Der Beirat ist mit zehn stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.
Tagesordnung
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll
TOP 02 Glasfaser-Ausbau in der Sternschanze (zu Gast: VertreterInnen der Telekom)
TOP 03 Berichte
TOP 04 Eindrücke zur Lärmthematik der letzten Sitzung
TOP 05 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
TOP 06 Termine
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Es gibt keine Anmerkungen.
Der Vorstand informiert über den Eingang von Rückmeldungen von Herrn Esselmann (Leiter des Fachamts für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beim Bezirksamt Altona) zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der letzten Sitzung zur Lärmthematik. Diese sind unter dem TOP 04 ausgeführt.
TOP 02 Glasfaser-Ausbau in der Sternschanze (zu Gast: VertreterInnen der Telekom)
Die Gäste (Hr. Obermeier, Fr. Eggers, Hr. Namuth und Fr. Hofmann) stellen sich und ihr Thema vor: Es geht um ein Erweiterungsprojekt der Deutsche Telekom AG (Telekom). Im Rahmen des bundesweiten Glasfaserausbaus plane die Telekom aktuell den Ausbau ihres eigenen Netzes in Hamburg. Im Jahr 2023 sollen ungefähr 159.450 Haushalte in zirka 940 Straßenzügen hinzukommen. Im Ausbaugebiet Sternschanze sollen es zirka 4.860 Haushalte an 514 Adressen in 18 Straßenzügen sein. Dazu seien im Bereich der Sternschanze 22 Glasfasernetz-Verteilerstandorte geplant. Der geplante Baubeginn ist Februar 2023.
Die Gebietsabschnitte der Glasfasernnetz-Verteiler orientieren sich an der bestehenden Infrastruktur, von daher seien die Standorte nicht variabel und nicht immer an den Grenzen der Stadtteile orientiert.
Während die Glasfaserleitungen in den Straßenzügen verlegt werden, bestehe auch die Möglichkeit zu einem kostenfreien Anschluss bis in die Gebäude, für den sonst Kosten in Höhe von ca. 800,- Euro anfallen würden. Dafür sei jedoch die Mitarbeit von Hauseigentümern und Hausbewohnern nötig, da dieser Ausbau nur bei Zustimmung und Beauftragung erfolge. Eine Beauftragung sei voraussichtlich ab Mai 2023 möglich.
Informationsmaterial für Eigentümer, Hausverwalter und Mieter steht online zur Verfügung:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glasfaserausbau/Glasfaser-fuer-Hamburg/ba-p/4748109
Es werde auch ein einzelner Haushalt innerhalb eines Mehrfamilienhauses angeschlossen (sofern die Zustimmung des Hausbesitzers vorliege), eine Verpflichtung aller Bewohner zum Anschluss gebe es von Seiten der Telekom nicht.
Bis 2025 plane die Telekom, über die Fläche von ganz Hamburg gesehen einen Ausbaustand von 50% mit Glasfaser zu erreichen. Der Ausbau erfolge dabei auf eigene Kosten der Telekom und nicht aus Bundesmitteln.
Zur Technik/den Bauarbeiten erläutern die Gäste, dass teilweise über Einzug (also das Verlegen innerhalb vorhandener Infrastruktur) gearbeitet werde. Wo dies nicht möglich sei, würden Tagesbaustellen eingerichtet, jeweils immer auf den Gehwegen. Somit seien keine Straßensperrungen zu erwarten. Die Baugrube benötige dabei ungefähr die Größe einer Gehwegplatte (zuzüglich der Baustellensicherungsmaßnahmen). Es werden reine Glasfaserkabel verlegt, dazwischen werde es keine Kupferkabel-Strecken geben.
Ein Mitglied des Beirats möchte bestätigt wissen, dass die Leitung/der Hausanschluss nicht dazu verpflichte, die Telekom als Anbieter der über die Leitung bezogenen Telekommunikations-Leistungen zu verwenden. Die Antwort der Gäste lautet Jein. Es gebe mit einigen Wettbewerbern Kooperationen, wodurch auch diese zur Auswahl stünden (als Beispiele genannt werden Vodafone, WilhelmTell, 1und1). Das Beiratsmitglied weist zusätzlich darauf hin, dass es Hausbesitzern gesetzlich nicht gestattet sei, den Mietern und Mieterinnen einen Anbieter vorzuschreiben.
Ein Gast fragt, was die Telekom davon habe. Es wird geantwortet, dass man auf diese Weise die eigenen Kundenanschlüsse (und natürlich auch die zukünftiger Neukunden) auf Glasfasergeschwindigkeit migrieren wolle. Dazu würde bundesweit ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag investiert.
Ein Gast möchte wissen, ob es möglich sei, zunächst nur einen Hausanschluss zu beauftragen ohne weitere Leitungen im Haus selbst. Dies wird bestätigt. Es wird ergänzt, dass die Kupferinfrastruktur im Haus auch bei Verlegung von hausinternen Glasfaserkabeln mindestens mittelfristig erhalten bleibe. Somit würden von der Telekom für einen gewissen Zeitraum (bis mindestens 2035) zwei Netze parallel betrieben. Demzufolge bleiben die bestehenden Verteilerkästen ebenfalls bis auf weiteres bestehen.
Ein Beiratsmitglied fragt, wie es sich darstelle, wenn gerade bereits der Anbieter 1und1 einen Glasfaseranschluss für das Gebäude verlegt habe. Könne man dann auf den Anschluss der Telekom verzichten? Es wird geantwortet, dass zwei Versionen für eine Kooperation mit der Telekom existieren: auf der einen Seite biete die Telekom ihre Infrastruktur den Kooperationspartnern an, auf der anderen Seite gebe es das Angebot von Kooperationspartnern wie WilhelmTel, die wiederum Knotenpunkte ihrer Leitungen der Telekom anbieten würden. Letzteres geschehe allerdings nicht bei allen bisher genannten Kooperationspartnern.
Ein Beiratsmitglied möchte wissen, wie das Glasfaserkabel konkret innerhalb eines Gebäudes in seine Wohnung komme. Dazu gebe es, so die Antwort, sehr unterschiedliche Szenarien. Möglich sei die Verlegung durch Leerrohre oder Kamine, aber natürlich auch bei Umbauarbeiten. Das Glasfaserkabel sei sehr dünn und flexibel.
Auf die Frage, wieviel Strom ein Hausanschluss benötige, wird geantwortet, dass es sich um einen passiven Anschluss handele. Dieser benötige keinen Strom und spalte das ankommende Lichtwellensignal über ein Prisma in die benötigten Einzelanschlüsse auf.
Ein anderes Beiratsmitglied möchte wissen, wo die Glasfasernetz-Verteilerkästen stehen werden. Es wird geantwortet, dass diese aufgrund einer Bauanforderung der Stadt Hamburg am Straßenrand platziert werden müssen. Im Schulterblatt würde beispielsweise ein Verteilerkasten in Absprache mit dem Bezirksamt aufgestellt werden.
Ein Gast möchte wissen, warum es zum Bauvorhaben keine Ausschreibung gab und warum nicht eine Leitung für alle Anbieter verwendet wird. Die Vertreter der Telekom antworten, dass eine Baustellenkoordination beim zuständigen Bezirksamt liege. Eine Ausschreibung sei nicht erfolgt, da die Bauleistungen eigenverantwortlich von der Telekom erbracht werden. Auf Nachfrage, ob es nicht einen bundesweiten Auftrag für den Glasfaserausbau gebe, wird ergänzt, dass es prinzipiell eine politische Forderung zum Ausbau gebe. Die Arbeiten der Telekom würden aber als Eigenleistung ohne Bundesauftrag realisiert.
Der Beirat dankt den Gästen für ihr Kommen. Die Gäste bieten an, dem Beirat weiterführende Links und konkrete Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.
(Anmerkung: dies ist bereits geschehen. Die Informationen sind unter www.standpunktschanze.de zu finden).
TOP 03 Berichte
Stromnetz Hamburg / Leitungsarbeiten im Schulterblatt
Die angekündigten Bauarbeiten am Leitungsnetz von Hamburg Strom im Schulterblatt verzögern sich. Im Bereich Juliusstraße-Lerchenstraße werde voraussichtlich erst im Juni mit den Bauarbeiten begonnen werden. Es gibt neue Ansprechpartner: für die Projektleitung ist aktuell Herr Leschik (040- 49202 3774) zuständig und für die Bauleitung Herr Hallmann (040-49202 3743).
Aus dem Netzwerk der Stadtteilbeiräte
Im Bezirk Nord, so der Vorstand, sei positiv zu vermelden, dass dort die Stadtteilbeiräte ab sofort wie Träger öffentlicher Belange behandelt würden. Dies bedeute beispielsweise eine frühere Einbeziehung der Stadtteilbeiräte in Planungen und erweiterte Möglichkeiten zur Stellungnahme. Vom Netzwerk der Stadtteilbeiräte werde versucht, dieses Modell auf ganz Hamburg auszudehnen.
Neues vom Gewerbe
Der Kiosk auf der Piazza (Schulterbaltt 92) hat nach Intervention des Hauseigentümers auf Bitten der Mieter seinen Betrieb eingestellt.
In der Rosenhofstraße sind Gewerberäume neu vermietet worden, allem Anschein nach für eine Nutzung als Kulturverein.
Infoveranstaltung der Deutsche Bahn AG (DB)
Im Dezember habe es, so der Vorstand, wie angekündigt eine Informationsveranstaltung der DB zur Sternbrücke gegeben.
Vor im Verhältnis zu den bisherigen Online-Veranstaltungen vielen TeilnehmerInnen habe die DB neue Architekten-Vorschläge zur Optimierung der bisherigen Brückenplanung vorgestellt. Dadurch werde die Brücke aus Sicht des Vorstands etwas filigraner und auch bezüglich der Schallschutzwände bemühe sich die DB um optische Verbesserungen. Eine grundsätzliche Änderung an den Planungen gebe es jedoch nicht, auch dem Alternativ-Entwurf einer an Bögen aufgehängten Brücke habe die DB eine Absage erteilt. Ein Teilnehmer der Veranstaltung hebt hervor, dass sich selbst der Architekt für seine beschränkten Einflussmöglichkeiten entschuldigt habe. Dieser habe sich (wie auch die Anwohner) gewünscht, früher beteiligt worden zu sein.
Die Fläche des Central Parks werde ab 01.02.2023 der DB zunächst zur Kampfmittelsondierung an Hand gegeben, der Parkplatz falle ab 01.04.2023 weg.
Neuer Wegewart
Der Vorstand teilt mit, dass für den Stadtteil übergangsweise ein neuer Wegewart zuständig sei. Herr Mielke ist telefonisch unter 040 – 428 11 62 07 zu erreichen und per E-Mail unter norman.miehlke@altona.hamburg.de
BaSchu-Spielhaus
Der Vorstand berichtet, dass das Bezirksamt Altona momentan ein Interessenbekundungsverfahren für das Spielhaus auf dem BaSchu eingeleitet habe. Der bisherige Träger habe die Verantwortung abgegeben. Man suche nun eine Person oder einen Trägerverein, die/der das Häuschen weiter betreue. Vorgabe des Bezirksamts sei, dass dort keine kommerzielle Nutzung stattfinde und dass eine Nutzung Anwohner-konform sei, was beispielsweise Geräusch- und Geruchsemissionen betreffe. Weitere Informationen finden sich unter dem folgenden Link: https://www.hamburg.de/altona/16845558/interessensbekundungsverfahren-baschu-spielhaus/?s=09
„Weihnachtskiosk“ im Schrødingers
Der Vorstand berichtet lobend über die Aktion von John Schierhorn und seinen MitstreiterInnen im Schrødingers an Heiligabend (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Weihnachten-zum-Mitnehmen-im-Hamburger-Schanzenpark,schanzenpark110.html). Der Beirat bekräftigt dies einstimmig.
TOP 04 Eindrücke zur Lärmthematik der letzten Sitzung
Der Vorstand leitet das Thema damit ein, dass es nun nicht um einen Bericht des Vorstands gehen solle, sondern vielmehr die Eindrücke der Teilnehmenden gesammelt werden sollen und idealerweise in einen schriftlichen und auch öffentlich verbreiteten Forderungskatalog münden sollen.
Zunächst gibt der Vorstand einige Antworten wieder, die man im Nachgang zur letzten Beiratssitzung von Herrn Esselmann (Leiter des Fachamts für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beim Bezirksamt Altona) erhalten habe.
Frage: Es war die Rede von Finanzmitteln für ein Lärmschutzgutachten, das noch eingeworben würde. Sind die Mittel inzwischen vorhanden und wird es das Lärmschutzgutachten bald geben?
Antwort Hr. Esselmann: Eine Ausschreibung für die Durchführung des Lärmschutzgutachtens ist mittlerweile erfolgt. Das Ergebnis wird für dieses Frühjahr erwartet.
Frage: Welche rechtliche Begründung liegt dem Fachamt dafür vor, dass Außengastronomie zwingend zu genehmigen sei, wenn keine offensichtlichen Versagungsgründe vorliegen? Auf diese rechtliche Bewertung wird ja immer verwiesen.
Antwort Hr. Esselmann: Diese Frage wurde im Beschluss des Verwaltungsgerichtes Hamburg zu Aktenzeichen 11 E 1307/22 vom 30.03.2022 erläutert. (Auszüge daraus übermittelte Herr Esselmann).
Frage: Die Idee einer Außengastro-Genehmigung mit Begrenzung der Gästezahl an den Tischen (oder auch eine Vorgabe der Bestuhlungsart, die die Gästezahl beschränkt) wurde als Anregung mitgenommen. Kommt so etwas? Kommt es für die diesjährigen Genehmigungen?
Antwort Hr. Esselmann: Das Fachamt prüft mit Blick auf die Saison 2024, schaut bei der Gelegenheit auf alle wesentlichen „Stellschrauben“ unter Berücksichtigung einer sachlich begründeten, rechtssicheren Grundlage innerhalb seines Ermessenspielraums.
Frage: Das Hamburger Wegegesetz stellt eine Sondernutzungsgenehmigung unter anderem unter den Vorbehalt, ”(…) dass die öffentlichen oder privaten Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden“. Wie steht es um die Beeinträchtigung der AnwohnerInnen?
Antwort Hr. Esselmann: Hier muss im Einzelfall geschaut werden, wie sich diese Beeinträchtigung objektiv nachweisen läßt. Also Lärm rechtssicher messen/berechnen oder eine ausreichende Gehwegbreite in Zahlen ausdrücken.
Der Vorstand eröffnet daraufhin die Diskussion.
Ein Mitglied fragt sich in Bezug auf die Antwort von Herrn Esselmann zur Sondernutzungs-Genehmigungspraxis, ob nicht die vorliegende Beschwerdelage für entsprechende Entscheidungen ausreichend sei. Der Vorstand erwidert, dass eventuell diese Beschwerdelage zur Erstellung eines Lärmgutachtens beigetragen habe.
Ein Mitglied des Vorstands sieht eine Genehmigung von Außengastronomie vor einem Einzelhandelsgeschäft als einen unhaltbaren Vorgang, durch den immer mehr Fläche des öffentlichen Raumes für eine kommerzielle Nutzung privater Interessenten abgetreten werde.
Ein Mitglied des Beirats stellt das sogenannte „Senatsmodell“ für die Gastronomie-Öffnungszeiten in Frage. Die Sternschanze sei immer noch ein Wohngebiet und es sei an der Zeit, endlich die üblichen Zeiten der Nachtruhe auch entsprechend durchzusetzen. Stehe das „Senatsmodell“ diesem Anliegen entgegen, so sei Schluss zu machen mit der Anwendung des Modells.
(Anmerkung:
„Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hatte im Jahr 2007 beschlossen, den Modellversuch „längere Betriebszeiten für die Außengastronomie“ in Hamburg dauerhaft einzuführen. Das sogenannte Senatsmodell für die Außengastronomie legt die Außensperrzeit für gastronomische Betriebe allgemein bis 23 Uhr und an Freitagen, Sonnabenden sowie den Abenden vor Feiertagen bis 24 Uhr fest.“
Siehe auch ältere Anfrage aus 2011: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/33012/aussensperrzeiten_fuer_die_gastronomie.pdf Für die Susannenstrasse wurden im Rahmen der Umgestaltung davon abweichend vertragliche Regelungen mit um eine Stunde früheren Schliesszeiten getroffen.)
Ein Mitglied des Beirats wünscht sich eine Verständigung über die Zielsetzung des Beirats in dieser Diskussion: was wolle man von Bezirksamt und Senat? Es wird darüber diskutiert, welche Probleme mit einem Lärmgutachten angegangen werden sollten. Es gehe einerseits um die Zeiten, an denen Lärm entstehe, andererseits aber auch um Lärmverursacher und die damit verbundenen Begleiterscheinungen wie Platzmangel auf den Straßen durch Touristenmengen. Eine Mediation beziehungsweise der Einsatz von Mediatoren wird nochmals als guter Ansatz erwähnt.
Zunächst sollte das Gutachten des Bezirks abgewartet werden, gegebenenfalls könnte der Stadtteilbeirat jedoch auch ein eigenes Lärmgutachten beauftragen.
Der Vorstand wünscht sich wie eingangs erwähnt eine Formulierung von Forderungen, die auch medienwirksam verbreitet werden sollen und fragt nach einem Stimmungsbild aller Anwesenden, ob dies so gewünscht werde. Die deutliche Mehrheit der Anwesenden befürwortet dieses Vorgehen.
TOP 05 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
Der Vorstand berichtet, dass Anwohner eine beschädigte Tischtennisplatte auf dem BaSchu gemeldet hatten. Der Sachverhalt sei an das Bezirksamt weitergegeben worden und dort werde bereits an Abhilfe gearbeitet.
Aus der Rosenhofstraße erreichte den Vorstand eine Beschwerde über Geruchs- und auch Partikelimmissionen durch Gastronomien. Die Beschwerde werde an das Fachamt weitergegeben.
TOP 06 Termine
08.02. 18 Uhr Sitzung des ArsW-Ausschusses, Rathaus Altona, Kollegiensaal
22.02. 19:30 Uhr nächste Beiratssitzung, JesusCenter, Schulterblatt 63
Protokoll vom 18.2.2023
erstellt vom Standpunkt.Schanze e.V.