Stadtteilbeirat Sternschanze
Protokoll der 92. Sitzung vom 23.02.2022

PDF-Version des Protokolls

Der Beirat ist mit 11 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.

Tagesordnung
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
TOP 02 Berichte
TOP 03 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
TOP 04 Termine

TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Es gibt keine Anmerkungen zum Protokoll. Eine Nachfrage wird innerhalb der Sitzung geklärt.

TOP 02 Berichte
Neues von den E-Scootern

Der Vorstand teilt mit, laut der Elbvertiefung (Hamburger Teil von Die Zeit) habe sich die Anzahl der zugelassenen E-Scooter in Hamburg 2021 im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht: von 6.000 auf über 17.000 E-Scooter. Laut Polizei seien dabei im Jahr 2021 170 Prozent mehr Unfälle als noch 2020 registriert worden, überwiegend seien die Unfallverursacher dabei die E-Scooter-FahrerInnen gewesen (wobei diese oft unter Alkoholeinfluss gestanden hätten).
Dabei sei zu bedenken — so der Vorstand — dass diese Unfallzahlen nur die polizeilich registrierten Fälle abbilden, die Dunkelziffer (besonders der kleineren Unfälle) dürfe deutlich darüber liegen. Gerade die vielen Fahrten unter Alkoholeinfluss seien nach Meinung des Vorstands ein Zeichen dafür, dass die E-Scooter nicht wie vom Senat erhofft eine Ergänzung zur Micromobilität im Alltag böten und überwiegend für die Fahrt zur Arbeit genutzt würden.
Der Vorstand betont im Weiteren, dass die Sachlage vor Ort möglichst weiterhin dokumentiert werden solle und Verstöße oder Behinderungen durch E-Scooter an das Funktionspostfach der Anbieter (hamburg.escooter@gmail.com) sowie parallel an den Verkehrsausschuss bzw. die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) geschickt werden sollten.
Für eine umfassende Dokumentation sei eine Evaluation durch AnwohnerInnen und Stadtteilbeirat im Frühjahr bei besseren Wetterbedingungen und intensiverer Nutzung anzudenken.
Aus dem Verkehrsausschuss berichtet der Vorstand, dass im Funktionspostfach der Anbieter in den vergangenen drei Monaten über 1.400 Beschwerden aus allen Nutzungsgebieten Hamburgs eingegangen seien. Da aber weiterhin im Ausschuss rück gemeldet wurde, das Pilotprojekt liefe gut, müsse hier ebenfalls die Beschwerdelage verdeutlicht werden.
Zur Nutzungslage sei bei der ersten Evaluation der Pilotprojekte im Verkehrsausschuss berichtet worden, die Nutzung eines E-Scooters belaufe sich im Schnitt auf zwei Fahrten à 12 Minuten pro Tag bei einer Lebensdauer des Fahrzeugs von 12 bis 18 Monaten. Ergänzend dazu wurde der Anbieter der E-Motorroller erneut darauf hingewiesen, dass diese nicht auf den Abstellflächen der E-Scooter oder den StadtRad-Flächen geparkt werden dürfen. Der Vorstand erwähnt anschließend, dass die zuständige Behörde BVM sich weiterhin darauf berufe, dass es keine Handhabe gegen die Anbieter gebe und es weiterhin eine freiwillige Verpflichtung sei, da es bundesgesetzlich keine verbindliche Regelung gebe.

DB-Veranstaltung Kreativ-Workshop Nachlese Sternbrücke
Die Veranstaltung der Deutschen Bahn (DB) habe eigentlich als Ziel gehabt, die Ergebnisse des Kreativ-Workshops aus dem letzten Jahr vorzustellen, um anschließend ein Online-Voting über die Vorschläge starten zu können, so der Vorstand. Dabei habe die DB aber nicht berücksichtigt, dass die überwiegende Anzahl der Vorschläge Belange betraf, deren Ausgestaltung nicht in der Hand der DB lägen, sondern als Teil eines Beteiligungsverfahrens in Hand des Bezirks, weshalb auch die planerische Durchführung der Vorschläge ebenfalls dort angesiedelt sei. Somit wurde das Online-Voting gestrichen. Eine bezirkliche Bürgerbeteiligung für die Gestaltung des Umfelds sei für die Zukunft angesetzt, führt der Vorstand aus. Die DB-Veranstaltung beinhaltete nur noch Gestaltungselemente der Brücke wie das Stahldesign beziehungsweise -farbe und Licht. Die Kreativworkshop-Ergebnisse wiederum wurden an die entscheidenden Stellen im Bezirk und an die Verkehrsbehörde weitergereicht, wo Fragen zur Umfeldgestaltung und Begrünung bearbeitet werden sollen.

Volksentscheid „Verbindliche Bürgerbegehren“
Der Vorstand berichtet anhand einer Pressemitteilung über die Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts bezüglich eines geplanten Volksbegehrens, das zum Ziel hatte, künftige Bürgerentscheidungen in Hamburg als verbindlich vorzuschreiben. Hintergrund dieses Begehrens sei die verwaltungsrechtliche „Einheitsgemeinde“, welche es dem Senat ermögliche, alle individuellen Entscheidungen der bezirklichen Organe nachträglich zu überstimmen.
Die Stadt habe gegen dieses Volksbegehren vor dem Landesverfassungsgericht Einspruch eingelegt und Recht bekommen. Das Landesverfassungsgericht habe hierbei zwar klar die momentane Ausgestaltung des Begehrens als nicht verfassungskonform bewertet, aber auch sichtbar gemacht, wie ein Volksbegehren entscheidungsfähig zu formulieren sei. Die Organisierenden des Volksbegehrens würden nun eine neue Ausarbeitung planen. Inwiefern sich das Netzwerk der Stadtteilbeiräte noch dazu positionieren werde, sei noch offen.

Aufforstung nach Baumfällungen im Raum Hamburg
Ein Mitglied des Vorstands berichtet, dass es aus der SPD-Fraktion des Grünausschusses eine Kleine Anfrage gegeben habe zur Anzahl gefällter sowie im Gegenzug nachgepflanzter Bäume im Raum Hamburg. Aus der Antwort der zuständigen Behörde habe sich ergeben, dass eine offensichtliche Diskrepanz zwischen den Zahlen herrsche: es würden deutlich mehr Bäume gefällt als nachgepflanzt. Die Behörde versuche dies damit zu erklären, dass Bäume erst im kommenden Jahr nachgepflanzt würden oder nach Abschluss betreffender Baumaßnahmen. Auch gälten Fällgenehmigungen für zwei Jahre, es sei also nicht ersichtlich, ob die Bäume bereits gefällt seien.
In diesem Zusammenhang betont der Vorstand, es sei wichtig, zu prüfen, ob eine Nachpflanzung an gänzlich anderer Stelle erfolgen würde. Ebenso, ob eine Argumentation der zuständigen Stellen, es fehle aktuell an Mitteln, gerechtfertigt sei, da der Stadtteil Sternschanze vermehrt Bäume verliert und keine Neupflanzungen gesichtet wurden. Diesem werde weiter nachgegangen, so der Vorstand.

TOP 03 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
Vergünstigte Kredite bei Umwandlung in Wohn-Eigentum im Rahmen der sozialen Erhaltungsverordnung
Auf Grund zunehmender Fälle, in denen Investoren im Stadtteil Wohngebäude aufkaufen und die geltende Erhaltungsverordnung auszuhebeln versuchen, sieht der Vorstand Bedarf für eine Diskussion des Themas.
Ein Aspekt betrifft dabei auch die Finanzierungsmöglichkeiten für MieterInnen bei Nutzung des Vorkaufsrechts. Da die soziale Erhaltungsverordnung den Immobilienunternehmen eine Umwandlung in Eigentum ermöglicht, wenn sie zuvor den MieterInnen für 7 Jahre ein Vorkaufsrecht einräumen, bleibt MieterInnen zum Verbleib in der Wohnung oft nur der Kauf. Da notwendige finanzielle Ressourcen meist nicht vorhanden sind und Kredite benötigt würden, schließe dies automatisch Menschen ohne Kreditwürdigkeit (beispielsweise aufgrund ihres Alters) aus.
Jedoch müssten auch diese in die Lage versetzt werden, den Kaufpreis aufzubringen — so der Vorstand — um die soziale Diversität im Stadtteil zu erhalten. In diesem Zusammenhang fragt sich der Stadtteilbeirat, welche Möglichkeiten zur Unterstützung gegeben seien. Ein Gedanke hierzu wäre, die Stadt zu bitten, vergünstigte Kredite zur Verfügung zu stellen, um soziale Verdrängung zu vermeiden. In der folgenden Diskussion ergab sich aber auch die Frage, ob das Nutzen des Vorkaufsrechts zu den aktuellen Marktpreisen eine sinnvolle Option sei. Diese seien bereits stark erhöht und solche Käufe würden damit dazu beitragen, die Preise weiter in die Höhe zu treiben. Rechtliche Änderungen beim Vorkaufsrecht der Stadt und Neu-Ausgestaltung der Erhaltensverordnung seien zwar geplant beziehungsweise würden zwar diskutiert, die Vorschläge lägen aber zurzeit noch im Bundesrat, so ein Mitglied des Beirats.
Wichtig wäre eine Forderung nach einer neuen Kalkulation des Kaufpreises bei Erwerb über das Vorkaufsrecht, entkoppelt vom Marktpreis beispielsweise über eine Kalkulation auf Basis des Mietertrages. Es sei vielmehr sinnvoll, andere Modelle zur Sicherung der Wohnungen zu bedenken, wie Gespräche mit dem Mietshäusersyndikat. In diesem Rahmen schlägt der Vorstand vor, eine der kommenden Sitzungen komplett diesem Thema zu widmen, wozu Gäste von Mieterverein, Mietshäusersyndikat und möglichst auch VertreterInnen der Stadt Hamburg eingeladen werden sollen. Denn ganz klar wahrgenommen werde eine Verdrängung der bisherigen BewohnerInnen, der entgegenzuwirken sei.

Äußerung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Schanzenbrücke
Das Planfeststellungsverfahren zur Schanzenbrücke habe begonnen und es sei notwendig die eigene Position dabei einzubringen, so der Vorstand. In diesem Zusammenhang wurde begonnen, selbst die vorgeschlagenen Flächen der Bahn, sowie der Alternativvorschläge des Beirats zu vermessen und zu schauen, ob letztere nicht doch realistische Möglichkeiten böten. Daher sei geplant, diese Informationen bis zur nächsten Sitzung zusammen mit einer Textvorlage vorzubereiten, um diese dann als Eingabe im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu verwenden.

E-Mail-Kommunikation und deren Inhalt
Eine Nachfrage zur Funktion der internen E-Mail-Zirkulation des Stadtteilbeirats wird beantwortet, die betreffende E-Mail sei umgehend an die Beiratsmitglieder weitergeleitet worden. Der Vorstand bittet in diesem Zusammenhang nochmals um eine Anmeldung der Beiratsmitglieder für den E-Mail-Schriftwechsel, Es gebe immer noch einige Mitglieder, die sich nicht angemeldet hätten. Die Diskussion des Inhaltes wird für die nächste Sitzung angesetzt.

Altonaer Kinder- und Jugendpreis 2021
Ein Mitglied des Beirats fragt nach den Ergebnissen bei der Vergabe des Altonaer Kinder- und Jugendpreises, für den der Stadtteilbeirat zwei Projekte nominiert hatte. Die Auswertung sei noch im Prozess, so ein Gast des Beirats. Es erfolgt eine Rückmeldung nach Beendigung der Auswertung.
Nachtrag: Der Jugendhilfeausschuss hat am 05.01.2022 eine Empfehlung erstellt. Die Bekanntgabe der PreisträgerInnen erfolgt in einer der kommenden Bezirksversammlungen.
Hunde und Hundeauslaufflächen im Sternschanzenpark
Diese Thematik wird von einem Mitglied des Beirats erneut aufgegriffen und auf die Agenda der nächsten Sitzung gesetzt.

TOP 04 Termine
09.03. 18:00 Uhr Ausschuss für regionale Stadtentwicklung und Wirtschaft (ArSW-Ausschuss), virtuell
23.03.2022 19.30 Uhr nächste Beiratssitzung, virtuell oder Präsenz

Protokoll vom 21.03.2022
erstellt vom Standpunkt.Schanze e.V.

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