Der Beirat ist mit 9 Stimmberechtigten beschlussfähig.
Tagesordnung
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
TOP 02 Berichte
TOP 03 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
TOP 04 Termine
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Ein Mitglied des Beirats merkt an, das letzte Protokoll könne dahingehend missverstanden werden, es seien im Zuge der Ausweitung der Anwohnerparkzonen erheblich Parkmöglichkeiten neu entstanden, während es sich jedoch real um Parkmöglichkeiten für drei bis fünf PKWs handele. Dadurch könne die in der 109. Sitzung an der Umsetzung dieser Ausweitung geäußerte Kritik als übertrieben erscheinen.
Ein Gast (Anwohner der Lippmannstraße) merkt an, er habe auf Nachfrage beim Bezirksamt Altona die Information über einen vorliegenden Antrag auf Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum in der Lippmannstraße grundsätzlich bestätigt bekommen (siehe Protokoll der 109. Sitzung unter TOP 04, Prekäre Mietverhältnisse und mutmaßlich drohende Umwandlung in Eigentum in der Lippmannstraße). Frau Löwenstein (Vertreterin des Bezirksamts Altona) berichtet dazu, dass im Bezirksamt Altona im Fachbereich Soziale Erhaltungsverordnung über vergleichbare Anträge nach dem überarbeiteten § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten im Baugesetzbuch (BauGB) (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__250.html) entschieden würde.
Besonders relevant sei dabei die im Absatz 3 gestellte Bedingung für die Genehmigung, dass „das Wohnungseigentum oder Teileigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll“. Wenn dies bereits aufgrund der Zusammensetzung der Mieterschaft sowie der Preisgestaltung nicht plausibel sei sowie keine entsprechenden Verträge beziehungsweise belastbare Absichtserklärungen vorlägen, würde der Antrag abgelehnt. Wenn ein Antrag dementsprechend zunächst abgelehnt werde, würde von Seiten der Eigentümer in der Regel nicht dagegen Einspruch erhoben oder sogar vor Gericht gegangen, wenn absehbar sei, dass die tatsächliche Erfüllung dieser Bedingung unrealistisch sei.
TOP 02 Berichte
Schanzenbrücke: Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Der Vorstand berichtet von der Teilnahme als Vertreter des Standpunkt.Schanze e.V. am Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren bezüglich des Bauvorhabens an der Eisenbahnbrücke Schanzenstraße beim Eisenbahnbundesamt (EBA). Dort sei es um Einwände von AnwohnerInnen, VertreterInnen des Prellbock Altona e.V. und dem Standpunkt.Schanze e.V. gegangen.
Den Einwand des Standpunkt.Schanze e.V., die Deutsche Bahn AG (DB) habe alternative, von der Verwaltung und dem Stadtteil empfohlene Baueinrichtungsflächen (BE) nicht ausreichend geprüft und solle dies nachholen, habe das I zurückgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass im Verfahren nur über die Zulässigkeit der eingereichten Planungen der DB, nicht über Alternativen entschieden werde. Die anwesenden VertreterInnen der DB hätten zudem ergänzt, dass die DB die alternativen Flächen angefragt habe, diese jedoch vom Besitzer (der Stadt Hamburg) und auch von den Pächtern (Messe Hamburg / Fleischgroßmarkt) verwehrt wurden.
Damit verbunden war der zweite Einwand des Standpunkt.Schanze: die Montage und das Einsetzen der neuen Brückenteile über eine alternative BE unter Verwendung der Gleisanlagen. Dazu hatte die DB erwidert, dass aufgrund ihrer Größe eine Anlieferung der Bauteile durch Hauptbahnhof und Dammtorbahnhof nicht möglich sei. Der Vertreter der Standpunkt.Schanze e.V. habe dazu in der Verhandlung erklärt, dass es bei diesem Einwand nicht um weiter entfernte BE-Flächen, sondern eine Bewegung der Brückenteile um vielleicht 50 Meter auf den vorhandenen Gleisen von einer BE-Fläche auf dem LKW-Parkplatz gegangen sei. Diese Idee sei mit den Vertretern von Prellbock Altona e.V. noch detaillierter besprochen worden. Letztendlich seien aber von den Vertretern der DB sowohl der technische Aspekt des Transports als auch die BE-Flächen für nicht durchführbar erklärt worden.
Zum dritten Einwand des Standpunkt.Schanze, den Auswirkungen des Baulärms auf die Anwohner, die sich durch die Wahl anderer BE-Flächen vermeiden ließen, erläuterte die DB, dass hier nur eine sehr eingeschränkte Vermeidung möglich wäre. Beim Bauprojekt entstünde durch zwei Aspekte Baulärm: zum einen durch die Montage der neuen Brückenteile und zum anderen durch den (Ein-)bau der neuen Widerlager. Da letzteres ja vor Ort gemacht werden müsse, sei diese Art von Lärm nicht durch eine örtlich anders gelegene BE-Fläche zu vermeiden. Die DB habe daher bei der Planung versucht, Montage- und Widerlager-Arbeiten ineinander zu verschränken. So werde eines der zwei Widerlager während der Montagezeit der Brückenteile eingebaut. Bei einem Wegfall der Montage der Brücke vor Ort würde daher trotzdem durch die Widerlager-Arbeiten Lärm entstehen. Die Bauarbeiten an diesem Widerlager würden voraussichtlich vom November 2025 bis Mai 2026 stattfinden. Das andere Widerlager werde voraussichtlich ein halbes Jahr davor gebaut. Die Verfahren der Bohrung und Pressung seien laut EBA lärmminimierend. Laut Vorstand sei die Bohrung (aus eigener Erfahrung im Rahmen einer anderen Baustelle) dennoch eine erhebliche Lärmbelastung.
Laut EBA würden im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens konkrete Anmerkungen zum Umfang des Lärms gemacht werden, was auch eventuelle Ansprüche auf Entschädigung beziehungsweise auf zeitweiligen Ersatzwohnraum einschließen werde.
Auf Nachfrage des Vorstandes bestätigt ein sachkundiges Beiratsmitglied, dass eine Entschädigung/ Mietminderung über die jeweiligen Vermieter und nicht direkt die DB laufe.
Bezüglich Ruhezeiten habe die DB bei der Verhandlung angegeben, dass bei der aufgeständerten Montage der Brückenteile keine Nachtarbeit geplant sei, da hierfür keine Streckensperrungen oder Arbeiten außerhalb der Betriebszeiten nötig seien. Anders sei dies beim Einbau der Widerlager und dem finalen Einsetzen der Brückenteile.
Zudem sei angesprochen worden, dass während der Aufständerung zeitgleich ein Gerüst vor den Gebäuden in der Sternschanze als alternativer Rettungsweg errichtet würde. MieterInnen sollten dies ihren relevanten Versicherungen (beispielsweise der Hausratversicherung) mitteilen.
Am Rande sei die Frage aufgekommen, inwieweit bei der Planung des Brückenneubaus der zu bauende Verbindungsbahn-Entlastungstunnel (VET) mitgedacht worden sei. Laut EBA plane man den VET so weit in der Zukunft, dass er für das aktuelle Planfeststellungsverfahren nicht relevant sei.
Auf Nachfrage von Anwesenden nach Ansprechpartnern während der Bauzeit erläutert der Vorstand, dass die DB nach eigenen Aussagen verantwortlich für die Gesamtplanung sei, aber für die einzelnen Baumaßnahmen Aufträge an noch nicht bekannte Bauunternehmen vergeben würden, die entsprechend eigenen Einfluss und Spielraum bei der Gestaltung der Bauprozesse hätten. Daher stünden auch nicht zuletzt die voraussichtlichen Bautermine unter Vorbehalt.
Proteste gegen Verlängerung der Sondernutzung von Parkplätzen durch Gastronomie auch in Ottensen
Der Vorstand berichtet, einem aktuellen Artikel der Hamburger Morgenpost sei zu entnehmen, dass auch in Ottensen nicht alle AnwohnerInnen mit der Verlängerung der Sondernutzung von Parktaschen für Außengastronomie zufrieden seien. Es sei konkret ein Konflikt um die Rehbar geschildert worden wo die AnwohnerInnen sich über Lärm und Müll beklagten, während die Betreibenden sich darauf beriefen, dass diese nicht durch den Gastronomiebetrieb entstünden, sondern Normalzustand im städtischen Gebiet seien. Dazu ergänzt ein Beiratsmitglied, er habe als Anwohner einen ausführlichen Leserbrief zu den beiden im Hamburger Abendblatt über die Verlängerung der Sondernutzung erschienenen Artikeln geschrieben, um das Thema in der Redaktion aktuell zu halten und in der Hoffnung diese würde es wieder aufgreifen.
Beginn des Kurdischen Filmfests
Der Vorstand erinnert an das ab heute (22.11.2023) stattfindende Kurdische Filmfest mit einer Eröffnungsveranstaltung im Zeise Kino und weiteren Vorführungen im 3001 Kino.
Update zur kommenden Beiratswahl
Der Vorstand berichtet, dass voraussichtlich ab Januar 2025 die Flyer für die kommende Beiratswahl fertig würden. Bereits ab sofort gebe es auch die Möglichkeit, sich entweder direkt über die Webseite www.standpunktschanze.de oder per Mail an info@standpunktschanze.de bzw. vorstand@standpunktschanze.de. Ausdrückliche Bitte des Vorstandes sei, sich nur für eine Rubrik zu bewerben, da Doppelbewerbungen ungültig seien. Wo es mehr BewerberInnen als freie Stellen gebe, werde gelost.
Betriebsurlaub Dämer Kaffeerösterei
Frau Löwenstein berichtet, bei der Dämer Kaffeerösterei sei aktuell Betriebsurlaub. Generell sei dazu zu sagen, dass Betriebsurlaub nicht gleichzusetzen sei mit Betriebsschließung. Bezirksämter hätten in dem Zusammenhang grundsätzlich Möglichkeiten, gewerberechtliche und baurechtliche Maßnahmen zu ergreifen, gegen die wiederum Widerspruch erhoben werden könne, was prinzipiell bis hin zu einer Auseinandersetzung vor Gericht führen könne.
Schließung Automatenkiosk im Schulterblatt
Frau Löwenstein berichtet auf Nachfrage, dass der Automatenkiosk im Schulterblatt im Rahmen eines vom Bezirksamt initiierten Verfahrens geschlossen worden sei. Dem Betreiber stehe es frei, eine neue Genehmigung zu beantragen.
Veranstaltungen im Sternschanzenpark
Frau Löwenstein berichtet, aktuell würden die Sondernutzungen im Sternschanzenpark 2024 wie üblich im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport behandelt. Im Bezirksamt bedauere man, dass aufgrund einer notwendigen Anhebung der Gebühren sich nun weniger Veranstalter beworben hätten. Besonders vor dem Hintergrund, dass BetreiberInnen Anträge auf Förderung stellen hätten können und das Bezirksamt ihnen dies kommuniziert und eine infrage kommende Stelle genannt hätte, sei dies sehr bedauerlich.
TOP 03 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
Außengastronomie Lokmam Restaurant
Mehrere Beiratsmitglieder äußern bereits lang anhaltenden Unmut über die Entwicklung der für die Außengastronomie genutzten Aufbauten auf den Gehwegen und in den Parktaschen, besonders beim Lokmam Restaurant aber auch anderswo im Stadtteil. Der Vorstand ergänzt, es sei mittlerweile auch in Ottensen Praxis geworden, auf diesen nur temporär genehmigten Flächen bauwerksartige Aufbauten zu errichten.
Auf Nachfrage eines Beiratsmitglieds bestätigt Frau Löwenstein, dass die Sondernutzungsgenehmigung in der Regel für wieder abzuräumende Tische und Stühle erfolge, aber in der Praxis stark ausgereizt würde.
Ein Mitglied des Beirats äußert Unverständnis darüber, wie solche Aufbauten speziell in der Susannenstraße (in der ein städtebaulicher Vertrag für die Außengastronomie gelte) als nicht im Vertrag enthaltene Objekte entstehen könnten. Der Vorstand bestätigt, auf den dortigen Außengastroflächen seien lediglich Lärmschutzschirme in einheitlichen Farben ohne Werbung vorgesehen. Frau Löwenstein berichtet, auch dieser Umstand sei bereits berücksichtigt worden. Trotzdem müsse man im Bezirksamt sicherstellen, dass eine Untersagung rechtlich belastbar sei.
Ein Gast äußert Zweifel daran, dass die minimale Gehwegbreite in der Susannenstraße und der Bartelsstraße tatsächlich eingehalten werde. Frau Löwenstein weist darauf hin, der Gast möge sehr gerne Fotos davon an das Bezirksamt senden. Herr Stamm (Vertreter des Polizeikommissariats PK 16) merkt an, dass zumindest im Fall Lokmam sich die Aufbauten auf die den vorherigen Betreibern genehmigte Fläche beschränken würden und die Gehwegbreite einhielten. Frau Löwenstein ergänzt, die Aufbauten mögen durch ihren raumgreifenden Charakter ausgedehnter erscheinen, diesen Charakter könne man stadtgestalterisch bemängeln.
Starker Lärm bis spät nachts aus dem Haus73 / ChiefBrody
Der Vorstand berichtet von Beschwerden über starken Lärm bis spät nachts aus dem Haus73 / ChiefBrody. Dabei stehe die Frage im Raum, ob es Lärm aus dem Innenraum gewesen sei oder Lärm durch zusätzlich außen angebrachte Lautsprecher. Ein Beiratsmitglied hat den Eindruck, es handele sich um außen angebrachte Beschallung. Ein weiteres Mitglied des Beirats bestätigt dies und merkt an, dies sei auch generell vermehrt in Gastronomie und Einzelhandel im Viertel zu beobachten. Der Vorstand bemerkt, dies sei zwar generell nicht zulässig, aber in diesem konkreten Fall besonders schwerwiegend, da es deutlich innerhalb der gesetzlichen Nachtruhe geschehe und bittet Frau Löwenstein, dies in das Bezirksamt weiterzutragen.
Beginn Bauarbeiten am Klettergerüst auf dem Spielplatz in der Beckstraße
Ein Beiratsmitglied berichtet, auf dem Spielplatz in der Beckstraße habe nach fast einem halben Jahr Sperrung ein Bauunternehmen angefangen, das Klettergerüst zu reparieren. Der Spielplatz sei noch nicht freigegeben, aber es sei nun zumindest absehbar.
Olympische Spiele 2040
Ein Beiratsmitglied berichtet, dass die Diskussion um eine erneute Olympia-Bewerbung begonnen habe. Es seien bereits Aufrufe an Städte erfolgt, Bewerbungsabsichten zu erklären. Die Initiative NOlympia Hamburg würde diese Woche dazu einen Brief an die Stadt Hamburg veröffentlichen wollen, in dem sie wie bei der Debatte um die Spiele 2024 wieder gegen eine Ausrichtung in Hamburg argumentiert.
Der Vorstand ergänzt, es ginge dabei wohl erst um die Olympischen Spiele 2040 und nicht schon um 2036.
Tempobeschränkung auf 30 km/h auf dem Schulterblatt zwischen Altonaer Straße und Susannenstraße von 20-6 Uhr aufgrund von Lärmschutz
Ein Gast merkt an, dass die Tempobeschränkung auf 30 km/h auf dem Schulterblatt zwischen der Ecke Altonaer Straße und der Ecke Susannenstraße von 20 bis 6 Uhr als Lärmschutzmaßnahme kaum wirksam vor dem Hintergrund sonstigen abendlichen und nächtlichen Lärms auf diesem Straßenabschnitt sei. Der Vorstand erwidert, dass diese Tempobeschränkung eine Errungenschaft unter den Bedingungen
des Bundesrechts der StVO und dem verkehrspolitischen Versagen des Bundesministeriums für Verkehr sei, für die man hart gekämpft habe. Da habe man tatsächliche Lärmverringerung erreicht, die insofern verhältnismäßig zum übrigen Lärm sei, als dass es schlichtweg noch schwieriger sei, die anderen Lärmquellen zu adressieren wie an den immer wiederkehrenden Diskussionen im Beirat beispielsweise bezüglich Lärm aus der Gastronomie zu sehen sei.
Ergänzungen zur Diskussion über den BV-Beschluss zur Verlängerung der Sondernutzung von Parkplätzen für Gastronomie bis Ende 2024
Auf Nachfrage weist Frau Löwenstein darauf hin, dass öffentlich verfügbare Gerichtsurteile online recherchiert werden können. So auch in Hamburg. Gegebenenfalls bestünde ja die Möglichkeit, Urteile bei Gerichten anzufragen und hier ein öffentliches Interesse zu bekunden.
Ein Beiratsmitglied ergänzt, dazu sei am ehesten das Portal juris.de geeignet, da es sich dabei um eine bundesweite Datenbank handle. Im Hinblick auf etwaige juristische Auseinandersetzungen, aber auch ohne konkrete Aussicht darauf sei es weiterhin sinnvoll, die Beschwerdelage durch übliche Mittel wie Anzeigen wegen Lärmbelästigung aufrechtzuerhalten. Im Falle eines Gerichtsverfahrens würde die Beschwerdelage oft eine Rolle spielen. Auch in der Arbeit des Bezirksamts würden Beschwerdelagen eine Rolle spielen.
Der Vorstand pflichtet dem bei. Herr Stamm stimmt ebenfalls zu, bei der Polizei würde eine Beschwerdelage immer zu Rate gezogen, um die Berechtigung von Anliegen zu überprüfen.
TOP 04 Termine
Wann? | Was? | Wo? |
13.12. 18 Uhr | Sitzung des ArsW-Ausschusses | Rathaus Altona, Kollegiensaal |
24.01.2024 19:30 Uhr | nächste Beiratssitzung | JesusCenter, Schulterblatt 63 |
Protokoll vom 21.01.2024
erstellt vom Standpunkt.Schanze e.V.