Stadtteilbeirat Sternschanze
Protokoll der 105. Sitzung vom 24.05.2023

PDF-Version des Protokolls

Der Beirat ist mit 10 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.

Tagesordnung
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
TOP 02 Berichte
TOP 03 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
TOP 04 Termine

TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Der Vorstand berichtet, dass der Link zum Lärmgutachten zur Zeit nur über das Sitzungsprotokoll unter https://tinyurl.com/4pzwhv74 , jedoch nicht direkt über Einfügen des dort gezeigten Links (der im Protokoll enthalten war) zugänglich sei.

TOP 02 Berichte 
Unterlagen zur Machbarkeitsuntersuchung Verbindungsbahnentlastungstunnel (VET) öffentlich unter https://tinyurl.com/56bbs5a7
Die Machbarkeitsuntersuchung der Deutsche Bahn AG (DB Netze) zum Verbindungsbahnentlastungstunnel sei nun öffentlich einsehbar, so der Vorstand. Über fünf Download-Pakete mit mehr als 300 Seiten seien dezidierte Ausführungen dazu zu finden.
Zu den bisherigen Informationen ergänzt der Vorstand, aufgrund der Unterlagen bedeute ein Haltestellenbau am Hauptbahnhof offensichtlich eine zumindest einseitige Sperrung des City-Tunnels. Dies würde für mindestens sieben Jahre und mindestens bis Stadthausbrücke nur eine einspurige Befahrung ermöglichen und voraussichtlich den aktuellen 5-Minuten-Takt nicht mehr ermöglichen. Ebenfalls müsse für das Zugangsbauwerk am Hauptbahnhof Süd neu gebaut werden, was unterirdische Arbeiten unter Ohnsorg Theater und Museum für Kunst und Gewerbe erfordere. Aktuell handele es sich jedoch noch um sehr frühe Planungen.
Ein Mitglied des Vorstands ergänzt, dass zeitgleich zur Beiratssitzung eine Projekt-Vorstellung der DB im Altonaer Museum stattfinde. Es gebe jedoch die Planung, dass VertreterInnen der DB auf der kommenden Beiratssitzung im Juni das Vorhaben erläutern werden.

Antwortschreiben des Bezirksamtsleiters Mitte zur Stellungnahme des Stadtteilbeirats bezüglich OMR
Der Vorstand berichtet von einem Antwortschreiben der Bezirksamtsleitung Mitte auf Veranlassung des Verkehrssenators, welches als Reaktion auf die Stellungnahme des Stadtteilbeirates Sternschanze zur Straßensperrung anlässlich der OMR-Veranstaltung erfolgte. Darin heißt es unter anderem „(…) davon profitieren langfristig wiederum auch die Bürgerinnen und Bürger durch Verbesserung der Infrastruktur in den Stadtteilen (…)“, was die Anwesenden zum Lachen veranlasst. Der Tenor des Schreibens sei, so der Vorstand, es sei eine tolle Veranstaltung mit viel Strahlkraft gewesen und aufgrund der hohen Anzahl von BesucherInnen sowie der Einzigartigkeit der Veranstaltung sei eine andere Lösung nicht möglich gewesen.
Der Bezirksamtsleiter Mitte habe im Schreiben angekündigt, dass er auf der nächsten Sitzung des Quartiersbeirats Karoviertel nochmals zu dem Vorgang Stellung nehmen wolle. Die Sitzung sei für den 8.6. angekündigt. Der Quartiersmanager habe angekündigt, aufgrund der vermutlich höheren Teilnehmerzahl für diese Sitzung von den üblichen Räumlichkeiten auf einen Konferenzraum der Messe auszuweichen. Dafür sei es nötig, sich bei Interesse an einer Teilnahme vorab per formloser E-Mail namentlich anzumelden.

Buchvorstellung im Künstlerhaus Faktor
Ein Mitglied des Beirats weist auf eine Buchvorstellung zum Thema „Gentrifizierung und Touristifizierung der Sternschanze“ im Künstlerhaus Faktor am 06.07.2023 hin. Der Vorstand merkt dazu an, dass diese in der Juni-Sitzung genauer angekündigt werde.

Beschwerde über Lichtverschmutzung
Frau Löwenstein berichtet über eine Beschwerde bezüglich Lichtverschmutzung durch Reklameschilder und Schaufenster im Schulterblatt. Die zuständigen Kollegen hätten diesbezüglich angemerkt, grundsätzlich seien solche Leuchtreklamen von der Bauprüfungabteilung des Bezirksamts zu genehmigen, die festgelegten Maximalwerte bezögen sich dann auf die Auswirkungen auf Wohnräume. Das Bezirksamt habe dem Beschwerdeführer einen Termin zur Messung angeboten, bislang habe es aber noch keine Rückmeldung gegeben.

Probleme mit Kiosken in der Bartelsstraße
Frau Löwenstein teilt mit, sie habe die Beschwerde eines Anwohners aus der letzten Sitzung wie versprochen anonymisiert weitergeleitet. Die entsprechenden Stellen hätten reagiert und entsprechende Kontrollen durchgeführt.

24/6 Kiosk
Beim 24/6 Kiosk sei ein klarer Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz zu verzeichnen gewesen, so Frau Löwenstein. Jedoch erscheine es aus Perspektive des Betreibers naheliegend, sich juristisch vertreten zu lassen. Ein Mitglied des Beirats berichtet, dass kein Produkt preislich direkt ausgewiesen sei und Preis und Ware somit — anders als rechtlich gefordert — zu weit auseinander lägen. Dies könne ja vielleicht einmal an die Verbraucherzentrale Hamburg gemeldet werden.

Kaffeerösterei Dämer, Schulterblatt 84
Frau Löwenstein berichtet, dass das Amt deutliche Maßnahmen ergriffen habe. Anschließend erläutert sie die verschiedenen Möglichkeiten, welche das Amt für Verbraucherschutz im Falle von Verstößen habe. Bei der Anwendung dieser Möglichkeiten, die durchaus sehr weitreichend seien könnten, müsse das Amt immer den Grundsatz der Angemessenheit der Maßnahmen im Blick behalten – auch vor dem Hintergrund möglicher juristischer Auseinandersetzungen. Bislang seien in diesem Fall bereits Zwangsgelder in erheblicher Höhe verhängt worden. Man könne von einer massiven wirtschaftlichen Abwägung ausgehen, wenn der Betrieb trotz der erhobenen Zwangsgelder noch immer (in Relation zum Gewinn) rentabel wäre.
Es sei durchaus möglich, dass der Betroffene sich juristische Unterstützung geholt habe und die Zwangsgelder angefochten würden, jedoch sei dies – anders als bei Bußgeldern – ohne aufschiebende Wirkung, die Zwangsgelder müssten trotzdem zunächst entrichtet werden.
Weitere Möglichkeiten wurden vom Rechtsamt geprüft, jedoch gelte nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass stufenweise eskaliert werden müsse, so Frau Löwenstein. Das Fachamt für Verbraucherschutz beabsichtige jedoch, die Erlaubnis für die Sommerterrasse zu widerrufen.
Der Vorstand befürchtet, dass dadurch ein Präzedenzfall geschaffen werden könne, wenn bei einer Klage gegen die Versagung von Außengastronomie dem Beklagten Recht gegeben werde.
Ein Mitglied des Beirats fragt, ob dadurch dann eine Möglichkeit geschaffen werden könnte, dass doch in jedem Gewerbe eine Gastronomie entstehen könne, was Frau Löwenstein verneint und die Unterschiede der Regelungen erläutert. So sei im Bebauungsplan (in diesem Falle der Bebauungsplan 6) eine Nutzung INNERHALB von Gebäuden definiert, was VOR dem Gebäude stattfinde, hingegen durch das Hamburger Wegegesetz geregelt. Dieses habe andere Vorschriften und Erlaubnisse.

Der Vorstand schließt, man könne nur hoffen, dass in so einem Falle die Justiz die Tragweite der Entscheidung verstehe. Frau Löwenstein gibt zu bedenken, dass vor dem Grundsatz der Gleichbehandlung eine Regelung, welche hier getroffen werde, gleichermaßen auch in allen anderen Teilen Hamburgs gültig sein müsse.

Lokmam follow up
Das Fachamt für Verbraucherschutz steht im engen Kontakt mit dem Lokmam. Der Betrieb werde regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob in den vorgegebenen Intervallen Filter gewechselt und Schornsteine gereinigt werden. Die zuständigen Kollegen, so Frau Löwenstein, ließen sich die Fristen belegen und überprüften regelmäßig die Vorgaben. Jedoch gebe es keine Handhabe, weitere Konsequenzen zu ziehen, da keine Maximalwerte in den entsprechenden Gesetzesgrundlagen festgeschrieben seien. Trotzdem seien KollegInnen aus dem Fachbereich regelmäßig vor Ort und machten auch Geruchsprüfungen. Das Ergebnis sei in der Tat durchaus wetterabhängig, führt Frau Löwenstein aus.
Ein Mitglied des Beirats fügt hinzu, dass beim kommenden Sommerfest in der Rosenhofstraße eine Unterschriftenaktion geplant sei, um eine groß angelegte Beschwerdelage zu schaffen. Es ginge nicht nur um den Gestank, sondern auch um die erheblichen Partikel-Emissionen.
Frau Löwenstein stimmt diesem zu. Sie könne auch nur weiter ermutigen, sich durch Beschwerdeeingaben Gehör zu verschaffen, weist jedoch nochmals darauf hin, dass ohne eine gesetzliche Festlegung von Grenzwerten als Grundlage für eine mögliche Sanktionierung die Möglichkeiten des Bezirksamtes auf die bereits getroffenen Maßnahmen begrenzt seien.
Der Vorstand fasst zusammen, das Problem sei allen bewusst, aber da es keine noch keine Richtwerte gebe, existiere keine juristische Handhabe. Somit werde daraus ein politisches Problem, da müsse man ansetzen.

Verkehrskonzept Schanzenbrücke
Frau Löwenstein berichtet zum Sachstand beim Planfeststellungsverfahren Schanzenbrücke. Auf ihre Nachfrage habe sie als Auskunft des zuständigen Eisenbahnbundesamts (EBA) erhalten, dass die eingegebenen Einwände vom EBA gesammelt und an die Deutsche Bahn (DB) weitergegeben wurden; diese habe mittlerweile erwidert und die eventuell vorgenommenen Planänderungen würden wieder an das EBA zurückgespielt. Die Abwägung zu den Einwänden obliege anschließend auch dem EBA.
Ob ein Erörterungstermin zu diesen Einwänden stattfinden werde und welche Unterlagen veröffentlich werden, sei ihr aktuell noch nicht bekannt. Momentan sei jedoch noch keine Frist abgelaufen oder Entscheidung gefallen, so Frau Löwenstein.
Zur Verkehrsplanung im Rahmen der Bauarbeiten Schanzenbrücke und Sternbrücke führt sie aus, die Maßnahmen überlappten sich teilweise, wobei die Sternbrücke definitiv das größere Vorhaben in Bezug auf Abriss und städtebauliche Gestaltung sei, jedoch die Schanzenstraße bezüglich der verkehrlichen Einschränkungen die größere Baustelle sei. Es würden nun allerdings beide Maßnahmen zusammen geplant. Dafür sei ein Planungsbüro beauftragt, und dies arbeite in Absprache mit den jeweiligen Stellen, wie Bezirksamt oder Polizei.
Der Vorstand möchte wissen, wer für das Konzept schlussendlich zuständig sei. Frau Löwenstein antwortet darauf, das dies die DB in der Rolle der Vorhabenträgerin sei. Die vorgelegten Planungen würden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens dann mit der Stadt abgestimmt. Genauere Kenntnis über die Vorgehensweise im Planungsbüro haben sie nicht, so Frau Löwenstein.
Der Vorstand erwidert daraufhin, dass die DB bislang erschreckend unwissend gewirkt habe, was die Verkehrsführung im Stadtteil angehe, weshalb man sich über die Zuständigkeit gewundert habe.

TOP 03 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
Fortgesetzt sichtbare Verstöße bei bekannten Problemen:
Miet-Motorroller auf den Gehwegen
Die Miet-Motorroller stünden wieder dicht gedrängt auf den Gehwegen, obwohl die Straßenverkehrsordnung dies nicht erlaube. Sie müssten prinzipiell auf der Straße geparkt werden, so der Vorstand. Die Polizei dulde dieses Verhalten zwar, jedoch stelle sich die Frage, wo die Grenze zu ziehen sei, wenn es sich um Ermessensspielraum handele: wenn ein Roller auf dem Gehweg stünde oder wenn es ein halbes Duzend nebeneinander seien. Zu dieser Problematik hätten den Vorstand erneut Beschwerden von Anwohnenden erreicht.

Kioske offen außerhalb der Einzelhandelsöffnungszeiten bzw. mit vollem Angebot an Sonntagen
Der Vorstand berichtet von erneuten Beschwerden zu gesetzwidrigen Öffnungszeiten und Sortimenten der einiger Kioske. Die Rückmeldungen spiegelten wider, dass die Einzelhandels-Öffnungszeiten (EÖZ) sehr häufig nicht eingehalten würden.
Zwar dürften die Kioske sonntags mit einem verringerten Angebot öffnen (Reisebedarf, Backwaren und Milchprodukte sowie Zeitungen und Zeitschriften; Verkauf für maximal fünf Stunden zwischen 7 und 16 Uhr), jedoch stünde ganz offensichtlich weiterhin jederzeit das volle Sortiment zur Verfügung und die Kioske seien auch in der Nacht von Samstag auf Sonntag durchgehend geöffnet. Aufgefallen sei dies unter anderem bei der SchanzenPost im Schulterblatt sowie dem Kiosk gegenüber der Piazza.

Sammelrückmeldung zum Thema Bewohnerparken
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) evaluiere zur Zeit die bestehenden Bewohnerparkzonen, so der Vorstand. Dazu seien Gespräche mit den Anwohnern geplant, für die man nun Fragen/Anliegen sammeln wolle. Es schließt eine Diskussion an, bei der folgende Punkte gesammelt wurden:

  • Unklare Grenze der Parkzonen im Verlauf der Lagerstraße mangels Beschilderung
  • Lage im Kleinen Schäferkamp (hier gebe es divergierende Wünsche der Anwohnenden bezüglich der Zuordnung zu einer Bewohnerparkzone)
  • Eingeschränkte Zeiten für Lieferzonen, um diese zumindest zeitweise wieder den Anwohnern zur Verfügung zu stellen
  • Häufige Baustellen und dadurch verringerte Anzahl an überhaupt zur Verfügung stehenden Parkplätzen
  • Sondernutzungsrecht der anliegenden Betriebe (Nutzung für Außengastronomie) auf eigentlichen Parkflächen (hier wird angemerkt, dass dies nicht in der Zuständigkeit des LBV liege)
  • Das Problem der deutlich höheren Zahl ausgegebener Anwohnerparkscheine im Verhältnis zu
    den tatsächlich vorhandenen Anwohnerparkplätzen (Zahlen vom LBV: Verhältnis 1000 zu 1500)
  • Problem des Schwarzmarktes für Anwohnerparkscheine, welche von den anliegenden Beschäftigten erworben würden und somit Ortsfremden das Parken auf den wenigen Flächen ermöglichen
  • Wunsch nach Rückkehr zum ursprünglichen Prinzip, welches ausschließlich Anwohnenden die Nutzung der vorhandenen Parkflächen vorbehält
  • Vernetztes Wohnen: Anwohner am Rand der Bewohnerparkzonen erleben eine Einschränkung ihres Suchradius durch den Zuschnitt der Zonen. Hier müsse es einen fluiden Grenzbereich geben oder jeweils angrenzenden Zonen zugänglich sein
  • Carsharing in der Lagerstraße und der Straße Sternschanze: Gehäuftes Abstellen nimmt auch hier Anwohnern weitere Parkmöglichkeiten. Die Nutzung von Carsharing sei ursprünglich nicht so gedacht gewesen, nun würden diese Fahrzeuge jedoch gebündelt abgestellt
  • Parkregelung bei Carsharing-Autos: Wie sieht es mit der maximalen Parkdauer für ortsfremde Fahrzeuge (3 Stunden) bei Carsharing-Wagen aus? Gibt es Sonderregelungen?

 (Kurzfristiger) Antrag an den Verfügungsfonds
Die Antragstellerin stellt die von ihr geplante Ausstellung „Archiv Sternbrücke“ mit Rahmenprogramm vom 30.06 bis 16.07. in den Räumen des Künstlerhauses Faktor vor. Neben dem „Archiv“ gebe es ein Programm im Stadtteil Sternschanze mit vier Veranstaltungen: „Erinnerung kartieren“, einen „Soundwalk“, einen biologisch-botanischen Rundgang und eine Performance der AkteurInnen für Urbanen Ungehorsam (https://www.architektursommer.de/veranstaltungen/detail/archiv-sternbruecke).
Sie beantragt 1.000,- € als Zuschuss für die Honorare der KünstlerInnen.
Zusätzlich bittet sie um die Weitergabe der Information, dass noch immer weitere Dokumente für das Archiv gesucht werden und sie sich über alle Beiträge freue.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 9 Nein: — Enthaltung: 1

Weitergabe von Informationen für Anwohnende an der Sternbrücke mit Kündigung
Ein Mitglied des Beirats weist darauf hin, dass mittlerweile eine Vielzahl von Kündigungen in vom Bau der neuen Sternbrücke betroffenen Gebäuden erfolgt seien.
Gekündigt werde mit Verweis auf das Bauvorhaben zum 30.06., obwohl für das Bauvorhaben der DB noch überhaupt kein Planrecht vorliege. Auch seien teilweise befristete Verträge in Situationen „zwischen Tür und Angel“ unterschrieben worden, diese hätten jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach keine Gültigkeit.
Sollte eine anwesende Person Betroffene kenne, möge dies bitte weitergesagt werden. Auch wenn es bei Gewerbe leider keinen Kündigungsschutz gebe, gelte dies für privat Mietende nicht. Diese sollten sich dringend beraten lassen.

Ehemaliges Bahnhofsgebäude Sternschanze
Ein Mitglied des Beirats fragt, ob es Informationen über das ehemalige Bahnhofsgebäude Sternschanze gebe, dort seien zur Zeit Umbau- bzw. Entkernungsmaßnahmen zu sehen. Ein Mitglied des Vorstands erklärt, das Gebäude sei im letzten Oktober von privat an privat verkauft worden. Der neue Besitzer plane nun, die Erdgeschoss-Gewerbeflächen umzubauen und für sich als Büroflächen zu nutzen.

TOP 04 Termine
08.06. ab 19 Uhr Quartiersbeirat Karolinenviertel, Messe Hamburg, Anmeldung unter info@karolinenviertel.info
14.06. 18:00 Uhr Sitzung des ArsW-Ausschusses, Rathaus Altona, Kollegiensaal
28.06. 19:30 Uhr nächste Beiratssitzung, JesusCenter, Schulterblatt 63

Protokoll vom 26.06.2023
erstellt vom Standpunkt.Schanze e.V.

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