Der Beirat ist mit fünf anwesenden Stimmberechtigten nicht beschlussfähig.
Tagesordnung
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
TOP 02 Berichte
TOP 03 Sachstand zum Kulturhaus Sternbrücke (zu Gast: VertreterInnen der Lawaetz-Stiftung)
TOP 04 Lärm- und Geruchsbelästigung über Gastronomien und in Hinterhöfen
TOP 05 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
TOP 06 Termine
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Es gibt keine Anmerkungen zum letzten Protokoll.
TOP 02 BerichteÂ
Füreinander Schanze
Ein Vertreter des mit der Durchführung beauftragten Unternehmens SUPERURBAN Kommunikation berichtet von den ersten Aktionen des Projektes „Füreinander Schanze“ und zeigt Bilder von der Veranstaltung. Es wird über die vorbereitende Mitbauaktion der „Wandernden Werkstatt“ berichtet sowie über die nachfolgende erste öffentliche Veranstaltung.
Wie erwünscht konnte ein Austausch unter den AnwohnerInnen initiiert werden. Neben verschiedenen begleitenden Programmpunkten (beispielsweise Grünstreifenbepflanzung, Flamenco-Tanzgruppe, Fotoausstellung) sei Kern der Veranstaltung der moderierte Austausch gewesen. Dabei seien Themen wie Obdachlosigkeit, die gemeinsame Nutzung eines Fahrradhauses, das Cornern und Partys im Viertel sowie die Grüngruppe besprochen worden.
Der Berichtende verweist im Anschluss auf die Internetseite www.fuereinanderschanze.de, wo auch die Protokolle der bisherigen Planungstreffen der Prozessgruppe zu finden seien. Die Grüngruppe treffe sich zum Pflanzen am 11.09. in der Juliusstraße.
Ein Mitglied des Vorstands unterstreicht das große Interesse auch des Bezirksamtes an Grünpatenschaften und informiert darüber, dass Bepflanzungen auch über den Verfügungsfonds gefördert werden können. Dies sei im gesamten Stadtteil möglich.
Stadtteilrundgang mit Vertretern von Bezirksamt und Politik
Ein Mitglied des Vorstands berichtet vom Stadtteilrundgang mit Vertretern des Bezirksamtes, des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz sowie mit dem Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und der Leiterin des Bezirksamts Altona, Frau Dr. von Berg.
Hierbei sei auch die Situation rund um die Gastronomien betrachtet worden. Die Probleme mit der weiter expandierenden Gastronomie seien bei den Teilnehmenden angekommen; im Vergleich zu den Rundgängen in den Vorjahren war durch die Teilnehmer ein konkreterer und ernsthafterer Handlungsbedarf festgestellt worden. Der Ausschuss und das Bezirksamt wollen sich dafür einsetzen, dass nach Ende der Corona-Pandemie aus der Sternschanze kein reiner Partystadtteil werde.
Des Weiteren wurde beim Rundgang auch die E-Scooter-Problematik thematisiert: Die E-Scooter würden weiterhin im Bereich der No-Parking-Zone und auf nicht dafür vorgesehenen Flächen abgestellt. Auch die Mülleimer-Problematik mit fehlenden beziehungsweise nicht mehr ausreichenden Behältern sei angesprochen worden. In den auf den Rundgang folgenden Wochen habe man feststellen können, dass hier eine erste Verbesserung stattgefunden habe und neue Müllbehälter aufgestellt wurden. Während des Rundgangs habe man sich außerdem mit Anwohnern der Rosenhofstraße ausgetauscht und den an diesem Tag stattgefundenen Wochenmarkt auf der Piazza besucht.
Beschluss des Verkehrsausschusses zur Rosenhofstraße
Ein Mitglied des Beirats berichtet von der Sitzung des Verkehrssausschusses. Bei dieser sei ein Antrag der Fraktion Die Grünen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Rosenhofstraße mit Mehrheit verabschiedet wurde: Das Unternehmen Moia solle demzufolge seine virtuelle Haltestelle von der Rosenhofstraße zur öffentlichen Toilette am Schulterblatt verlegen, die Reinigungsfrequenz in der Rosenhofstraße solle erhöht werden, ohne dass die Kosten auf die Anwohnenden umgelegt werden. Ebenso solle die Straße mit dem Verkehrszeichen „Durchfahrt Verboten“ und dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ versehen werden.
Nächster Schritt sei nun die Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, sowie das Schaffen von Parkplätzen für Fahr- und Lastenräder. Dieser Beschluss des Verkehrsausschusses werde nun in der Bezirksversammlung abgestimmt. Zusätzlich sei ein Prüfauftrag an die Verkehrsbehörde bezüglich baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rosenhofstraße gestellt worden.
Kein E-Scooter-Feedback von den Behörden
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie das Bezirksamt Altona, welches das Pilotprojekt E-Scooter in der Sternschanze betreut, haben auch auf mehrfache Nachfrage das auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause vereinbarte Feedback zur E-Scooter-Thematik nicht gegeben, so ein Mitglied des Vorstands. Man werde aber weiter dazu nachhaken.
Die Situation werde sich nur verbessern, wenn der Handlungsspielraum der Stadt ausgeweitet würde und Reglementierungen gesetzlich möglich seien; die Stadt Berlin habe diesbezüglich aktuell einen neuen Vorstoß gewagt (ein Link zu einem betreffenden Zeitungsartikel wird in den Chat eingestellt).
Stellungnahme von Sozialbehörde und Bezirksamt zum Hauptausschuss-Beschluss Mädchenoase
Die Deutsche Bahn AG (DB) fordere im Zuge des Neubaus der Sternbrücke, dass die Mädchenoase in der Eifflerstraße ein Stück ihres Außengeländes auf längere Zeit abgeben müsse, um den Zugang zur Bahntrasse beim Umbau der Sternbrücke zu gewährleisten, so der letzte Stand in der Beiratssitzung 85. Ein Mitglied des Beirats berichtet zur Antwort der Sozialbehörde auf die Bitte der Mädchenoase um Unterstützung gegen diese einschneidende Verkleinerung. Die Sozialbehörde habe geantwortet, es handele sich bei der Forderung der DB nun sogar um die Hälfte der Außenfläche über einen Zeitraum von vier Jahren, im Gegensatz zu dem in den Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens angezeigten kleineren Bereich.
Zwar befürwortete die Sozialbehörde den Antrag der Bezirksversammlung Altona, die Notwendigkeit dieses Eingriffs zu prüfen, habe den Antrag jedoch auf Grund der fehlenden Zuständigkeit zurück an die Bezirksversammlung verwiesen. Der Vorstand gibt zu bedenken, dass — da die DB die verlangte Fläche abweichend von den Planfeststellungsunterlagen vergrößert habe — zu prüfen sei, ob dies ein Argument für einen Einspruch darstelle.
TOP 03 Sachstand zum Kulturhaus Sternbrücke (zu Gast: VertreterInnen der Lawaetz-Stiftung)Â
Herr Lindner und Frau Robbe stellen sich als Vertreter der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung vor und geben einen kurzen Überblick zur Stiftung und deren Auftrag. Herr Lindner berichtet anschließend von einer Informationsveranstaltung für Anwohnende mit angeschlossener Diskussion zum Bauvorhaben an der Sternbrücke sowie von der Arbeit in drei Arbeitsgruppen zum Projekt am Folgetag.
Finanzsenator Dressel sei resultierend aus dem ersten Gespräch in der Bürgerschaft an die Stiftung herangetreten mit der Frage, ob diese Interesse und Möglichkeiten habe, das Grundstück im Eckbereich Stresemannstraße / Max-Brauer-Allee im Rahmen der Neugestaltung der Sternbrücke als Erbbaupächterin für die Entwicklung eines „Club & Kulturhauses“ zu übernehmen. Die Stiftung würde damit zukünftig Pächterin des Grundstücks und Eigentümerin des geplanten Gebäudes, trage jedoch auch die wirtschaftlichen Risiken als Bauherrin. Das gesamte Vorhaben stehe jedoch aktuell noch unter dem Vorbehalt eines ausstehenden Beschlusses der Bürgerschaft, die vorgestellte Planung sei demzufolge noch hypothetisch, so Herr Lindner.
Das Interesse der Lawaetz-Stiftung am Projekt beruhe auf dem Gedanken, das Grundstück damit langfristig der Spekulation zu entziehen und das Projekt zu entkommerzialisieren, unabhängig von der Form der Umsetzung. Dabei bemühe sich die Stiftung um Transparenz und Dialog, sowohl mit den direkten Anwohnern als auch insgesamt im Stadtteil. Des Weiteren strebe man an, dem Verlust der Räumlichkeiten der Clubs und der Bebauung auf dem Eckgrundstück gemeinwohlorientiert entgegenzuwirken – eine Gewinnerzielung über die gewöhnlichen Refinanzierungs- und Erhaltungskosten hinaus werde von dem Projekt nicht erwartet.
Im Falle einer Anhandgabe der Grundstücke durch die Stadt Hamburg werde die Lawaetz-Stiftung eine Entwicklung von Dialogformaten anstoßen, um anschließend umgehend mit der Schaffung von Kulturflächen und anderen Raumformaten zu beginnen. Wohnungsbau auf dem Grundstück sei auf Grund der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke nicht vorgesehen.
Herr Lindner fährt mit detaillierten Angaben zu Grundstück und Planrecht fort und schildert die dabei zu berücksichtigenden Vorgaben der DB. Diese seien stark relevant für eventuelle zeitliche Abfolgen der Bauabschnitte, weshalb Architektenbüro und Stiftung in Zusammenarbeit mit der DB versuchen, möglichst bald konkrete Daten zu Abständen, Bauabschnittsleitung und weiterem zu ermitteln.
Das bisherige Dialogformat — so Herr Lindner — beinhaltete ein Treffen mit den räumlich betroffenen Musikspielstätten und Kultureinrichtungen am 04.08.2021. Für die Nachbarschaft habe es erste Termine zum Austausch und zur Aufnahme von Anregungen am 19.08. und 21.08.2021 gegeben, auf die weitere Termine folgen werden. Herr Lindner führt aus, dass an diesem Punkt aufgrund der noch nicht vorhandenen Beschlüsse der Bürgerschaft noch keine regelhafte Beteiligung möglich sei, es handele sich zunächst um Informationsveranstaltungen. Der 2020 vorgestellte „Clubhaus“-Entwurf sei jedoch nicht die finale Architektur, sondern ein von den betroffenen Clubs in Auftrag gegebener Vorschlag, der als Auslöser für den derzeitigen Prozess diente. Bisher seien weder Anträge gestellt noch Verträge geschlossen worden, genauso wie keiner Beschlussfassung der Bürgerschaft vorgegriffen werde, betont Herr Lindner.
Anschließend stellt er ein gemeinsames Konzept von Stiftung und Architekten zur Nutzungsstruktur des Gebäudes vor, bei dem Musikspielstätten, Kindertagesstätte, sowie Kultur-, Kreativ- und stadtteilbezogene Nutzungen in gemeinnütziger und selbstverwalteter Organisation im ersten und zweiten Bauabschnitt beschrieben werden. Anders als in der ersten Version dieses Konzeptes gehe man allerdings aktuell nicht mehr davon aus, dass eine Kindertagesstätte Teil der Nutzungen sein werde.
Es handle sich bei den Planungen um ein Angebot der Stiftung für Bau und Bereitstellung von subventionierten Rohflächen. Dementsprechend werde ein erhebliches Eigenengagement bei finanziellen Aufwendungen für Ausbau und Betriebsausstattung von den künftigen Nutzern vorausgesetzt. Ob dies nach den Monaten der Pandemie realistisch sei, bleibe herauszufinden, so Herr Lindner.
Sobald die Planungen des ersten Bauabschnitts realisiert worden seien, komme es im zweiten Bauabschnitt zu einer räumlichen Erweiterung beispielsweise für Betriebe aus Handel, Beherbergung sowie Gewerbe und Dienstleistungen in gemeinnütziger und selbstverwalteter Organisation. Für diese Flächen seien Mietpreise von etwa 19€ netto kalt pro Quadratmeter zu erwarten. Abschließend betont Herr Lindner erneut den hypothetischen Charakter aktuellen Planungsstandes sowie die Relevanz gemeinsamer Schaffung eines Kulturhauses durch alle beteiligten Parteien gegenüber der Erstellung eines kommerziellen Clubhauses.
Ein Mitglied des Vorstands eröffnet die Fragerunde. Parallel wird die Präsentation der Lawaetz-Stiftung in den Chat eingestellt.
Auf die Frage, ob im ersten Bauabschnitt noch Platz für weitere Einrichtungen sei als die bereits ansässigen Betriebe, antwortet Herr Lindner, dass die sieben bereits im Umfeld der Sternbrücke vorhandenen Betriebe für die aktuell geplante Fläche im Neubau gesetzt seien, eine Vergrößerung sei auf Grund der zweistöckigen Bebauung nicht möglich. Sollten Betriebe nicht die komplette für sie berücksichtigte Fläche in Anspruch nehmen, könne es zur Bereitstellung für weitere NutzerInnen kommen. Des Weiteren sei im zweiten Bauabschnitt nicht vorgesehen, dass die im ersten Bauabschnitt berücksichtigten Betriebe dort weitere Flächen bekämen. Nur durch Aufgabe bereits bezogener Flächen sei eine Durchmischung mit den Flächen des zweiten Bauabschnittes möglich.
Es folgt die Frage eines Vorstandsmitglieds, wie sicher zu stellen sei, dass diese Form der Nutzung langfristig Bestand habe und die Flächen nicht in schlichte Büroflächen umgewandelt werden würden. Herr Lindner antwortet, man könne dies vertraglich festschreiben, die bevorzugte Maßnahme wäre jedoch die Gründung einer Genossenschaft oder eines Vereines der Mietenden, um hier als Stiftung/Vermieter nicht überzuregulieren. Bislang sei keine konkrete Lösung festgeschrieben, es sei weiterhin auch möglich, dass mehrere Nutzungsformen parallel bestünden. Relevant sei nur, dass die inhaltliche Verwaltung und die Flächennutzung gemeinsam (beispielsweise in Form eines Mietervereins) geregelt werde. Die Problematik weiterer Beherbergungsbetriebe im Stadtteil wird angesprochen. Dazu stellt Herr Lindner klar, es handle sich bei diesem Punkt der Planung nicht um kommerzielle Hotels oder ähnliches, sondern um eine Idee zur temporären Unterbringung von Kulturschaffenden.
Auf die Bitte, die Ideen zur Entkommerzialisierung und zum Entzug des Grundstücks von Spekulation näher auszuführen, erklärt Herr Lindner, man versuche zu verhindern, dass beim Veräußern staatlicher Grundstücke an private Käufer ausschließlich auf ein Maximalgebot abgezielt werde. Ein realistischer Preis (bedingt durch Abschläge auf Grund von Verkleinerung und Lärmbelastung) anstelle eines Höchstgebotes und die Bindung an das Erbbaurecht sollen einer Spekulation mit dem Grundstück im normalen Marktkreislauf vorbeugen. Die bislang angedachten Quadratmeter-Mietpreise seien theoretische. Wie die Kostenentwicklung in der Zukunft sei oder in wie weit sich Mieten auch durch eventuelle Subventionen mitfinanzieren, müsse abgewartet werden.
Auf Nachfrage bestätigt Herr Lindner, dass auch für das Künstlerhaus Faktor im Neubau Flächen vorgesehen seien. Dessen aktuelle Flächen seien Teil des zukünftigen Grundstücks, auch wenn diese von der DB nicht für den Umbau der Sternbrücke benötigt würden.
Ein Mitglied des Vorstands möchte wissen, ob geplant sei, dass in den zwei Dritteln der gesamten Neubau-Flächen, welche nicht den ursprünglichen Clubs zur Verfügung gestellt werden, auch weitere Clubs Einzug finden könnten und ob die Gesamtfläche für Clubs dementsprechend erweiterbar sei. Darauf erwidert Herr Lindner, dass die sieben Clubs eine Ist-Fläche hätten, welche im Neubau anteilig berücksichtigt werden solle, weitere Flächen für Clubs seien nicht bewusst geplant; es sei jedoch denkbar, dass bei Wegfall eines der bestehenden Clubs ein neuer Club diese Fläche übernehmen könne.
Auf die Frage, wie es sich vermeiden lasse, dass aus einer Fusion der Flächen mehrerer kleiner Clubs eine Riesen-Clubfläche entstehen könnte oder dass angebaut würde, antwortet Herr Lindner, dass die kleinteilige und dichte Bebauung dies ausschließe.
Auf die Frage, wer zuständig für die Beteiligungsverfahren der Umfeldgestaltung sei, erwidert Herr Lindner, diese Zuständigkeit liege beim Bezirk und ein Verfahren erfolge nach einer dazugehörigen Ausschreibung für die Durchführung.
Ein Mitglied des Beirats möchte wissen, inwieweit eine kostenfreie Nutzung von Räumlichkeiten durch AnwohnerInnen denkbar sei. Hierzu antwortet Frau Robben als weitere Vertreterin der Lawaetz-Stiftung, dass die Stiftung sich zwar Räume zur Begegnung wünsche, die Zurverfügungstellung solcher Flächen aber von einer dauerhaften Finanzierung abhinge Es könne eine jedoch auch eine Querfinanzierung denkbar sein.
In der Beiratssitzung anwesende AnwohnerInnen bekunden ihren Ärger darüber, dass es von keiner Seite ein Bestreben gegeben habe, die Anlieger frühzeitig in Planungen mit einzubeziehen oder auch auf deren Einwände/Ablehnung einzugehen. Herr Lindner betont, dass die Bewahrung des Status Quo ein grundlegendes Anliegen der Stiftung sei, aber sich aus Sicht der Stiftung auch neue bauliche und räumliche Chancen durch den Neubau eröffnen. So solle beispielsweise die Nachbarschaft durch Lärmschutz auf aktuellem technischen Stand entlastet werden. Das Verhalten von BesucherInnen außerhalb der Clubs sei jedoch weder jetzt noch im Neubau beeinflussbar und ein anderes Thema.
Ein Mitglied des Vorstands bittet um Feedback der anwesenden AnwohnerInnen zur Präsentation der Lawaetz-Stiftung. Diese wünschen sich eine Stellungnahme der anwesenden Laweatz-Vertretung zu deren Wahrnehmung der Reaktionen auf den beiden AnwohnerInnen-Veranstaltungen. Herr Lindner bezeichnet diese als „kritisch ablehnend“: nur wenige Stimmen hätten sich um konstruktives Herangehen zur Verbesserung der Ist-Situation bemüht, ein Großteil der AnwohnerInnen auf den Veranstaltungen würde das Projekt als Verschlimmerung der bereits durch die anliegenden Clubs bestehenden Konflikte betrachten.
Ein Vorstandsmitglied betrachtet den Erhalt von Subkultur-Clubs in einem hochpreisigen Neubau mit Sachzwängen wie beispielsweise räumlichen Limitierungen mindestens als fragwürdig.
Besonders problematisch — so ein Mitglied des Vorstands — sei im Neubau das Fehlen von Räumen für bislang benachteiligte Gruppen wie älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung. Unterhaltungsmöglichkeiten für jüngere Menschen seien hingegen zuhauf in der Umgebung vorhanden und der Neubau biete doch eigentlich konkrete Möglichkeiten, dieser Diskrepanz Abhilfe zu schaffen. Auch in dieser Hinsicht seien die Stimmen der Anwohnenden nicht gehört worden.
Ein weiteres Vorstandsmitglied bekundet Entsetzen darüber, dass das Clubhaus im Verkehrsausschuss der Bürgerschaft vorgestellt wurde ohne dass vorab eine Beteiligung der BürgerInnen oder mindestens der AnwohnerInnen stattgefunden habe. Gerade die umliegenden Wohngebäude machen eine sinnvolle Integration von Clubs in dieser Form unmöglich. Kapazitäten zur An- und Abreise der BesucherInnen sowie der Verbleib dieser im öffentlichen Raum außerhalb der Clubs seien vor Ort nicht gegeben.
TOP 04 Lärm- und Geruchsbelästigung über Gastronomien und in Hinterhöfen
Ein Mitglied des Vorstands fasst die Beschwerden und Fragen zum Thema zusammen und erläutert die Zuständigkeiten der verschiedenen Ämter bei Beschwerden und Problemen. So sei für AnwohnerInnen das Amt für Verbraucherschutz und für MitarbeiterInnen der Betriebe das Amt für Arbeitsschutz Ansprechpartner, bei Problemen mit Ruß und Abgasen seien es die jeweiligen SchornsteinfegerInnen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz als Grundlage für die Bewertung von Beschwerden sehe vor, dass „erhebliche Geruchsbelästigungen“ vorliegen, sobald diese durch Immissionen eines Betriebes an mehr als 5% der summierten Jahresstunden auftreten.
Das Amt für Verbraucherschutz stehe bezüglich der gemeldeten Fälle zu einem Betrieb an der Ecke Bartelsstraße/Susannenstraße im Austausch mit AnwohnerInnen und es habe für diesen konkreten Fall bereits Ortstermine gegeben. Die Reinigungsintervalle für Abzüge und das Austauschen von Aktivkohlefiltern seien im Rahmen der Auflagen bereits verkürzt worden. Das Amt für Arbeitsschutz werde die Gasentwicklung in den Räumen überprüfen und die jeweiligen Schornsteinfeger werden monatlich reinigen.
Obwohl bereits einiges angeschoben wurde — so der Vorstand — bietet biete man weiterhin an, dass sich AnwohnerInnen auch an den Beirat wenden können und diese Beschwerden an den Verbraucherschutz weitergeben werden. Es sei jedoch ratsam, sich ebenfalls direkt beim Amt für Verbraucherschutz zu melden, da gesammelte Beschwerden vom Beirat dort nur als einzelne Beschwerde zählen würden und nach wie vor eine Beschwerde-Anzahl und -Häufigkeit als Kriterien für die Dringlichkeit von Amtshandlungen gelten.
Zudem sei es bedauerlich, dass es keine rechtliche Handhabe für Außenbereiche wie Fußwege , Balkone oder Hinterhöfe gebe; diese seien nicht über die Höchstwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geschützt.
Ein Gast des Beirats möchte wissen, ob es sich bei zukünftigen Beobachtungen durch das Amt für Verbraucherschutz nur um diesen konkreten Fall handele oder ob generell mehr auf die Problematik geachtet werde. Der Vorstand vermutet, es handele sich bei den Aussagen des Amtes für Verbraucherschutz um die einzelne betroffene Gastronomie. Die Beschwerdelage über die Geruchsbelästigung betreffend die Hinterhöfe der Häuser an der Piazza bestehe zwar, jedoch seien dort Immissionswerte noch nicht überprüft worden. Der Gast berichtet, dass es auch entlang der Reihe von Imbissen entlang der Schanzenstraße immer wieder Probleme mit Immissionen in den Wohnungen darüber gebe. Der Vorstand empfiehlt, sich auch hier direkt beim Amt für Verbraucherschutz zu melden.
Ein weiterer Gast des Beirats teilt mit, dass die Belastung durch Rußpartikel in ihrer Wohnung sehr hoch sei und möchte dafür sensibilisieren, dass konkrete Belege, wie Videos und Fotos oder ein Protokoll mit Beschwerden an das Amt für Verbraucherschutz weitergeleitet werden, um die Gesamtbelastung zu unterstreichen.
Daraufhin merkt ein Mitglied des Beirats an, dass möglicherweise auch über Beschwerden bei den Vermietern (beispielsweise wegen Einschränkungen an der Mietsache) Druck zu Verbesserungen aufgebaut werden könne.
Ein Mitglied des Beirats zeigt sich verwundert über die Äußerungen bezüglich mangelnder Handlungsspielräume der Schornsteinfeger und von Verbraucherschutz und VermieterInnen. Sein eigener Betrieb werde regelmäßig, unabhängig und unangekündigt von Schornsteinfegern geprüft. Dabei werde die Einhaltung der Grenzwerte geprüft und bei Nichteinhaltung würden sofort Auflagen und sogar Strafzahlungen folgen. Dies gelte für alle Betriebe und solche Prüfungen sollten doch im Beschwerdefall erst recht erfolgen.
Der Vorstand bietet an, dass die Idee der Mietminderung konkret überprüft wird.
TOP 05 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
Der Vorstand berichtet, dass sich AnwohnerInnen des hinteren Endes der Kampstraße Richtung Fleischgroßmarkt an den Stadtteilbeirat gewandt haben und sich über die zunehmende Belästigung durch Außengastronomie beschwert hätten. Lärm- und Geruchsbelästigung hätten sich intensiviert, so sei zur Zeit vor fast jedem Gebäude Außengastonomie eingerichtet. Ein Gast des Beirats ergänzt, dass dieselbe Situation am anderen Ende der Kampstraße (Ecke Schanzenstraße) vorzufinden sei.
Der Vorstand berichtet, dass sich der Landesbetrieb Verkehr (LBV) einerseits und Anwohner andererseits an den Stadtteilbeirat gewandt hätten bezüglich einer Neuzuordnung der Straße Kleiner Schäferkamp zu den Bewohnerparkzonen.
Zur Zeit seien die beiden Seiten der Straße unterschiedlichen Zonen zugeordnet, was zu Verwirrung sowohl bei der Antragstellung, den zugeteilten Bewohnerparkausweisen als auch beim täglichen Parken in der Straße führe. Der Vorstand habe bereits über ein Beiratsmitglied Kontakt zu den Anwohnern aufgenommen und man versuche, über ein Stimmungsbild der Anwohner herauszufinden, welche Bewohnerparkzone von diesen bevorzugt würde. Generell erscheine es vor den Hintergrund der im Sommer neu entstandenen Bewohnerparkzone A102 Weidenallee sinnvoll, von einer Aufteilung der Straße in zwei Zonen abzugehen.
Das Bezirksamt möchte mehr Grünpatenschaften im Stadtteil fördern, dafür gebe es neben materieller Förderung (beispielsweise Bereitstellung von Pflanzenerde) auch finanzielle Mittel beispielsweise über den Verfügungsfonds des Beirats, teilt der Vorstand mit.
Ein Mitglied des Vorstands gibt Rückmeldung zu den bisherigen Veranstaltungen im Sternschanzenpark und betont dabei, dass er als Anwohner, aber auch vor dem Hintergrund der Empfehlung des Beirats aus dem Vorjahr (Empfehlung 07/2020 – Kein Automatismus für die Eventisierung von Grünflächen), feststellen muss, dass sich die Veranstaltungsdichte intensiviert habe und sich keineswegs, wie vom Beirat gewünscht reduziert habe.
Bei den Open-Air-Kinos habe es bei einem Veranstalter durch die Ausrichtung von Leinwand und Lautsprechern starke Lärmbelastung gegeben, dies sei aber in Zukunft durch bessere Positionierung problemlos zu vermeiden. Das eigentliche Problem ergebe sich für die Anwohnenden aus einer neuen Gastronomie auf dem Gelände des Sportplatzes samt Live-Musik und DJ-Sets sowie der verstärkten Außennutzung im Kulturzentrum Schrødingers für Open-Air-Konzerte und DJ-Sets. Bei beiden Lokalitäten sei davon auszugehen, dass sich diese Probleme nach Wegfall der Pandemie-bedingten Auflagen noch verstärken würden. Dabei ginge es um die Dauerbelastung, nicht um das temporäre Überschreiten von Grenzwerten. In beiden Fällen gebe es keine Beschränkung auf die Wochenenden, es käme wechselnd an allen Wochentagen und auch nach 24 Uhr zu Lärmbelastungen.
Diese Einschätzung wolle er auch im nächsten Grünausschuss vortragen, so das Vorstandsmitglied. Er fragt danach, ob das auch als Stimmungsbild aus dem Beirat weitergegeben werden könne. Die Anwesenden stimmen zu und es wird betont, dass nach weiterer Intensivierung der Eventsituation statt einer Entlastung nun endlich ein Handeln vom Ausschuss für Grünanlagen und Sport erhofft werde.
Der Vorstand berichtet, dass die Nationale Vereinigung der italienischen Militärinterventierten (ANEI) im September für eine Woche Hamburg besuche, wobei der 09.09.2021 für das Karolinenviertel und auch einen kleinen Rundgang im Schanzenviertel geplant seien. Hierbei gebe es einen Besuch der Ganztagsgrundschule, der VHS im ehemaligen Montblanc-Gebäude und nachmittags ein Treffen vor der Schule in der Ludwigstraße. Im Straßenbereich sei dieser Rundgang öffentlich, in den Räumlichkeiten pandemiebedingt anders geregelt.
Der Vorstand weist auf die Abstimmung21 (https://abstimmung21.de) hin, bei der eine bundesweite Volksabstimmung zu vier konkreten Themen geplant sei. Ausführliche Informationen fänden sich auf der Webseite. Ziel sei es, über eine hohe Beteiligung von BürgerInnen ausreichend Aufmerksamkeit für die Themen und eine verpflichtende Berücksichtigung des Wahlergebnisses im Bundestag zu erreichen.
Ein Mitglied des Beirats regt an, die Situation vor der Filiale des Gorillas-Lieferdienstes an der Straße Neuer Kamp zu beobachten und eventuell als Thema in den Verkehrsausschuss zu tragen. Dort nehme das Versperren des Fußwegs durch abgestellte Lieferfahrräder des Unternehmens immer weiter zu. In anderen Bezirken sei dies Phänomen ebenfalls zu beobachten und auch im Hinblick auf eine möglichen Expansion sowohl dieses Unternehmens als auch seiner Konkurrenz müsse dies weiter im Auge behalten werden.
TOP 06 Termine
07.09. 18:00 Uhr Grün-Ausschuss, im Video-Livestream
08.09. 18:00 Uhr ArSW-Ausschuss, im Video-Livestream
18.09. 18:00 Uhr Abstimmung 21, Einsendeschluss
22.09. 19.30 Uhr nächste Beiratssitzung, virtuell
Protokoll vom 19.09.2016
Erstellt vom Standpunkt Schanze e.V.