Stadtteilbeirat Sternschanze
Protokoll der 108. Sitzung vom 27.09.2023

PDF-Version des Protokolls

Der Beirat ist mit zehn (bis TOP 3) bzw. elf (ab TOP 04) Stimmberechtigten beschlussfähig.

Tagesordnung
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
TOP 02 Berichte
TOP 03 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
TOP 04
Antrag an den Verfügungsfonds
TOP 05 Termine

TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Der Vorstand korrigiert die im Protokoll der 107. Sitzung genannte Nummer der Baustellenhotline der bezirklichen Verkehrs- und Baustellenkoordination. Richtig ist die Rufnummer 040-428 28 2020.

TOP 02 Berichte
Austausch mit dem Polizeikommissariat PK16
Der Vorstand berichtet von seinem Besuch beim Polizeikommissariat PK16 am 26.09.23. Man habe sich mit dem Revierleiter Herrn Ohlmeyer, Herrn Stamm (Vertreter des Polizeikommissariats PK16 im Stadtteilbeirat) und zwei weiteren Kollegen ausgetauscht. Themen seien unter anderem die Verkehrsführungen bei den kommenden Großbaustellen um Sternbrücke und Schanzenbrücke sowie der Umgang mit nächtlicher Ruhestörung gewesen. Im PK16 habe es bei der Zuständigkeit für Verkehrsthemen eine Stellenumbesetzung gegeben, der neue Mitarbeiter werde sich zu den Vorschlägen des Beirats noch informieren und zurückmelden.
Beim Thema nächtliche Ruhestörung und Lärmbelastung habe der Vorstand deutlich gemacht, dass es sich um ernsthafte, gesundheitsgefährdende Probleme handele. Insbesondere im Hinblick auf die wiederkehrenden Aussagen von Anwohnenden, sich bei Beschwerde-Anrufen im PK16 nicht ernstgenommen zu fühlen, habe die Leitung des PK16 die Kritik angenommen und würde dem nachgehen, um dies zu ändern.

Sondermittel des Bezirksamts Altona für 2024
Der Vorstand berichtet von der Ankündigung der Bezirksversammlung Altona bezüglich für das Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich zur Verfügung stehender Finanzmittel in Höhe von 80.000 Euro für die Unterstützung von kleineren Maßnahmen und Projekten.
Altonaer BürgerInnen sowie Altonaer Initiativen, Organisationen und Einrichtungen könnten bis spätestens zum 27. Oktober 2023 Anträge auf Zuschüsse aus Sondermitteln beim Bezirksamt Altona stellen, wenn sie förderungsfähige Projekte in Altona durchführen möchten.
Dabei solle das Antragsvolumen 15.000 Euro möglichst nicht überschreiten. Pro Antragstellendem werde maximal ein Sondermittelantrag berücksichtigt. Da die Bezirksversammlung Altona voraussichtlich erst in ihrer Sitzung Ende März 2024 über die endgültige Vergabe der Sondermittel entscheiden werde, sollten die Projekte zeitlich frühestens ab Mai 2024 beginnen beziehungsweise durchgeführt werden.
Informationen und Antragsunterlagen sind unter https://www.hamburg.de/altona/politikmittel/ zu finden.

Buch zum Thema Gentrifizierung in der Sternschanze
Der Vorstand berichtet, das Buch „Gentrifizierung und Touristifizierung in der Hamburger Sternschanze: Ein Stadtviertel zwischen Protest und neoliberaler Verwertungslogik“ von Ursula Kirschner und Anja Saretzki herausgegeben, sei mittlerweile beim transcript Verlag erschienen. https://www.transcript-verlag.de/978-3-8376-6140-8/gentrifizierung-und-touristifizierung-in-der-hamburger-sternschanze/

Erneute Planauslegung im Planfeststellungsverfahren Schanzenbrücke
Der Vorstand berichtet von Änderungen beim Verlauf des Planfeststellungsverfahrens der Deutsche Bahn AG (DB) zur Schanzenbrücke. Frau Löwenstein (Vertreterin des Bezirksamtes Altona) konkretisiert: Eine der Änderungen sei, dass vor die Häuser Schanzenstraße 95-97 ein Gerüst für weitere Rettungswege gebaut werde, weil durch die Baueinrichtungsfläche die bisherigen Rettungswege beeinträchtigt würden. Weitere Änderungen bezögen sich auf das Thema Lärmbelastung. Es seien dadurch einige Formulierungen geändert worden, die eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Folge hatten.
Der Vorstand ergänzt, man könne die Änderungen sichtbar nachvollziehen im online verfügbaren Dokument „Planänderung Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren“ auf der Seite des Eisenbahnbundesamtes (EBA). https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Anhoerungsverfahren/DE/Hamburg/2022/0915_Anhoerung_ Erneuerung_Eisenbahnueberfuehrung_Schanzenstrasse.html
Ein Mitglied des Beirats fragt, welche Frist für Einwendungen gelte. Frau Löwenstein weist darauf hin, dass die Frist für die Träger öffentlicher Belange bereits abgelaufen sei. Der Vorstand ergänzt, diese zweite, seit dem 20.06.2023 laufende Auslegung sei zumindest dem Stadtteilbeirat nicht kommuniziert worden. Der Beirat habe im Rahmen der ersten Auslegung schriftlich einen Einwand geäußert, über Änderungen am Planverfahren in Bezug auf diesen Einwand oder den weiteren Verlauf des Verfahrens sei man jedoch ebenfalls noch nicht informiert worden.
Bezüglich der aktuellen erneuten Auslegung vermutet der Vorstand, dass hier Einwände nur die geänderten Passagen zum Gegenstand haben könnten.
Frau Löwenstein ist nicht sicher, ob es eine weitere öffentliche Einwendungsrunde gäbe oder ob dies nur für die Träger öffentlicher Belange (TÖB) vorgesehen war. Des weiteren gebe es durch die Änderungen keinen ersichtlichen Anlass für neue Einwendungen, da die Formulierungsänderungen nicht die bereits vorgebrachten Einwendungen des Beirats tangierten.
Der Vorstand schließt ab, ein Schlusstermin für Äußerungen zur aktuellen Auslegung sei auf der Webseite des EBA nicht ersichtlich, aber es gäbe immer die Möglichkeit, diesen per Anruf zu erfragen. Ein Gast (Holger Süllberg, B90/Grüne) betont, wenn es um Lärmschutz ginge, sei es wichtig, die Zeitfenster der jeweiligen Bauarbeiten zu kennen, gerade vor dem Hintergrund der erheblichen Bauhöhe und auch im Hinblick auf etwaige Bauarbeiten zu Nachtzeiten.
Frau Löwenstein erwidert, es seien laut Unterlagen 495 Gebäude von Lärm betroffen, voraussichtlich nur zu Nachtzeiten. Dies liege unter anderem daran, dass die Grenzwerte nachts niedriger seien. So seien laut der DB Überschreitungen der Grenzwerte nachts bereits durch regulären Bahnbetrieb gegeben. Aktuell ginge man in den Planungsunterlagen nicht davon aus, dass Ausweichwohnraum im Bereich Schanzenstraße oder des Elisabeth Alten- und Pflegeheims erforderlich sei, aber es könnten sich Änderungen im Verlauf des Bauvorhabens ergeben.
In Erwiderung auf den Vorschlag eines Beiratsmitglieds, der Beirat könne die betroffenen MieterInnen bei einem Gesuch nach Ersatzwohnraum unterstützen, vermutet Herr Sülberg, dass es darauf im Voraus keinen Rechtsanspruch gebe. Durch den bereits bestehenden Rechtsanspruch bei gegebener Lärmbelastung bestünde dazu zudem kein Bedarf.

Nächste Beiratswahl im November
Der Vorstand ruft die Mitglieder dazu auf, in ihren Bekanntenkreisen auf die kommende Beiratswahl hinzuweisen. Auf Nachfrage eines Mitglieds ergänzt er, Bewerbungen könnten sowohl in der Sitzung als auch per Mail oder postalisch eingereicht werden. Es werde dafür auch wieder ein Bewerbungsbereich auf www.standpunktschanze.de eingerichtet.
Der Vorstand weist darauf hin, dass keine Doppelbewerbung angenommen werden könne. Man solle sich daher vorab entscheiden, in welcher Position man sich bewerben möchte (beispielsweise als als AnwohnerIn ODER Gewerbetreibend), wenn Mehreres zutreffend sei.
Der Vorstand bestätigt auf Nachfrage eines Mitglieds, dass bezüglich der Rubriken Gewerbetreibende und Vereine der Geschäftssitz beziehungsweise der Vereinssitz im Stadtteil entscheidend sei für die Qualifizierung, man habe die Formulierung in der Geschäftsordnung dahingehend präzisiert.

Verbindungsbahn-Entlastungstunnel (VET) geht in die nächste Planungsphase
Der Vorstand berichtet, es gingen von den 5 zunächst angedachten Varianten des VET nur noch 2 in die nächste Planungsphase. Der Senat habe die bestandsnahe Basistrasse Mitte und die Basistrasse Süd über Feldstraße und Max-Brauer-Allee empfohlen (siehe https://www.mehr-bahn-fuer-hamburg.de/die-projekte/verbindungsbahnentlastungstunnel.html). Jetzt würde die DB vertiefte Untersuchungen durchführen und bis Ende 2024 ihre Pläne vorstellen.

Graffiti-Projekt „Hall of Fame Sternschanze“
Frau Löwenstein berichtet, dass im Messetunnel jetzt ein Graffiti-Projekt unter Leitung der OZM Galerie zu sehen sei. Gemeinsam mit lokalen KünstlerInnen gestalten dort Jugendliche die Wände zur „Hall of Fame Sternschanze“. Auf Nachfrage eines Gastes erklärt Frau Löwenstein, aktuell sei die ehemals in der Bartelsstraße befindliche OZM Galerie in Hammerbrook (OZM HAMMERBROOKLYN Exponat, Spaldingstrasse 140) ansässig. Man könne sich im OZM HAMMERBROOKLYN Exponat jeden Sonntag unentgeltlich anmelden (https://onezeromore.com/besuch/) und dort eine umfangreiche Ausstellung verschiedener Streetartkünstler besuchen.

Höllenhunde Sternschanze Vereinsgründung
Ein Mitglied des Beirats (Georg E. Möller, Die Höllenhunde Sternschanze) berichtet, dass die Höllenhunde nun nach neun Jahren ihres Bestehens am 11.09. eine Eintragung als Verein begonnen haben.
Der Verein werde ein reiner Förderverein, die inzwischen 51 Kinder im Alter von 4-14 Jahren müssten dort nicht eintreten. Man könnte nun für Trikots und andere Ausrüstung Spenden und Sondermittel empfangen, nachdem die Unterstützung durch das Elisabeth Alten- und Pflegeheim nach dessen Verkauf weggebrochen sei. Man wolle als Verein auch die anderen NutzerInnen des Fußball-Käfigs im Sternschanzenpark mit organisieren und allen gegenüber Bezirk und Öffentlichkeit ein Sprachrohr bieten.

Flächenwiederherstellung im Schanzenpark
Frau Löwenstein berichtet, dass die Rasenregeneration im Sternschanzenpark wie geplant nach den Veranstaltungsreihen im Sommer nun durchgeführt werde und den Betreibern der Veranstaltungen vertragsgemäß anteilig in Rechnung gestellt werde.
Ein Mitglied des Beirats äußert die Beobachtung, dass die Rasenregeneration bereits durchgeführt worden sei und sich als nicht besonders effektiv zeige. Frau Löwenstein wendet ein, die Rasenregeneration sei fachgerecht beauftragt worden, sie werde die Bedenken an die KollegInnen weiterleiten.
Ein Mitglied des Beirats (Veranstalter auf der besagten Fläche) äußert, dass ihm nicht klar sei, welche Maßnahmen über die Rasenregeneration hinaus getroffen würden. Dies sei weder aus einer Abnahmebegehung des Bezirksamtes mit ihm noch aus dem Schriftverkehr ersichtlich geworden. Dazu erwidert Frau Löwenstein, Ansprechpartner dafür, welche Maßnahmen konkret wie auf die Veranstalter umgelegt würden, sei das Fachamt Management des öffentlichen Raumes beim Bezirksamt Altona. Dorthin könne man sich wenden, wenn es Fragen zur Form der Abrechnung gebe.

TOP 03 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
Der Vorstand bittet, in Zukunft die Anliegen nach Möglichkeit bis Montag, 18 Uhr, in der Woche der Beiratssitzung an den Vorstand zu übermitteln, damit dieser die Sitzungen zeitlich besser planen könne und Themen bereits bei der Zusammenstellung der Präsentation berücksichtigen könne. Natürlich sei es aber auch weiterhin möglich, spontan ein Thema in die Beiratssitzung einzubringen.

BV-Antrag zur Verlängerung der Sondernutzung von Parkplätzen für Gastronomie bis Ende 2025
Der Vorstand berichtet, es gebe in der kommenden Sitzung der Bezirksversammlung (BV) einen Antrag von CDU und FDP zur Verlängerung der Sondernutzung von Parkplätzen für Gastronomie bis Ende 2025.
Standpunkt des Vorstands dazu sei, dies war während der akuten Phase der Covid-19 Pandemie nachvollziehbar und deswegen vom Beirat mitgetragen worden. Bereits bei der letzten Verlängerung habe der Beirat jedoch dahingehend Stellung bezogen, dass eine Sondernutzung auf dieser Basis nicht mehr zu begründen sei. Vor dem Hintergrund hält der Vorstand es für erforderlich, sich erneut ablehnend zu diesem Antrag zu äußern.
Der Vorstand liest den Entwurf einer Stellungnahme vor:

Sondernutzung von Parktaschen für Gastronomie endlich beenden!
Der Stadtteilbeirat Sternschanze nimmt mit großem Befremden zur Kenntnis, dass es ein Bestreben gibt, die Sondernutzung von Parktaschen für die Gastronomie erneut zu verlängern und spricht sich gegen eine solche Verlängerung aus.
Der Stadtteil Sternschanze leidet seit langem unter einer ausufernden Gastronomie. Trotzdem hatte sich auch der Stadtteilbeirat im Zuge der Corona-Pandemie solidarisch erklärt und eine Sondernutzung des öffentlichen Parkraums befürwortet, unter der Voraussetzung, dass es sich dabei um eine zeitlich begrenzte Maßnahme handelt. Bereits damals hatte der Stadtteilbeirat vor der Gefahr einer Verstetigung dieser Maßnahme gewarnt und bei der letzten Verlängerung darauf hingewiesen, dass der Bezirk Altona als einziger Bezirk die Befristung erneut verlängerte (trotz aller Probleme ohne eine Beteiligung des Stadtteils Sternschanze).
Nun ist es genug!
Der Stadtteil leidet seit langem unter dem Lärm der Gastronomie (mittlerweile per Gutachten bestätigt), die sich über die Nutzung der Parktaschen trotz der im Bebauungsplan festgelegten Beschränkung weiter ausweitet. Die Nutzung der Parktaschen ist aufgrund fehlenden oder völlig unzureichenden Lärmschutzes eine deutliche Zusatzbelastung der Anwohnenden.
Der Stadtteil war der zweite, in dem das Bewohnerparken eingeführt wurde. Die Bewohner sehen sich hier mittlerweile betrogen, da die wenigen vorhandenen Parkmöglichkeiten (auch aufgrund von langjährigen Bautätigkeiten in der Vergangenheit und Zukunft) hier durch eine politische Entscheidung erneut der Öffentlichkeit entzogen werden sollen.
Der Stadtteil und seine überbordende Außengastronomie sind das beste Beispiel dafür, dass eine Begründung der Verlängerung mit der Corona-Pandemie völlig an der Realität vorbei geht.
Der Stadtteil sieht in der Sondernutzung von Parktaschen zudem eine ungerechtfertigte Besserstellung derjenigen Gastronomen, denen eine solche zur Verfügung steht.

Der Vorstand bestätigt Herrn Sülberg auf Nachfrage, dass es sich um eine Eingabe an die BV handele, die bereits am 28.9. tage. Daraufhin regt Herr Sülberg an, den Antrag und die Antragsteller CDU und FDP ausdrücklich zu erwähnen, und die BV dazu aufzurufen dem nicht zuzustimmen.
Der Vorstand schlägt vor, den Antrag im ersten Satz zu erwähnen und einen letzten Satz mit Aufforderungscharakter hinzuzufügen. Es folgt eine kurze Diskussion über die Formulierung des letzten Satzes.
Der Vorstand erhebt ein Meinungsbild bezüglich zweier Varianten:
a) an die BV zu appellieren, dem Antrag nicht zuzustimmen
b) sie konkret dazu aufzufordern
Das Stimmungsbild ergibt ein deutliches Votum für die zweite Variante.
Der Beirat stimmt daraufhin über die Veröffentlichung der Stellungnahme mit den besprochenen Änderungen ab.
Ja: 9 Enthaltung: 1 Nein: —

Wahrnehmung Schanzenfest
Der Vorstand fragt den Beirat und die Gäste nach ihrer Wahrnehmung des vergangenen Schanzenfestes, da sich dieses seiner Wahrnehmung nach immer weiter in eine (Alkohol-)konsumorientierte Veranstaltung und weg vom Nachbarschaftsfest verwandele. Besonders auffällig sei die Vielzahl reiner Alkoholausschank-Stände, die nach Wahrnehmung des Vorstandes nicht durch NachbarInnen, sondern überwiegend von Stadtteilfremden betrieben würden. Der Nachbarschaftscharakter sei tagsüber, besonders im Bereich Schanzenstraße und Bartelsstraße durchaus zu finden, aber auch dort würde in erheblichen Mengen kommerziell Alkohol ausgeschenkt.
Ein Gast (Anwohnerin aus der Bartelsstraße) bestätigt, dass es tagsüber durchaus einen zufriedenstellenden Nachbarschafts-Charakter gegeben habe. Sie berichtet aber, dass es nachts eine unhaltbare Lärmbelästigung bis 5 Uhr morgens gegeben habe, man hätte sich im Raum bei geschlossenen Fenstern nicht verstanden. Um halb 2 Uhr nachts habe man die Polizei verständigt, sei dort aber darauf hingewiesen worden, dass in Absprache mit dem Bezirk beim Schanzenfest nicht wegen Lärmbelästigung eingegriffen werde.
Ein weiterer Gast (Anwohnerin) bestätigt den Eindruck des nächtlichen Lärms bis 5 Uhr. Sie merkt weiterhin an, nur bis zur Hälfte der Susannenstraße habe es Stände des Schanzenfestes gegeben, die übrige Hälfte hingegen sei von erweiterter Außengastronomie durch die Kioske dominiert gewesen (beispielsweise durch Tische auf den Parkplätzen).
Ein Mitglied des Beirat merkt an, dass auch eine offizielle Veranstaltung unter den Soundsystemen gelitten habe und die Problematik somit schon bei den Veranstaltenden angekommen sein müsste. Die Anwohnerin aus der Bartelsstraße begrüßt, dass das Nicht-Eingreifen der Polizei deeskalierend wirke, aber gibt zu bedenken, dass man sich über Grenzen tolerierbarer Lärmbelastung Gedanken machen müsse.
Herr Stamm (PK16) berichtet, alle Anrufe beim PK seien dokumentiert worden zur Aufrechterhaltung der Beschwerdelage. Darüber hinaus sei die Handhabe der Polizei dadurch erschwert, dass das Schanzenfest durch seinen inoffiziellen Sondercharakter nicht mit durchsetzbaren Auflagen belegt werden könne wie angemeldete Veranstaltungen.
Ein Gast berichtet, beim eigenen Flohmarkt-Stand in der Bartelsstraße den Eindruck gehabt zu haben, es seien drum herum Standbetreiber von Außerhalb gewesen, die den erheblichen Lärm und kommerziellen Ausschank betrieben hätten. Man habe die zwar auch darauf angesprochen, leider jedoch ohne Erfolg. Man appelliere an die Veranstaltenden, einen anderen Umgang damit zu finden. Auf Nachfrage aus dem Vorstand, ob beispielsweise die gesprühten Markierungen auf dem Boden eine Planung der Flächenvergabe bedeuteten, erwidert der Gast, die Markierungen seien von den Externen selbst gesetzt worden, auch dort, wo überhaupt keine Stände geplant worden seien.
Der Vorstand erinnert daran, dass früher nur die Fluchtwege und sonstige freizuhaltende Wege markiert worden seien. Man könne (und wolle wohl) jedoch auch realistischerweise keine durchgängige Überwachung einführen, wer wo wann Markierungen vornehme.
Ein Mitglied des Beirates schildert seinen Eindruck, die nachbarschaftliche Qualität des Einander Begegnens habe über die Jahre abgenommen. Gleichzeitig habe das Fest gerade nach der durch die Pandemie erzwungenen Pause einen positiven Begegnungs-Effekt gehabt. Allgemein würde seinem Eindruck nach auch das Fest nun unter der allgemeinen Kommerzialisierung des Vierteils leiden. Er bemängelt, dass die Aushandlungsprozesse, die früher auf der Straße stattgefunden hätten und oft gewonnen worden seien, heute abgenommen hätten. Er appelliert an die AnwohnerInnen, die Auseinandersetzung wieder mehr in die eigene Hand zu nehmen. Dazu müsse man gar nicht direkt in den Konflikt gehen, sondern könne sich auch beispielsweise über den Stadtteilbeirat organisieren. Dazu ergänzt die Anwohnerin aus der Bartelsstraße, dass sie genau deswegen hier sei.
Der Vorstand wendet ein, die Problematik sei hier und jetzt nicht zu lösen. Doch wäre es gut, die Einwände für nächstes Jahr festzuhalten und zu verbreiten, so dass die Organisationskreise im nächsten Jahr sich auf dieser Grundlage überlegen könnten, beispielsweise bestimmte Straßen nicht mehr für den Verkehr zu sperren.
Ein Gast merkt an, dass die Straßensperrungen erfahrungsgemäß nicht den ausschlaggebenden Unterschied machen würden. Vielmehr wäre es sinnvoller, direktere Formen des Engagements zu ergreifen seitens der Veranstaltenden-Kreise.
Herr Süllberg betont nochmal, dass die Beobachtung von Unterwanderung und Kommerzialisierung von Nachbarschaftsfesten sehr ernst zu nehmen sei. Er habe eine ähnliche Tendenz bei einem Straßenfest am Paulsenplatz beobachtet, wo das Fest nach einer bestimmten Uhrzeit den Charakter einer so nicht angemeldeten Tanzveranstaltung angenommen habe. Es sei generell auch die Frage, wie mit Genehmigungen umzugehen sei bei Veranstaltungen, die sich Nachbarschaftsfest nennen.
Die Anwohnerin aus der Bartelsstraße fragt, ob es die Möglichkeit gebe, bezüglich des Schanzenfestes im Voraus eine Art Einschätzung oder Vorwarnung zu erhalten, so dass man sich darauf vorbereiten und beispielsweise auswärts übernachten könne.
Der Vorstand vermutet, dass es keine Vorhersage bezüglich Lautstärke geben könne. Es sei aber damit zu rechnen, dass die Polizei nicht wegen Ruhestörung einschreiten werde (wie es auch der Wunsch eines Großteils des Viertels sei). Aus dem Vorstand kommt aber auch die Erwiderung, dass es nachts um zwei wohl eher dem Wunsch eines Großteils der AnwohnerInnen entspräche, wenn die Polizei einschreite, da von den Lärmenden eindeutig ignoriert werde, dass es AnwohnerInnen gibt.

Der Vorstand sieht in der Diskussion zwei Stränge: Zum Einen müsste man also einen Umgang mit der Kommerzialisierung finden. Und zum Anderen sei weiter zu diskutieren, inwiefern es ein durchsetzbares Ende der Veranstaltung geben könne/müsse.

Herr Stamm betont, das diesjährige Treiben bis spät in die Nacht habe auch mit der guten Wetterlage zu tun gehabt. Der Vorstand bestätigt die Einschätzung, es wäre auch ohne Schanzenfest nicht ab 22 Uhr ruhig gewesen. Das Schanzenfest sei immerhin in den Alltag einplanbar, weil es es ein Datum gebe und die Veranstaltung nur einmal im Jahr stattfinde. Das wirkliche Problem seien die anderen Abende, an denen es eine erhöhte Lärmbelastung durch feiernde Mengen im Viertel gebe.
Frau Löwenstein fragt in die Runde, ob jemand wisse, woher die Externen mit den Soundsystemen kämen. Eine kurze Diskussion dazu ergibt, dass man sich im Beirat nicht sicher sei. Es gebe Hinweise darauf, dass durchaus einige AnwohnerInnen und Gewerbetreibende darunter sein müssten.
Der Vorstand bestätigt, dass es nachmittags wie bereits im letzten Jahr ein sehr lautes Soundsystem in der Susannenstraße vor dem kleinen nepalesischen Lokal gab, das äußerlich nach AnwohnerInnen aussah. An der Ecke Schanzenstraße/Bartelsstraße habe es auch ein kleines Soundsystem mit Ausschank von gekühltem Bier gegeben, was auch Nachbarschaftscharakter hatte.
Ein Mitglied des Beirats möchte wissen, ob es außer offensichtlicher Ruhestörung beim Schanzenfest weitere Vorfälle gegeben habe. Dem Vorstand ist nichts darüber bekannt. Auch dem PK 16 seien keine über das übliche Maß hinausgehenden Vorkommnisse bekannt.
Der Vorstand betont noch einmal, dass das Problem beim Schanzenfest nicht die Veranstaltung selbst war. Diese sei pünktlich um 22 Uhr beendet gewesen. Veranstaltungen aus dem Umfeld der Roten Flora würden regelmäßig einen sehr nachbarschaftsverträglichen Eindruck machen, wie beispielsweise auch das Konzert von Danger Dan am 03.09., sowohl in Bezug auf Lautstärke als auch Ausschank oder ähnliches. Weitere Anwesende bestätigen diesen Eindruck.
Ein Mitglied des Beirats regt an, den Umgang mit den Problemen beim Schanzenfest auch dahingehend zu diskutieren, dass Veranstaltungen wie das erwähnte Konzert viel mehr den Geist des Viertels ausmachten beziehungsweise ausmachen sollten als kommerzielle Soundsystem- und Ausschank-Kombinationen. Man müsse eben damit umgehen, dass die Soundsysteme nun mal da seien, man könne vielleicht im Voraus bestimmte, entsprechend nachrangige Orte für die Soundsystems ausweisen und das entsprechend klar kommunizieren. Ein Mitglied des Beirats ergänzt, dass es auch an den AnwohnerInnen und ansässigen Initiativen und Vereinen liege, das Fest entsprechen zu nutzen und die kommerziellen Flächen zu minimieren, indem man selbst in Erscheinung trete mit Ständen und Aktionen.

Aktueller Stand beim Lärmgutachten
Ein Mitglied des Beirats fragt Frau Löwenstein nach dem aktuellen Stand zum Lärmgutachten, also inwieweit damit nun weiter gearbeitet werde.
Frau Löwenstein erwidert, das Lärmgutachten werde ausgeweitet. Der Bezirk könne keine Sonderregelung für die Sternschanze machen, es ginge um Altona. Die Ergebnisse seien sehr aussagekräftig gewesen, entsprechend solle eine Ausweitung des Betrachtungsraumes in andere Bereiche in Altona vorgenommen werden. Man arbeite parallel an einer übergeordneten Konzeption zum Thema Sondernutzung und plane, die Ergebnisse der Untersuchung in die Konzeption zu integrieren. Diese müsse aber überbezirklich abgestimmt und politisch mitgetragen werden. Das Ergebnis bleibe abzuwarten. Bereits aktuell würde das Lärmgutachten intern umfangreich als Argumentationsgrundlage genutzt. Man habe jedoch als Bezirk die Erfahrung gemacht, dass Entscheidungen des Bezirksamtes in Gerichtsverfahren gekippt würden, wenn sie nicht fundiert und rechtssicher genug seien. Daran müsse weiter gearbeitet werden. Der Vorstand ergänzt, der rechtssichere Weg würde auch ungünstige Präzedenz-Urteile vermeiden.
Der Vorstand betont, es sei immer möglich, die Fraktionen und politischen EntscheidungsträgerInnen zum Thema Lärm anzusprechen. Dies sei erfahrungsgemäß effektiver als erwartet. Die Interessen der Gastronomie seien sehr stark und fänden viele Sprachrohre. Es sei wichtig, dazu eine Gegenstimme aus den Reihen der AnwohnerInnen zu formieren. Herr Süllberg bestätigt, die Gastronomie erhalte ein breites Medienecho. Dagegen stünden zwar die gesetzlich einzuhaltenden Grenzwerte, aber man müsse sich auch überlegen, wie viel Kontrolle und Eingriff man wolle. Er rät ebenfalls dazu, sich gezielt an die Bürgerschaft zu wenden, da diese oft nur die Medien wahrnähme und sich nicht gesondert ein Stimmungsbild der Bevölkerung einhole.

Hunde-Agility-Park
Ein Mitglied des Beirats berichtet, er habe aus aktuellem Anlass (es seien zu wenig Hundeauslaufflächen für zu viele Hunde im Viertel vorhanden) einen Ort für eine potentielle neue Hundeauslauffläche gefunden, zwischen dem Schrødingers im Schanzenpark und den Gleisen der S-Bahn. Er möchte sich dafür einsetzen, dort einen Hunde-Agility-Platz anzuregen für 10-15 Hunde, an einem Ort, wo es anders als im Schanzenpark weniger problematisch sei, wenn Hänge aufgegraben würden von Hunden. Er habe eine Signal-Gruppe „Hundehaufen STP“ eingerichtet, wo sich interessierte HundebesitzerInnen organisieren könnten, man könne sich auch per Mail bei ideenscout@web.de melden.
Frau Löwenstein erwidert dazu, es gebe aktuell seitens des Bezirksamts keine Absichten, auf der genannten Fläche einen Hunde-Agility-Park zu etablieren, es gehe dabei auch um das Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Glasscherben auf Spielplätzen in der Sternschanze / App „Stadtreinigung Hamburg“
Ein Gast (Anwohnerin) berichtet, dass auf den Spielplätzen in der Sternschanze, vor allem auf dem kleinen Platz im Sternschanzenpark, viele Glasscherben lägen und fragt, was man dagegen unternehmen könne. Frau Löwenstein antwortet, dies sei am effektivsten lösbar, indem man darauf über die App „Stadtreinigung Hamburg“ (https://www.stadtreinigung.hamburg/apps/) hinweise. Dann würde der Glasmüll üblicherweise zeitnah beseitigt. Ein kurzer Meinungsaustausch im Beirat bestätigt dies, man habe gute Erfahrungen mit der App gemacht.

TOP 04 Anträge Verfügungsfonds
Antrag 05|2023 Kurdisches Filmfest 2023
Der Vorstand berichtet, im Verfügungsfonds seien nach vier bewilligten Anträgen noch 1.000,- Euro vorhanden. Aktuell liege ein weiterer Antrag vor. Das Kurdische Filmfest 2023 beantrage 1.000,- Euro als Zuschuss zu den Durchführungskosten. Zwei Veranstaltende stellen sich und das Festival kurz vor. Auf Nachfrage eines Gastes antworten sie, das Festival finde hauptsächlich im Kino 3001 statt, die Festivaleröffnung im Zeise-Kino.
Der Beirat stimmt über den Antrag ab.
Ja: 11 Enthaltung: – Nein: –

Änderungsantrag zum Antrag 04|2023 BaSchu-Häuschen
Ein Gast erklärt, sie habe im vergangenen Jahr 1000,- Euro aus dem Verfügungsfonds beantragt und bewilligt bekommen für einen Wassertank für das BaSchu-Häuschen. Da der Tank kleiner sein musste als gedacht, habe sie jedoch nicht die gesamte Fördersumme ausgegeben. Sie würde nun gerne den Restbetrag umwidmen lassen für die Arbeit des in Gründung befindlichen Vereins SchanzenSaat e.V., der ebenfalls auf dem BaSchu-Gelände tätig ist.
Auf Nachfrage erklärt sie, es handele sich um einen Restbetrag von etwa 350,- Euro.
Nach einer kurzen Diskussion, wie das formal zu regeln sei, entscheidet sich der Beirat, zunächst darüber abzustimmen, ob dies sachlich gewollt sei und die Formalitäten im Anschluss mit dem Bezirksamt zu klären.
Ja: 11 Enthaltung: – Nein: –

TOP 05 Termine

Wann? Was? Wo?
11.10. 18 Uhr Sitzung des ArsW-Ausschusses Rathaus Altona, Kollegiensaal
25.10. 19:30 Uhr nächste Beiratssitzung JesusCenter,
Schulterblatt 63

Protokoll vom 23.10.2023
erstellt vom Standpunkt.Schanze e.V
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