unterhalten, in die Berechnung mit einbezogen werde. Er verweist auf gute Erfahrungen mit einer Lärmuntersuchung, die von der Anwohnerinitiative Susannenstraße 2011 mit Geldern aus dem Verfügungsfonds des Sanierungsbeirats in Auftrag gegeben worden sei. Daraufhin seien Schallschutzmaßnahmen erforderlich geworden, weil eine deutliche Überschreitung von Grenzwerten ermittelt worden sei.
Er differenziert, dass normalerweise bei großflächigen Lärmuntersuchungen in der Regel Berechnungnen Anwendung fänden, während einzelne Messungen stattfinden, wenn individuell BürgerInnen Beschwerden über Lärmbelästigung (durch beispielsweise Lüftungsanlagen etc.) einreichten.
Ein Mitglied des Beirats korrigiert, dass in der Susannenstraße damals durchaus auch individuelle Messungen durchgeführt worden seien im Rahmen Lärmuntersuchung. Herr Sülberg vermutet, diese seien wahrscheinlich in die Berechnungsgrundlage eingeflossen.

Frau Löwenstein wirft ein, dass es sinnvoller sei, die Einzelheiten in der folgenden Sitzung zu besprechen, nachdem die Lärmtechnische Untersuchung (öffentlich) im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz der BV Altona (am 27.3. ab 18 Uhr im Kollegiensaal, Rathaus Altona) besprochen worden sei.

Geruchsbelästigung durch Grillbetrieb in der Bartelsstraße
Ein Mitglied des Beirats fragt nach dem aktuellen Stand bezüglich der Geruchsbelästigung durch einen Grillbetrieb in der Bartelsstraße. Die Beschwerden seien über Jahre an den Beirat herangetragen worden und zuletzt habe man seitens des Bezirksamts keinen Zwischenstand dazu gehört. Das Mitglied wünscht sich, generell mehr auf dem Laufenden gehalten zu werden über laufende Prozesse, vor allem diejenigen, die schon seit Längerem laufen.
Darauf antwortet Frau Löwenstein, dass es nach wie vor keine gesetzliche Grundlage gebe, auf deren Grundlage man Geruchsemissionen unterbinden könne. Die zuständigen KollegInnen vom technischen Umweltschutz würden den Betrieb regelmäßig anschreiben und dazu auffordern, technische Vorkehrungen gegen Geruchsemissionen zu treffen (wie beispielsweise regelmäßigen ordnungsgemäßen Filtertausch). Dies würden sie sich auch über Belege nachweisen lassen. Bezüglich der Gesetzeslage gäbe es aktuell Hoffnung, da es erste Studien vom Fraunhofer Institut gebe zur Quantifizierbarkeit von Geruchsemissionen, die als Grundlage für Gesetze in weiterer Zukunft dienen könnten.
Ein Mitglied des Beirats möchte wissen, ob in diesem Zusammenhang in der Kommunikation zwischen den Betreibern und dem Bezirksamt auch Feinstaub ein Thema sei. Herr Sülberg konkretisiert, es ginge im besagten Fall um zwei Emissionsquellen, einmal um einen Ofen und einmal um eine Abluftanlage. Frau Löwenstein habe sich in ihrer Antwort auf den Ofen bezogen.
Frau Löwenstein merkt an, wenn es Fragen zu solchen Prozessen gäbe, würde sie es begrüßen, wenn spätestens eine Woche vor der jeweiligen Beiratssitzung Anfragen über den Vorstand an sie gingen, dann könne sie bei den zuständigen Stellen die aktuellen Sachstände abfragen und entsprechend berichten.

Top 03 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
Demo-Rave ALTONATIVE
Der Vorstand informiert erneut über den Demo-Rave ALTONATIVE, der am 25.03. um 14 Uhr am Bahnhof Altona beginnt, um 16 Uhr an der Sternbrücke ankommt und dort voraussichtlich zirka vier Stunden mit
Tanz und Musik auf einem gesperrten Straßenabschnitt weitergehen werde. Ein Mitglied des Beirats merkt an, dass die Streckenwahl vom Bahnhof Altona bis zur Sternbrücke auch dem Zweck dienen solle, Gentrifizierung aufzuzeigen.

Sperrung der Karolinenstraße für Messeveranstaltung OMR vom 08.05 .bis 11.05.2023
Der Vorstand berichtet, dass das OnlineMarketing Rockstars-Festival (OMR) ein sehr großes Festival sei, es würden 70.000 Gäste erwartet. OMR habe einen Antrag an die Stadt Hamburg gestellt, für das Festival drei Tage die Karolinenstraße zu sperren. Der Quartiersbeirat Karolinenviertel habe sich deutlich dagegen ausgesprochen und argumentiert, dass eine Genehmigung hier einen Präzedenzfall schaffen werde, den man nicht schaffen wolle. Daraufhin habe es ein Gespräch mit allen Beteiligten einschließlich des Quartiersbeirats gegeben, die Sperrung sei aber trotzdem genehmigt worden.

Der Vorstand hält eine Straßensperrung mindestens für fragwürdig vor dem Hintergrund, dass das OMR-Festival als Messe einzustufen sei und entsprechend auch in den Messehallen stattfinde, wo es ausreichend Platz im Innenraum und auch Außenflächen zwischen den Hallen sowie in der Lagerstraße gäbe. Es sei also räumlich nicht notwendig, die Karolinenstraße zu nutzen. Zusätzlich sei es fragwürdig, dass ein einzelner Veranstalter, der sich im Kern an ein spezifisches Publikum richte und nicht an die gesamte Stadtöffentlichkeit, eine öffentliche Straße zur Verfügung bekommen solle. Sperrungen bei Veranstaltungen wie dem Hansemarathon oder dem Hafengeburtstag seien eine andere Sache, da sich diese an die gesamte Stadtöffentlichkeit richteten, ein Charakter, den das OMR-Festival eindeutig nicht habe.
Ein Mitglied des Beirats pflichtet bei und betont, dass das OMR-Festival eine kommerzielle, gewinnorientierte Veranstaltung für ein eingeschränktes (Fach)Publikum sei. Er äußert die Vermutung, dass OMR die Straße nutzen wolle, weil die Flächen der Messe teurer seien. Er würde gerne den Quartiersbeirat Karolinenviertel durch eine offizielle Stellungnahme des Beirats unterstützen und schlägt eine Formulierung vor. Ein kurzes Stimmungsbild ergibt, dass eine Mehrheit im Beirat dafür ist, sich dazu zu äußern.
Dazu wendet Frau Löwenstein ein, dass die Annahme, es sei für OMR günstiger, die Karolinenstraße zu nutzen als Flächen der Messe, nicht stimmen könnte. Das widerspräche allerdings nicht dem Kernargument der Stellungnahme. Der Vorstand unterstreicht nochmals, dass es vor allem darum ginge, dass hier öffentlicher Raum kommerziellen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden wolle entgegen dem ausdrücklichen Willen der AnwohnerInnen.
Herr Sülberg fragt, ob es sich bei dem gesperrten Straßenabschnitt um den verkehrsberuhigten Bereich handele. Darauf antwortet ein Mitglied des Beirats, nach seinen Informationen handele es sich um die gesamte Straße. Herr Sülberg merkt an, das sei zentral relevant für die Stellungnahme, weil der verkehrsberuhigte Bereich um die Kirche – auch aus den Erfahrungen in der Sternschanze heraus – eigens zu dem Zweck beruhigt wurde, Lärmbelästigung zu reduzieren und insbesondere ausdrücklich auch nicht für Gastronomie jeglicher Art genutzt werden dürfe. Jetzt ein groß angelegtes kommerzielles Event dort stattfinden zu lassen, würde dieser Zweckbindung genau widersprechen.
Ein Mitglied des Beirats weist auf den Zusammenhang für die Sternschanze hin: durch solche hohen BesucherInnenzahlen würden erfahrungsgemäß auch die anliegenden Stadtteile stark beansprucht. Dazu merkt der Vorstand jedoch an, dass dies auch unabhängig von der Straßensperrung geschehen werde.
Der Vorstand arbeitet auf Grundlage des Vorschlags von Seiten des Beiratsmitglieds eine vorläufige Formulierung aus: „Der Stadtteilbeirat Sternschanze nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass gegen den Wunsch von Anwohnern und des Quartiersbeirats Karoviertel aufgrund der zu erwartenden Emissionen und Einschränkungen der Bezirk Mitte öffentliche Flächen einem privaten Veranstalter zur Verfügung stellt. Der Stadtteilbeirat Sternschanze fragt sich, ob bei diesem Vorgang das Vorhandensein oder auch die Nutzung alternativer Flächen im Eigentum der Hamburg Messe geprüft wurden.“
Ein Mitglied des Beirats fragt, ob die Formulierung nicht appelativer sein müsse, insbesondere bezogen auf „der Stadtteilbeirat fragt sich“. Der Vorstand nimmt dies zur Kenntnis und bittet um das Vertrauen des Beirats, dies und andere weiterführende Überlegungen eigenständig in die abschließende Formulierung einfließen zu lassen.

Der Stadtteilbeirat Sternschanze stimmt ab über eine Stellungnahme im Sinne der Vorformulierung.
Ja: 8 Nein: — Enthaltung: —

Baustelle Stromnetz Hamburg
Ein Beiratsmitglied fragt, ob bekannt sei, wie der aktuelle Planungsstand der Stromnetz Hamburg GmbH aussehe bezüglich der Baumaßnahmen auf dem Schulterblatt. Das Mitglied habe konkrete Termine angefragt aus Sorge, dass diese mit der Fassadenerneuerung des Gebäudes Schulterblatt 63 kollidieren würden – dort sei ein Baugerüst vom 27.3.2023 bis zum 9.6.2023 genehmigt. Die Stromnetz Hamburg GmbH habe geantwortet, dass man auf dem Straßenabschnitt von der Ecke Juliusstraße bis zur Ecke Lerchenstraße erst ab dem 10.6. bauen wolle, der Zeitplan habe sich verschoben.
Dazu ergänzt Frau Löwenstein, der Bauleiter habe ihr in einem Telefonat erläutert, der Plan sei, bis zum Ende des Jahres die Baustelle auf dem Schulterblatt abzuschließen, dabei bis zum 1.5. die bestehenden
Teilbaustellen abzuschließen und danach die nächsten Bauabschnitte anzufangen. Sie teilt mit, dass der Bauleiter sehr offen für Gespräche sei und bei Fragen angerufen werden könne.

Eröffnung Praxis des Naturheilpraxis ohne Grenzen e.V. im Im JesusCenter
Ein Mitglied des Beirats berichtet, dass der Verein aus dem Ruhrgebiet im JesusCenter die erste Praxis in Hamburg eröffnet habe. Jeden Freitag von 11:00 bis 13:00 würden HeilpraktikerInnen, ÄrztInnen und TherapeutInnen ehrenamtlich und kostenlos für Menschen mit geringem Einkommen naturheilpraktische Behandlung anbieten. Der Zugang erfolge über das Café Augenblicke.
Auf Nachfrage erläutert das Mitglied, es handele sich um eine offene Sprechstunde, es gäbe einen kleinen Empfang, mehrere Behandlungsliegen und ein Zimmer für therapeutische Gespräche.

Update Ladenöffnungszeiten Cinnamood
Frau Löwenstein berichtet, sie sei bei Cinnamood vorbeigegangen und diese hätten sichtbar den Aushang bezüglich der Sonntagsöffnungszeiten korrigiert.

Neuer Kiosk „Schanzenherz“
Ein Mitglied des Beirats berichtet, in der Schanzenstraße habe ein neuer Kiosk eröffnet, dem Aushang nach heiße er Schanzenherz.

Statement des Stadtteilbeirats zur Neubesetzung des Stadtteilbeirats St. Georg
Der Vorstand berichtet, man habe wie besprochen das formulierte Statement per E-Mail an die Beiratsmitglieder versandt, aber nur von 3 Mitgliedern eine Antwort bekommen. Er schlägt vor, die Abstimmung dazu nun direkt in der Sitzung durchzuführen.
Der Stadtteilbeirat Sternschanze stimmt über die vorliegende Formulierung des Statements ab.
Ja: 8 Nein: — Enthaltung: —

Automatenkiosk, Schulterblatt 29
Ein Beiratsmitglied äußert grundsätzliche Bedenken bezüglich eines neueröffneten Automatenkiosks in der Sternschanze. Der Vorstand merkt an, die Situation werde aktuell im Bauausschuss besprochen, allerdings im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
Es habe allerdings eine öffentliche Anfrage an den Ausschuss per E-Mail gegeben bezüglich des Automatenkiosks, diese sei auch an den Stadtteilbeirat gegangen. Darin habe ein Miteigentümer der betreffenden Immobilie die Rechtmäßigkeit des Automatenkiosks zur Debatte gestellt und offengelegt, es gebe innerhalb des Kreises der Miteigentümerinnen unterschiedliche Ansichten dazu. Aktuell solle dies auch in der betreffenden Eigentümerversammlung diskutiert werden. Herr Sülberg ergänzt bezüglich der Diskussion im Bauausschuss, es ginge dort spezifisch um den Schallschutz, weil im Kiosk Musik abgespielt werde. Außerdem ginge es um die Sonntagsöffnungszeiten. Frau Löwenstein wendet ein, auch ein Automatenkiosk müsse sich dahingehend an die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel halten.
Ein Mitglied des Beirats merkt dazu an, es gebe aus der Szene der Betreiber von Automatenkiosken eine Welle von Klagen, um zu erwirken, dass die gesetzliche Grundlage für Ladenöffnungszeiten für diese spezifische Art von Einzelhandel nicht gelte. Ein weiteres Mitglied berichtet, es gäbe auch in Hoheluft— West einen solchen Automatenkiosk und es lohne sich vielleicht seitens des Bezirksamts, sich mit den dortigen KollegInnen auszutauschen. Der Vorstand merkt an, der Kiosk bestehe seit weniger als einer Woche, der Bezirk sei davon überrascht worden und die Angelegenheit würde in ein oder zwei Ausschüssen der Bezirksversammlung diskutiert. Daher sei es aktuell nicht sinnvoll, zu spekulieren, sondern gegebenenfalls in der nächsten Sitzung, wenn die Ausschüsse bereits getagt hätten und es neue Sachstände gebe, die Diskussion wieder aufzunehmen.

Top 04 Termine für den Sternschanzenpark 2023
Der Vorstand berichtet über die Sondernutzungszeiten im Sternschanzenpark für das Jahr 2023.. Die Fläche im hinteren Park werde zunächst vom Schanzenzelt bespielt (7.6.-2.7.), danach vom Kino 3001 (4.7.-1.8.), danach vom OutdoorCine (31.7.-8.9.). Die genannten Spielzeiten beinhalteten die Auf- und Abbauzeiten, was die Überschneidungen bei den Terminen erklärt. Über Spielzeiten des Schanzenzirkus im vorderen Park sei nichts bekannt.

Auf Nachfrage des Vorstands berichtet Frau Löwenstein, dass dieses Jahr Beschwerden an das Bezirksamt herangetragen worden seien, wonach der Schanzenpark im letzten Jahr von den Veranstaltenden in unangemessenem Zustand hinterlassen worden sei. Das Bezirksamt habe eine Amtsvorlage erstellt für eine Ausgleichszahlung zur Wiederherstellung der Flächen, die von den Betreibenden erhoben würde. Das würde dieses Jahr umgesetzt.
Ein Beiratsmitglied zeigt sich unzufrieden darüber, spät und nur in Form einer Kenntnisnahme in den Prozess einbezogen zu werden. Das Mitglied weist darauf hin, es habe in der Vergangenheit mehrfach zu früherem Zeitpunkt eine Debatte über die Sondernutzungen gegeben, das habe er dieses Jahr vermisst, gerade vor dem Hintergrund, dass die Sondernutzungen im letzten Jahr nicht zufriedenstellende Nebeneffekte gehabt hätten. Darauf erwidert Frau Löwenstein, es handele sich bei der Genehmigung von Sondernutzungen um amtsseitiges Handeln, das allein dem Bezirksamt obliege. Sie würde etwaige Stimmungen und Bedenken im Stadtteilbeirat zur Kenntnis nehmen, ein Mitspracherecht gebe es jedoch für den Beirat in der Hinsicht nicht.
Dazu ergänzt der Vorstand, es sei bislang dabei vor allem um die Fortschreibung des Beschlusses über den maximalen Zeitraum für Sondernutzungen gegangen. In diesem Jahr seien mehr Tage als letztes Jahr beantragt, allerdings weniger Tage genehmigt worden. In dem Prozess seien in der Beschlussvorlage des Bezirksamtes, die an den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport gegangen sei, die Anmerkungen des Stadtteilbeirats zu Sondernutzungen ausdrücklich beschrieben worden (in etwa:„Der Stadtteilbeirat Sternschanze hat die folgenden Anmerkungen gehabt: (…)“. Frau Löwenstein ergänzt weiterhin, das Amt habe alle rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen genutzt, um die Anmerkungen des Beirats zu berücksichtigen.
Das Beiratsmitglied, von dem die ursprüngliche Anmerkung gekommen war, adressiert diese um und wendet sich ausdrücklich an die politischen Akteure in der Bezirksversammlung Altona, insbesondere an die im Beirat anwesenden. Und betont, insbesondere vor dem Hintergrund der Klimakrise und der damit einhergehenden Wetterextreme sei eine Brachfläche, wie sie im Schanzenpark durch die exzessive Sondernutzung entstehe, nicht zu verantworten. Daher wäre es klug und weitsichtig wenn in den Beschluss ein ausdrücklicher Restaurierungsplan einfließen würde. Die Ausgleichszahlung sei zu begrüßen, es sei jedoch seiner Sicht nach darüber hinaus möglich, beispielsweise die Veranstaltungsorte zu rotieren, um eine natürliche Wiederherstellung zu ermöglichen oder die Zelte weniger bodenversiegelnd aufzubauen.

Das Beiratsmitglied richtet sich auch an das Bezirksamt mit der Anmerkung, dass die für Sondernutzung vergebenen Flächen den Großteil der überhaupt vorhandenen Hundeauslaufzonen darstellten. Diese würden entsprechend durch Absperrungen und Müllablagerungen der Sondernutzer wegfallen und so gäbe es so gut wie keine Möglichkeiten zum Hundeauslauf mehr während der Sondernutzungszeit. Das sei gerade im Hinblick auf die steigende Hundepopulation im Stadtteil kritisch zu sehen und gegebenenfalls eine Überlegung bezüglich Ausweichflächen wert.
Der Vertreter des PK16 fragt, ob es nicht noch eine weitere Hundeauslaufzone im Park gebe. Darauf antwortet das Beiratsmitglied, auch andere Flächen würden de facto zum Hundeauslauf genutzt, jedoch widerrechtlich.
Frau Löwenstein bietet auf Bitte des Vorstands an, bis zur kommenden Sitzung zu recherchieren, was die offiziellen Hundeauslaufzonen seien und ob die Beschilderung angemessen sei oder gegebenenfalls angepasst werden könne/müsse.

TOP 05 Termine
25.03. 14 Uhr Demo-Rave ALTONATIVE, Start am Bahnhof Altona ab ca. 16 Uhr an der Sternbrücke
27.03. ab 18:30 Uhr öffentliche Vorstellung der lärmtechnischen Untersuchung
im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz, Rathaus Altona, Kollegiensaal
12.04. 18 Uhr Sitzung des ArsW-Ausschusses, Rathaus Altona, Kollegiensaal
22.04. 19.30 Uhr nächste Beiratssitzung, JesusCenter, Schulterblatt 63

Protokoll vom 24.04.2023
erstellt vom Standpunkt.Schanze e.V.

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