GeschĂ€ftsordnung des âStandpunkt.Schanze e.V.â in der Fassung gemÀà Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.12.2021
§ 1 Allgemeines
Die GeschÀftsordnung regelt die TÀtigkeit des Vereins auf der Grundlage der Satzung. Sie gilt ergÀnzend zur Satzung und zu einzelvertraglichen Regelungen. Die GeschÀftsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 2 Beirat
Aufgaben/Zweck des Beirates
Der Beirat des Standpunkt.Schanze e.V. ist ein Gremium, das sich mit Fragen der Stadtentwicklung im Stadtteil Sternschanze auseinandersetzt. Der Beirat diskutiert die Probleme und Entwicklungen im Stadtteil, gibt Hinweise auf aktuelle Probleme und Defizite und gibt Empfehlungen an die Bezirksversammlung und das Bezirksamt Altona.
Zusammensetzung
1. Der Beirat des Vereins hat 15 Mitglieder und 15 Vertreter/innen, die ihren Wohnsitz oder bei juristischen Personen ihren GeschÀftssitz/Vereinssitz im Stadtteil Sternschanze haben und setzt sich wie folgt zusammen:
Zusammensetzung des Beirats | ||
Interessengruppe | Mitglieder | Vertreter/innen |
Bewohner/innen | 4 | 4 |
Einrichtungen (Vereine, Initiativen) | 3 | 3 |
Ehrenamtlich tÀtige Personen | 3 | 3 |
Gewerbetreibende + GrundeigentĂŒmer/innen | 3 | 3 |
Vorstand âStandpunkt.Schanze e.V.â | 2 | 2 |
gesamt | 15 | 15 |
Doppelmandate sind ausgeschlossen. Die Beiratsmitglieder mĂŒssen nicht Mitglied des Vereins sein.
2. Der Beirat wird jeweils fĂŒr die Dauer von 2 Jahren gebildet. Wenn es in einer Gruppe mehr Bewerber/innen als PlĂ€tze gibt, wird per Losverfahren ausgewĂ€hlt. FĂŒr jede Gruppe wird eine NachrĂŒcker/innen-Liste ausgelost fĂŒr den Fall, dass ein Mitglied vorzeitig den Beirat verlĂ€sst.
3. Die nicht natĂŒrlichen Personen benennen eine/n persönliche/n Vertreter/in. Bei natĂŒrlichen Personen rĂŒckt bei Abwesenheit eines Mitglieds ein/e Vertreter/in der Liste in der Reihenfolge nach.
4. Dreimaliges unentschuldigtes Fehlen eines Mitglieds oder eines/r Vertreters/in fĂŒhrt zu dessen/deren Ausschluss aus dem Beirat. Ăber ein Verfahren zur Neubesetzung entscheidet der Beirat bei Bedarf.
Sitzungstermine
Die Sitzungen des Beirates finden in der Regel monatlich an jedem vierten Mittwoch um 19:30 Uhr statt, in AusnahmefÀllen öfter. Die Sitzungen sind öffentlich.
BeschlussfÀhigkeit und Abstimmungen
Der Beirat ist beschlussfÀhig, wenn mindestens die HÀlfte der Mitglieder anwesend ist. Ein Antrag/Empfehlung gilt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen als angenommen oder abgelehnt.
GeschĂ€ftsfĂŒhrung
Die GeschĂ€ftsfĂŒhrung fĂŒr den Beirat wird durch den Vorstand sichergestellt. Dazu gehört u.a. die Einladung zu den Beiratssitzungen, die Moderation und die ProtokollfĂŒhrung der Beiratssitzungen.
§ 3 Kommunikation mit Politik und Verwaltung des Bezirks Altona
Der schriftliche Austausch mit Politik und Verwaltung fĂ€llt unter die GeschĂ€ftsfĂŒhrung. Um eine intensive Kommunikation zu gewĂ€hrleisten, entsendet der Beirat nach Möglichkeit ein Mitglied zu den Sitzungen des zustĂ€ndigen Regionalausschusses I. Umgekehrt lĂ€dt der Beirat die Verwaltung sowie die Parteien im Bezirk Altona ein, ihrerseits eine/n Vertreter/in zu den Beiratssitzungen zu entsenden.
Als Ausdruck seiner Position zu den Themen im Viertel verfasst der Beirat Empfehlungen an die Bezirksversammlung bzw. die zustĂ€ndigen AusschĂŒsse im Bezirk Altona.
§ 4 Beitragsordnung fĂŒr Vereinsmitglieder Bemessung des Jahresbeitrags
1. Die Mitglieder des Vereins nach § 3 (1) der Satzung verpflichten sich durch den Beitritt zur Zahlung eines Jahresbeitrags in Höhe von 10,- EUR.
2. AuĂerordentliche Mitglieder des Vereins nach § 3 (2) leisten einen freiwilligen Beitrag, zu dem sie sich aufgrund ihres Aufnahmeantrags verpflichtet haben.
3. Die Mitgliederversammlung beschlieĂt mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen die Höhe der BeitrĂ€ge fĂŒr das folgende GeschĂ€ftsjahr.
4. Der Vorstand kann in begrĂŒndeten FĂ€llen Ausnahmen von der Beitragszahlung bewilligen.
AuĂerordentliche Beitragsleistungen
ZusĂ€tzliche MaĂnahmen, Aktionen und sonstige Veranstaltungen, die aus dem Aufkommen der BeitrĂ€ge oder durch sonstige Mittel nicht gedeckt werden können, mĂŒssen durch auĂerordentliche Beitragsleistungen gedeckt werden. BeschlĂŒsse der Mitgliederversammlung hierzu bedĂŒrfen einer 2/3-Mehrheit der auf die stimmberechtigten anwesenden Mitglieder entfallenden Stimmen.
Freiwillige Beitragsleistungen
Es ist jedem Vereinsmitglied freigestellt, freiwillige Leistungen zu erbringen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf sein Stimmrecht.
FÀlligkeit der BeitrÀge
Die BeitrÀge sind bis zum 31.03. des jeweiligen GeschÀftsjahres zu zahlen.
§ 5 GĂŒltigkeit der GeschĂ€ftsordnung
Die GeschĂ€ftsordnung tritt am Tage der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Beschluss und Ănderung der GeschĂ€ftsordnung bedĂŒrfen der Zustimmung von 2/3 der Mitgliederversammlung.