Stadtteilbeirat Sternschanze
Protokoll der 100. Sitzung vom 23.11.2022

PDF-Version des Protokolls

Der Beirat ist mit sieben stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.

Tagesordnung
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
TOP 02 Lärm in der Schanze (zu Gast: Frau Dr. von Berg, Leitung Bezirksamt Altona und Herr Esselmann, Fachamtsleitung Verbraucherschutz) 
TOP 03 Berichte
TOP 04 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
TOP 05 Antrag an den Verfügungsfonds 
TOP 06 Termine

TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Es gibt keine Anmerkungen.

TOP 02 Lärm in der Schanze 
Zu Gast: Frau Dr. Stefanie von Berg (Leitung Bezirksamt Altona), Herr Christian Esselmann (Leitung Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt) und Herr Dominik Lorenzen (Vorsitzender Bürgerschaftsfraktion Hamburg DIE GRÜNEN)

Um die Problematik im Bereich Lärmbelästigung in der Sternschanze konkreter zu fassen und zu definieren hat der Beirat sowohl AnwohnerInnen, Gewerbetreibende, als auch Gäste aus dem Bezirk geladen, damit gemeinsam erörtert werden kann, wo die genauen Problemherde liegen und wie damit umgegangen werden könnte.

Die Leiterin des Bezirksamts Altona, Frau Dr. von Berg, eröffnet den Punkt mit einer Gratulation zur 100. Sitzung des Beirats und bedankt sich für dessen Arbeit. Sie sei sich der Problematik um die Veränderungen in der Sternschanze in den letzten Jahren bewusst und könne die Unzufriedenheit der AnwohnerInnen verstehen, welche die Auswirkungen der strukturellen Veränderung des Publikums in den Pandemiejahren deutlich und direkt spüren würden.
Auch wenn schon vieles gemeinsam erreicht werden konnte, so bleibe die Lärmbelästigung ein präsentes Problem, für welches noch keine nachhaltig wirksame Lösung gefunden werden konnte. Die Situation der betroffenen AnliegerInnen erreiche sie über diverse Kanäle, so Dr. von Berg. Jedoch seien ihr durch die Gesetzgebung und die verschiedenen Zuständigkeiten von Bezirk, Stadt und Bund oft die Hände gebunden. Auch sie wünsche sich, dass die Schanze wieder ein Ort mit mehr Wohnqualität werde. Hierfür habe es bereits Anläufe gegeben, eine gemeinschaftliche Basis zu finden und das soziale Gefüge zu stärken. Jedoch sei ihr auch bewusst, dass die Betroffenen konkrete Taten und Veränderungen erwarteten, was ihr ernsthaftes Ziel sei. Sie betont weiter, dass es wichtig sei, deutlich zu machen, wie die aktuelle Lebenssituation in der Sternschanze sei, deshalb sei nicht nur sie hier, sondern auch Vertreter der Grünen-Fraktion, die auch bei der Gestaltung der Landesgesetzgebung Einfluss hätten.

Frau Dr. von Berg betont, dass sich sowohl das Besucherpublikum als auch die Gastronomie-Szene in den letzten Jahren stark verändert hätten. Aus diesem Grund würde das Schanzenviertel kaum noch als Wohngebiet wahrgenommen. Bestimmte Veränderungen zu Gunsten der Anwohnenden seien zwar erreicht worden, ein Paradigmenwechsel jedoch noch nicht. Dazu fehle es den Bezirk jedoch auch an Durchsetzungsmöglichkeiten.

Im Anschluss stellt sich der Leiter der Fachamtes für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) des Bezirksamts Altona, Christian Esselmann vor, der im Amt Herrn Langbehn folgte.
Er berichtet, er sei zwar erst knapp zwei Jahre im Bezirksamt Altona und der jetzigen Funktion tätig, habe aber selbst mehr als ein Jahrzehnt in unmittelbarer Nähe zur Sternschanze gewohnt und war früher im Bezirksamt Mitte tätig, welchem die Sternschanze damals noch zugeordnet war. Auch er habe die Umbrüche in der Sternschanze deshalb deutlich wahrgenommen und sich daran gestört. Viele BewohnerInnen des Schanzenviertels sei es jedoch nicht möglich, einfach wegzuziehen.
Zu seiner Arbeit im Bezirksamt sagt er weiterhin, diese basiere zu einem großen Teil auf Interessenausgleichen – es müssten alle Seiten gehört werden, also Anwohnende genauso wie Gastronomie und Gewerbetreibende. Grundlage der Arbeit des Bezirksamts, so ergänzt er, sei natürlich auch, dass es für alle Entscheidungen und Eingriffe Rechtsgrundlagen geben müsse. Gerade für einschneidende Maßnahmen müssten diese mit juristischer Verhältnismäßigkeit gepaart, also geeignet, erforderlich und angemessen sein, was bei den verschiedenen Interessenslagen in der Umsetzung durchaus nicht einfach sei. Er würde heute gerne von den AnwohnerInnen erfahren, was ihrer Meinung nach gegen die Lärmbelästigung helfen würde, so Herr Esselmann. Die Frage sei einerseits, wo Möglichkeiten lägen, andererseits allerdings auch, wo Grenzen aufträten.
Pfingsten 2021 sei ihm als besonders gravierendes Beispiel für die Veränderung in Erinnerung geblieben, als der Wegfall der Coronaauflagen die Situation im Viertel stark verändert hatte. Nun sei die Frage, was der Bezirk aus Sicht der Anwohnenden konkret tun solle. Auf die Umsetzbarkeit wolle er dann im nächsten Schritt nach den Wortmeldungen einzugehen.

Der Vorstand antwortet Herrn Esselmann, dass von den bis heute 100 Sitzungen nur eine verschwindend geringe Zahl ohne den Punkt Lärmbelästigung abgehalten worden seien und dies selbst im Vorgängerformat des Sanierungsbeirats vor 15 Jahren ein Hauptthema gewesen sei. Es seien viele Versprechen in diesem Zusammenhang gemacht worden. So habe auch zuletzt die Zweite Bürgermeisterin Hamburgs, Katharina Fegebank, nach dem offenen Brief des Beirats öffentlichkeitswirksam zugesagt, sich der Problematik anzunehmen und bis heute sei davon nichts zu bemerken gewesen. Anschließend eröffnet der Vorstand die Gesprächsrunde und gibt das Wort an die Anwesenden.

Ein Anwohner, welcher schon seit fast 20 Jahren im Stadtteil wohnt, weist darauf hin, dass die Problematik nicht erst in den letzten drei Jahren solche Ausmaße angenommen habe. Dies sei vielmehr ein Prozess über die letzten zwei Jahrzehnte gewesen, und Politik und Verwaltung hätten dazu beigetragen. Aktuelles Beispiel sei die Debatte um die Nutzung von Parkbuchten für Außengastronomie, in der die Stimme der AnwohnerInnen gänzlich überhört worden sei. Die aktuelle Politik sei nicht für die anwohnenden BürgerInnen gemacht. Desweiteren sei die Touristifizierung des Viertels über Jahre gezielt vorangetrieben worden, so der Anwohner, obwohl der Bebauungsplan den Großteil des Stadtteils als reines Wohngebiet ausweise. Ihm fehle der Glaube an den ernsthaften Willen von Politik und Verwaltung, positiven Einfluss zu nehmen. Eher habe er das Gefühl, Politik und Verwaltung vertrieben die AnwohnerInnen gezielt. Es seien schon viele weggezogen und haben ihr soziales Umfeld verloren, anderen sei es einfach nicht möglich, obwohl sie wollten.

Ein weiterer Anwohner meldet sich zu Wort, welcher seit über 30 Jahren in der Sternschanze wohnt, die letzten 20 davon in einem Wohnprojekt am Schanzenpark. Er betone dies, da es auch Alternativen aufzeige: Die Mieten im Wohnprojekt für die nächsten Jahre seien beispielsweise auf 7 Euro pro Quadratmeter festgelegt worden und dies sei eine notwendige Grundlage für die Zukunft. Es reiche nicht, festzustellen, dass es lauter und voller werde, es müsse nach den gesamten Rahmenbedingungen gefragt und geschaut werden. Wie wird hier eigentlich gewohnt, welche Möglichkeiten biete „Wohnen“, wo werde zusammengearbeitet und wo werde nicht auf die Anwohnenden gehört.
Als Beispiel bringt er den Zebrastreifen vor der Grundschule in der Ludwigstraße, für den zwanzig Jahre gekämpft worden sei und den es bis heute nicht gebe. Ein Zebrastreifen sei keine Unmöglichkeit, aber das Auslassen von Möglichkeiten stelle das eigentliche Problem dar. Zweckentfremdung von Wohnraum, der Umgang mit dem Sternschanzenpark, solche Grundlagen müssten in den Rahmenbedingungen des Zusammenlebens in der Sternschanze geklärt werden und dies werde nur durch frühes Zuhören und vor allem auch anschließendes, entsprechendes Handeln gelingen. Wenn in Politik und Verwaltung ernsthaft Lösungen gesucht würden, müssten die Anwohnenden ernst genommen werden, weshalb er sich bereits für die Anwesenheit der Gäste bedanke.

Ein weiterer Anwohner kommt zu Wort, welcher seit 17 Jahren mit zwei Kindern im Schulterblatt wohnt und das gerne. Es seien durchaus viele positive Faktoren in der Sternschanze zu finden, wie die Kindergarten- und Spielplatzdichte.
Er sei selbst Gastronom, müsse jedoch sagen, ein starkes Übel stelle zunehmend der Alkoholverkauf im Einzelhandel dar. Es hätten sich bereits in der Vergangenheit Initiativen der ursprünglichen Gastronomiebetreibenden wegen der Problematik des Cornerns gebildet, die sich diesbezüglich an das Bezirksamt gewendet hätten. Die Öffnungszeiten der Kioske und Mini-Märkte lohnten sich nur, weil sich zumeist junges Publikum dort mit Alkohol eindecken würde und anschließend in die Sternschanze ströme, um dort zu feiern, womit auch die Problematik des Urinierens in der Öffentlichkeit einhergehe.
Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation wäre seiner Meinung nach ein Eingriff in den Einzelhandel, jedoch sei dies bislang immer mit dem Einzelhandelsgesetz abgetan worden. Selbst ein Durchsetzen der Sonntagsruhe habe nicht funktioniert oder wurde nicht ausreichend verfolgt. Für ihn persönlich sei auch der FloraPark ein Problem, da dieser ebenfalls nachts weiter zum Feiern genutzt würde (genauso wie auch der BaSchu, ergänzt ein weiterer Anwohner).
Zusätzlich wünsche er sich Lösungen für die Lärmbelästigung durch den Verkehr, wie den Güterverkehr der Bahn, durch beispielsweise Nutzung von Flüsterschienen, und ein Tempolimit bei 30 km/h wegen des Kopfsteinpflasters. Generell wünsche er sich bessere Moderation des Stadtteils, so der Anwohner.

Jenny Löwenstein (Bezirksamt Altona) fragt daraufhin nach, wie eine Beschränkung der Öffnungszeiten des Einzelhandels seiner Meinung nach konkret aussehen sollte und welche Veränderungen seiner Meinung nach dadurch zu erwarten seien. Der Anwohner erwidert, die Gastronomien müssten um 22 Uhr (beziehungsweise 23 Uhr freitags und samstags) den Außenbereich schließen, was unproblematisch in einem belebten Viertel sei, jedoch sei es um 1 Uhr nachts durch den Einzelhandel noch immer laut. Die Gastronomien würden sich an Regeln halten und würden im Zweifelsfall bei Verstößen haftbar gemacht werden, dies fehle im Einzelhandel.

Eine Anwohnerin aus der Lippmannstraße fragt nach, wie genau die bestehenden Regeln konkret aussähen, woraufhin Herr Esselmann antwortet, es gäbe für die Außengastronomie seit 2007 das sogenannte „Senatsmodell“: in der Woche sei ein Öffnen bis 23 Uhr erlaubt, am Wochenende bis 0 Uhr. Die Susannenstraße stelle eine Ausnahme dar, dort sei jeweils eine Stunde früher zu schließen.
Die Anwohnerin führt weiter aus, dass sie sich ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung wünsche und ergänzt, dass eine gesteigerte Lärmbelastung auch durch den PKW-Verkehr und die damit verbundenen Parkplatzsuche gegeben sei.
Das Cornern habe sich zusätzlich verstärkt in das Gebiet um die Lippmannstraße verlagert, da der Lärm der Gartenfläche/Außengastronomie der Berliner Betrüger weitere Menschen animieren würde, die Ecke aufzusuchen. Die Parkplätze für Elektrofahrzeuge würden ebenfalls zum Aufenthalt genutzt. Dem Gastronomen sei es selbst aufgefallen, jedoch habe er auch die Dichte seiner Außensitzplätze nach Wegfall der Coronaauflagen stark erhöht. Die Menschen stünden mittlerweile vor ihrem Fenster oder säßen im Hauseingang und seien sich nicht bewusst, dass sie damit die Anwohnenden stören. Sie glaube, ein frühzeitiges Ansprechen von Seiten des Gastronomiepersonals könnte bei BesucherInnen Bewusstsein für das Problem schaffen.

Ein Anwohner identifiziert das Werben um Touristen in der Sternschanze als weiteres Problem. Die Sternschanze als Ausgehviertel würde noch immer, auch von Seiten der Stadt, als attraktives Ziel dargestellt. Daraufhin fragt Frau Löwenstein nach, wo dies der Fall sei, da solche Werbung auf den Webseiten der Stadt Hamburg bzw. des HamburgTourismus eigentlich nicht mehr auftauchen sollte. Der Anwohner bietet an, dies erneut zu überprüfen. (Anmerkung des Protokoll-Teams: „SHOPPEN, ESSEN, TRINKEN: Entdecken Sie Gastronomie & Geschäfte, stürzen Sie sich ins Getümmel! Essen, trinken, feiern, shoppen in der Schanze und im Karoviertel.“ Zitat aus https://www.hamburg-tourism.de/das-ist- hamburg/stadtteile/sternschanze-karoviertel/)
Ein weiteres Problem sieht der Anwohner in der Entwicklung um die Ferienwohnungen im Viertel, die weiter zuzunehmen scheinen. Eine Reduktion solcher Objekte könne auch zu einer Beruhigung des Stadtteils führen. Als dritten Punkt störe ihn die Zumutung der finanziellen Belastung durch die Gehwegreinigungskosten enorm, welche auf die AnwohnerInnen verteilt würden, obwohl die Verursachenden offensichtlich von außerhalb kämen. Hier sei zu überlegen, inwieweit die Stadt diese Kosten übernehme, da diese schließlich auch von den touristischen Einnahmen profitiere.

Frau Löwenstein nimmt nochmals Bezug auf die Bewerbung des Stadtteils durch die benannten Webseiten: es habe hier bereits eine Überarbeitung des Stadtteilportraits gegeben; die aktuelle habe bei weitem nicht mehr die Intensität der alten und könne nicht als Werbung bezeichnet werden. Der Vorstand bittet um Rückkehr zum eigentlichen Thema.

Eine Anwohnerin an der Sternbrücke meldet sich zu Wort und fragt, wie es sein könne, dass die Stadt zulasse, dass die Deutsche Bahn AG (DB) den MieterInnen beim Bau der neuen Sternbrücke fünf Meter hohe Lärmschutzwände vorsetze, dabei aber die Lärmschutzvorgaben des Bundesimissionsschutzes nicht einhalte. Hamburg habe seit 2008 einen Lärmaktionsplan, wie könne es da sein, dass von der DB nicht gefordert werde, die Maßnahmen einzuhalten? Hierbei ginge es um Lärmschutzmaßnahmen an den Schienen ebenso wie an Wänden, dies sei im Planfeststellungsverfahren nachzulesen. Es werde zwar daran gedacht, die Innenräume zu dämmen, aber draußen bliebe es nach der aktuellen Planung laut. Was sei mit den Mechanismen, die Lärm im Außenraum reduzieren könnten, fragt die Anwohnerin.

Ein weiterer Gast führte aus, er wohne seit über 25 Jahren in der Schanze und kenne diese noch aus den Zeiten ohne Piazza und mit den DrogenkonsumentInnen der Fixerstube. Was sich für ihn besonders verändert habe — und was er in keiner anderen Stadt so wahrgenommen habe — sei die enge Ausstattung mit Bierbänken auf den gastronomischen Außenflächen. Diese Art von Angebot ziehe ein bestimmtes Publikum an, welches sich unangenehm benehme und er würde sich wünschen, diese — von der Stadt vergebenen — Flächen zu begrenzen oder deren Ausgestaltung in der Genehmigungspraxis stärker weg von Bierbänken zu reglementieren.
Ein weiteres Problem sei, dass die EigentümerInnen, welche die Gewerbeflächen verpachteten und heute nicht anwesend seien, mittlerweile Pachtpreise aufriefen, die nur noch Läden zahlen könnten, welche auf hohen Durchlauf und viel Alkoholkonsum setzten. Die Politik möge schauen, ob es gesetzliche Handhabe gebe, diese Außenflächen anders zu gestalten. Eine andere Bestuhlung — beispielsweise kleinere Tische — oder eine Begrenzung der Sitzplätze würden auch ein anderes Publikum anziehen.

Der Vorstand des Standpunkt.Schanze e.V. merkt dazu an, dies sei intern bereits diskutiert worden. Es müsse nicht nur eine Begrenzung der Außenfläche geben, sondern hierbei auch eine Begrenzung der Personenzahl aufgestellt werden. Weiter sei es wichtig, zu betonen, dass es sich keinesfalls um die gesamte Gastronomie im Stadtteil handle, durch die es zu Lärmbelästigung käme, sondern dass hier differenziert werden müsse – ein Großteil der Gastronomen sei um ein gutes Miteinander bemüht und auch im Beirat wären einige Gastronomen regelmäßig anzutreffen.

Ein Mitglied des Beirats verweist auf einen Fall in Stuttgart, wo die Ästhetik vereinheitlicht vorgegeben wurde, und fragt, ob so etwas auch für die Art der Bestuhlung in der Sternschanze möglich sein könnte. Es seien Vorschriften für solche Änderungen notwendig, einzelne Gastronomien könnten nicht von allein den ersten Schritt machen müssen.

Eine Anwohnerin merkt an, dass das Lärmschutzgesetz auch dafür vorhanden sei, zu garantieren, dass AnwohnerInnen schlafen könnten. Ihr sei dies am Schulterblatt mit der ständigen Lärmbelastung nicht mehr möglich, sie leide seit Jahren unter massiven Schlafproblemen. Als sie sich diesbezüglich im Sommer bei der Polizei beschwert habe, weil es in einer Freitagnacht um 1.15 Uhr noch immer unerträglich laut gewesen sei, habe man ihr entgegnet, dies sei „lächerlich, Sie wissen doch, wo Sie wohnen“. Dann sei der Lärm um 3 Uhr abgeebbt, um halb 4 schließlich sei dann die Polizei erschienen und habe darauf hingewiesen, dass keine Lärmbelästigung zu bemerken sei. Die Polizei benötige von der Politik Ansagen, mit dem Thema konstruktiver umzugehen. Sie als Anwohnerin würde sich von der Politik und der Polizei nicht ernst genommen fühlen.
Sowohl zu der beschriebenen Reaktion auf ihre Beschwerde als auch zum konkreten Umgang gibt es Zustimmung seitens anderer Anwesender.

Der Vorstand nimmt das Thema um die Art der Außengastronomie erneut auf und fasst die Situation in der Susannenstraße zusammen, wo es vertraglich festgelegte Rahmenbedingungen für die Nutzung der Flächen gebe. Der Umfang der Außengastronomieflächen sei durch graue Aufpflasterung eindeutig markiert und diese Abmessungen wurden anfangs gut eingehalten. Jedoch seien durch kontinuierliches Vergrößern und Anpassen der Bänke seitens der Gastronomien Wege gefunden worden, die zugewiesenen Flächen zu erweitern.
Seines Wissens nach gebe es auch rechtliche Verantwortlichkeiten von GastronomInnen (auch ohne Außenflächen), die sie verpflichteten, das Verhalten der eigenen Gäste vor ihren Läden zu kontrollieren. So, dass Gäste sich zwar kurzzeitig vor den Betrieben aufhalten könnten (beispielsweise zum Rauchen), aber dort keine De-Facto-Außengastro ohne Genehmigung stattfinden dürfe (was an mehreren Stellen im Viertel zu beobachten sei). Eine weitere Lärmquelle sieht er in den langen Schlangen vor den Gastronomien, die ebenfalls nicht in ein Wohnviertel passen würden.

Ein weiterer Anwohner, welcher seit über 25 Jahren am Schulterblatt wohnt, findet es bedauerlich, dass man sich für den Erhalt des Kopfsteinpflasters entschiedenen habe, da dies zu erheblichem Lärm führe. Bezüglich des Partytourismus berichtet er, er habe aufgehört, BesucherInnen wegen der Lärmsituation anzusprechen, da er überwiegend schlechte Erfahrung damit gemacht habe. Der Anwohner kommt auf ein Beispiel aus Hannover zu sprechen, wo junge Erwachsene als MediatorInnen eingesetzt würden und die Menschen auf eventuelles Fehlverhalten ansprächen.
Auch für ihn sei im Übrigen das Verhalten der Polizei ein Problem, welche die Situation nicht ernst nehme, sondern sich über die Anwohnenden lustig mache. Auf diese Aussage folgt Zustimmung von vielen Anwesenden.
Tempo 30-Schilder auf dem Schulterblatt hätten seiner Meinung nach keinen Effekt, auf der Piazza seien nach wie vor die Autoposer unterwegs und er würde vermuten, dass dies nicht ausreichend sanktioniert werde.
Ein weiteres Problem stelle für ihn die Verschmutzung dar, für die sich niemand verantwortlich fühle. Glasscherben beispielsweise würden in den Begrünungen landen und blieben wochenlang liegen. Die Gastronomen stellten morgens ihren Müll einfach auf die Straße oder schöben diesen von ihrer Außenfläche in den öffentlichen Raum. Zusätzlich erfolge weiterhin auch mitten in der Nacht noch ein Außerhausverkauf von Alkohol in einigen Gastronomien, so, wie auch der Kiosk in seinem Haus noch um 3.30 Uhr Alkohol verkaufe. Dies müsse alles sanktioniert werden, die Gastronomie müsse mehr in Verantwortung genommen und angesprochen werden und gegen die bekannten Störenfriede, die den AnwohnerInnen ja bekannt seien und welche von der Polizei geduldet würden, müsse auch mit mehr Durchsetzungskraft vorgegangen werden.
Der Vorstand merkt an, dass die Tempo 30-Zone als Teil des Lärmschutzplans leider nur nachts gelte und selbst dies ein langer Kampf gewesen sei. Tagsüber sei Tempo 30 leider derzeit nicht gültig.

Ein Anwohner, welcher seit 17 Jahren im Stadtteil lebt, verweist auf die bestehende Gültigkeit des Baustufenplanes St. Pauli vom 14. Januar 1955, welcher besagt, es handle sich bei den vom Lärm betroffenen Straßen eindeutig um Wohngebiete.
Als Anwohner mit Familie gehe es ihm vorrangig darum, dass es nicht nur Freitag oder Samstag störe, sondern dass massive Lärmbelästigung unter der Woche ebenfalls zum Dauerzustand würde und die Kinder nicht schlafen könnten, weil es zu laut sei, obwohl sie morgens in die Schule müssten.
Auch er weist darauf hin, dass im Bebauungsplan Sternschanze 6 von 2013 eindeutig festgelegt sei, dass Lärm von den Gästen in die Zuständigkeit der sie bewirtenden Betriebe falle, was diese also dafür verantwortlich mache.
Die Zustände in der Sternschanze seien keinesfalls neu, sondern haben sich konstant verschlechtert. Zwar sei es begrüßenswert, dass die Gäste vom Bezirksamt anwesend seien und sich die Belange anhörten, jedoch sei er skeptisch, was konkrete Umsetzungen anginge.
Eine weitere Frage habe er bezüglich der Rechtslage zur Hinterhofbeschallung durch geöffnete Fenster. Außerdem fühle er sich stetig weniger in seinem Engagement für den Stadtteil ernst genommen, wenn Entscheidungen des Bezirks beziehungsweise der Bezirkspolitik das Engagement der Anwohnenden ignorierten (wie bei der Entscheidung der Bezirkspolitik, die Nutzung von Parkplätzen für Außengastronomie, noch um ein Jahr zu verlängern oder bei der Genehmigungspraxis von Sondernutzungen). Gleichgültiges Hinnehmen sei inzwischen die einzige Möglichkeit, wenn man sich nicht ständig aufregen wolle.

Der Vorstand fragt die Gäste, ob sie direkt auf die Fragen eingehen möchten, was Herr Esselmann bejaht und auf die Frage bezüglich der Lärmbelästigung im Hinterhof anmerkt, hier sei das Problem, dass man keinen Zugang zu den fraglichen Hinterhöfen für die nötigen Lärmmessungen habe. Klare Auflage für die angesprochene Gastronomie sei, dass Fenster geschlossen zu sein haben. Ob Fenster dauerhaft verschlossen werden könnten, könne er auch im Hinblick auf mögliche Fluchtwege noch nicht sagen. Es müsse jedoch zunächst die Möglichkeit gegeben sein, im Hof zu messen oder handfeste Beweise (und am besten auch Zeugenaussagen) vorzulegen. Der Sachverhalt sei jedoch bekannt.
Zu den Sondernutzungen merkt Herr Esselmann an, diese würden genehmigt, weil sie nicht ablehnbar gewesen seien. Eine Ablehnung wäre rechtlich nicht haltbar gewesen.
Es bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Sondernutzungserlaubnis, jedoch ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, bei welcher die Ablehnungsgründe wegerechtlicher Art sein müssten.

Darauf zitiert der Vorstand §19 Absatz 1 des Hamburgisches Wegegesetz zur Sondernutzung:

„Sie KANN erteilt werden, wenn die Sicherheit des Verkehrs nicht eingeschränkt und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird, der Gemeingebrauch entweder nicht unverhältnismäßig eingeschränkt oder nicht für unverhältnismäßige Dauer ausgeschlossen wird und insbesondere Wegebestandteile, Maßnahmen der Wegebaulast, die Umgebung oder die Umwelt, städtebauliche oder sonstige öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von öffentlichen Einnahmen auf Grund der Wegenutzung und die öffentlichen oder privaten Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.“

Ein Anwohner merkt an, er fühle sich in dieser Situation unverhältnismäßig beeinträchtigt, woraufhin Herr Esselmann auf den notwendigen Interessenausgleich verweist. Auf Grundlage von Gefühlen könne leider nicht agiert werden, und rein rechtlich sei in diesem Zusammenhang nichts anderes möglich gewesen.
Frau Dr. von Berg betont erneut, das ihr die Hände gebunden seien. Sie müsste haltbare Entscheidungen treffen, man hielte Rücksprache mit dem Rechtsamt und wenn dieses sage, bei Verweigerung werde es einen Gerichtsentscheid geben, den der Bezirk verlieren würde, dann könne das Bezirksamt nicht wider diese Empfehlung handeln und müsse die Erlaubnis erteilen. Bei Beweisen ginge es um gesetzliche Grundlagen, und es müsse im konkreten Fall mit Lärmmessungen bewiesen werden, dass diese nicht eingehalten würden.
Sie spricht erneut ihre persönliche Anteilnahme in der Situation aus, da sie die Probleme der AnwohnerInnen sehr gut nachvollziehen könne. Was sie so frustriere, sei, dass sie nicht wisse, was man noch machen könne, wenn man beispielsweise nicht auf den Hinterhof gelange. Dies sei aber ein Einzelfall, das Ziel sei jedoch langfristig eine allgemeine zeitliche und räumliche Einschränkung, wofür es jedoch ein Mandat aus dem Stadtteil benötige.
Frau Dr. von Berg fragt die anwesenden Mitglieder der Regierungsfraktion direkt, ob dies auch ihr Ziel sei, denn ihrer Meinung nach würden nur konkrete Einschränkungen helfen. Das sei eine politische Entscheidung, die nicht einfach würde, weil es damit natürlich zu Einbußen für die Gastronomie kommen werde. Es gibt Zustimmung aus dem Publikum.

Der Vorstand kommt zurück auf die Thematik um den Zugang zum betroffenen Hof und fragt, ob eine helfende Person namentlich anonym behandelt werden könne. Herr Esselmann erwidert, dass dies durchaus möglich sei, es jedoch dann keine gerichtsverwertbare Zeugenaussage gäbe. Interessierte können sich an den Vorstand oder Frau Löwenstein wenden oder direkt Herrn Esselmann per Mail kontaktieren.

Die Runde der Wortbeiträge wird fortgesetzt.
Ein Anwohner, der sei über 30 Jahren in der Sternschanze wohnt und schon Mitglied des damaligen Sanierungsbeirats war, merkt an, es handele sich bei den Problemen im Stadtteil ganz offensichtlich nicht um ein Regelungsdefizit, sondern um ein Kontrolldefizit. In der Susannenstraße beispielsweise sei ein Katalog von Auflagen in Verträgen mit den Gastronomien verabschiedet worden, woraufhin der ehemalige Leiter des Amtes für Verbraucherschutz schon damals direkt gesagt habe, eine Einhaltung der Auflagen könnten aus Kapazitäts-Gründen gar nicht überprüft werden.
Zum Verhalten einiger Gastronomen gibt der Anwohner als Beispiel, dass im Winter ursprünglich die Außengastronomien abgebaut worden seien. Durch die geringen Kosten für die Sondernutzungsgenehmigungen lohne es sich mittlerweile jedoch, das Mobiliar ganzjährig aufgebaut zu belassen, da dies günstiger sei als eine Einlagerung an anderer Stelle. Dementsprechend hielten sich dann dort auch Menschen auf, die sich vom Mobiliar „eingeladen“ fühlten. Die Gastronomen müssten mit ins Boot geholt werden und Verantwortung übernehmen, damit es langfristig Besserung gäbe, schließt der Gast ab.

Die nächste Rednerin ist ebenfalls Anwohnerin (Ecke Rosenhofstraße/Susannenstraße). Sie schlafe zur Seite der Susannenstraße und berichtet, dass sie ebenfalls die Erfahrung gemacht habe, von PolizeibeamtInnen beim Einreichen von Beschwerden wegen Lärms ausgelacht zu werden. Der Bürgernahe Beamte hätte auf Nachfrage geantwortet, die Polizei sei de facto nicht für Lärmbelästigungen zuständig, das Ordnungsamt sei eigentlich zuständig. Dieses habe aber zur fraglichen Tageszeit keinen Dienst und daher würde die Polizei im Rahmen der Amtshilfe agieren. Die zuständige Polizeidienststelle sage weiter, ihre Prioritätenliste sehe ihr Anliegen nicht als direkt relevant und könne daher nicht sofort reagieren.
Die Anwohnerin hat das Gefühl, für sie als Bürgerin sei niemand mehr zuständig, der ihre Probleme ernst nehme. Wenn sie die Belästigungen direkt mit den VerursacherInnen anspreche, würde sie angegangen und bedroht und die zuständigen Stellen erwiderten auf ihr Hilfegesuch, sie seien nicht zuständig, hätten keine Kapazitäten und gleichzeitig würde man am Telefon ausgelacht.
Aus eigener Erfahrung könne sie sagen, in Berlin und Wien seien die Gastronomen dafür in die Verantwortung genommen worden und es funktioniere. Hier in der Schanze würden Gastronomen auch über die Konsequenzen lachen und sich nicht daran halten, weil sie wüssten, dass nichts rigoros durchgesetzt würde. Es scheine ein Dienststellenprinzip zu sein, in der Sternschanze nichts durchzusetzen. Sie wisse nicht mehr weiter, wie sie damit umgehen solle, da es niemanden interessiere. Die Anwohnerin fragt die Gäste direkt, inwieweit diese Einfluss auf die Dienststellen hätten, die scheinbar so überlastet seien, dass sie sich nicht um die Anliegen der AnwohnerInnen der Sternschanze kümmerten und ob es nicht möglich sei, wenn es eine solch intensive Grundbelästigung gäbe, mehr Menschen beispielsweise vom Ordnungsamt in den Nachtstunden einzusetzen. Die Susannenstraße sei sehr schallempfindlich und auf dem Nachhauseweg würden ein Großteil der BesucherInnen der Schanze dort hindurchgehen. Gäbe es nicht eine Möglichkeit, auch hier mit Schallschutzmaßnahmen zu arbeiten, fragt die Anwohnerin weiter.
Der Vorstand ergänzt mit Nachdruck, dass es viele Stimmen aus dem Viertel gäbe, welche dieselbe Erfahrung schildern, bei Anruf bei der Polizei nur zu hören bekommen zu haben, diese sei nicht zuständig. Das helfe niemandem in dieser Situation weiter.

Eine Anwohnerin berichtet, dass sie Menschen, die sie wegen Lärmbelästigung vor ihrer Tür anspreche, oft frage, ob diese die Wohnung mit ihr tauschen wollen, was fast immer verneint wurde. Selbst bei jungen Menschen käme meist eine entsetzte Reaktion. Eine Veränderung müsse von innen kommen. Sie glaube, die Idee mit MediatorInnen könne funktionieren und die Gastronomen müssten direkt mit eingebunden werden.

Rüdiger Stamm (Vertreter des zuständigen Polizeikommissariats PK16) meldet sich zu Wort und möchte gerne direkt auf das Gesagte reagieren. Er arbeite seit 23 Jahren in der Schanze, davon bis vor fünf Jahren im Streifenwagen. Die Vorwürfe bezüglich Nichternstnehmens und Auslachens nehme er zur Kenntnis, diese werde er an die PK-Leitung weitergeben. Seiner Erfahrung nach würden die Anrufe professionell abgearbeitet.
Zur Frage der Zuständigkeit könne er sagen, es sei ganz klar geregelt: bei Ruhestörung und den Verstößen der Gastronomie gegen Auflagen sei die Polizei nicht originär zuständig. Jedoch gäbe es die Regelung, dass immer dann, wenn die zuständige Behörde nicht im Dienst oder greifbar sei, die Polizei subsidiär zuständig sei. Auch bei Ruhestörung seien sie dadurch zuständig und führen raus, sobald es möglich sei, so Herr Stamm. Er möchte betonen, es gebe keinerlei Leitlinie des Polizeikommissariats (PK), die AnwohnerInnen abzuwimmeln. Jedoch käme es leider immer wieder vor —das könne er auch aus eigener Erfahrung berichten —, dass auf Ruhestörungen aufgrund der Einsatzlage nicht direkt eingegangen werden könne. Die Priorisierung stelle Gewaltdelikte und Verkehrsunfälle (als Beispiele) vor Lärmbelästigungen. In den Stoßzeiten sei dies dann besonders schwierig.
Eine Anwohnerin erwidert darauf, dass eskalierende Gewaltdelikte im Grunde das Resultat einer vorhergehenden Eskalation seien, welche auch die Lärmbelästigung beinhalte, und dass diese doch vermieden werden könne, wenn vorher bereits gegengesteuert würde, wie es durchaus mit den MediatorInnen denkbar sei.

Ein Anwohner zeigt sich verärgert über die (Nicht-)Einhaltung des Vertrags mit der Gastronomie in der Susannenstraße, dieser sei eine komplette Farce. Nicht nur würden extra Tische und Bänke gebaut, um die Auflagen zu umgehen, auch würden die verpflichtenden Lärmschutzschirme nicht genutzt. Diese seien ohne Werbung und unverhängt zu nutzen, was ebenfalls nicht geschehe. Des Weiteren sei seiner Meinung nach die Rechtslage im Bezirk Altona und im Bezirk Mitte die gleiche. In Mitte seien jedoch offensichtlich sehr viel mehr Einschränkungen möglich und es funktioniere, die Auflagen durchzusetzen, während in der Sternschanze regelmäßig die Aussage käme, es ginge nicht. Dies könne er einfach nicht verstehen.
Er könne im Viertel drei Hauptlärmquellen ausmachen: Den Komplex Außengastronomie, den Komplex Cornern und — weniger ausgeprägt — den Verkehr.
Zur Problematik mit der Außengastronomie, welche seit mindestens fünfzehn Jahren ein Problem sei und zu der es wiederholte Versprechen gegeben habe, diese nicht auszuweiten, sei bis heute kein Mittel zur Eindämmung gefunden worden. Es müsste eindeutig die Anzahl der Gäste beschränkt werden, das sei die einzige Lösung. Jedes Schaffen von mehr Platz auf Gehwegen und Straßen habe bislang dazu geführt, dass die neu gewonnenen Flächen der Außengastronomie zugesprochen wurden. Es könne nicht sein, dass der Gehweg abzüglich der Mindestgehwegbreite automatisch der Gastronomie zugesprochen werde.
Zur Problematik des Cornerns gäbe es nur die Möglichkeit, das Ladenschlussgesetz (zumindest gebietsweise) zu ändern, da die Kioske die Situation bewusst befeuerten, auch wenn es die Menschen im Viertel selbst beträfe. Während der Coronapandemie habe es sich eindeutig gezeigt, dass ein Alkoholverkaufsverbot eine Besserung gebracht habe. Abschließend möchte er noch anmerken, dass trotz der merklichen Verbesserungen in den letzten Jahren noch immer ein immenses Kontrolldefizit bei der Umsetzung von Auflagen und Gesetzgebung bestünde.

Cornelia Templin (Bezirksabgeordnete DIE LINKE) betont, sie habe sehr dafür gekämpft, dass die Nutzung der Parkflächen als Außengastronomiefläche für die Gastronomen abgeschafft würde, jedoch seien alle Parteien (mit Ausnahme der Linken) für den Erhalt gewesen. Diesbezüglich sollten sich bitte alle AnwohnerInnen an ihre Abgeordneten wenden, wenn etwas gegen diese Praxis unternommen werden solle.
Sie sehe mittlerweile nicht mehr, dass die Einschränkung des Einzelhandels reiche, auch die Außengastronomie müsste auf Dauer wieder zeitlich eingeschränkt werden. Weiterhin würde sie sich wünschen, dass Sondernutzungen inhaltlicher Teil des Bebauungsplans würden, so dass Außengastronomie mit zur eigentlichen Gastronomiefläche gezählt werde und dementsprechend eine Ausweitung untersagt werde. Weiterhin wünsche sie ein Lärmschutzgutachten in den Straßen, auch in den Wohnungen, um durch Lärmmessungen Tatsachen zu schaffen und auseinander halten zu können, was genau welchen Lärm bedinge.

Eine weitere Anwohnerin bemängelt, neben dem Kontrolldefizit scheine es auch ein Umsetzungsdefizit geben. Wieso sei es von Seitens des Bezirks nicht möglich, die DB aufzufordern, die gesetzlichen Lärmschutzauflagen einzuhalten? Sie erwarte eine konkrete Positionierung der Politik und nicht nur eine Antwort, in welcher direkt die eigene Handlungsunfähigkeit betont würde.

Holger Sülberg (Bezirksabgeordneter DIE GRÜNEN) merkt an, dass seinem Verständnis nach das Hamburger Wegegesetz sehr wohl in der Lage sei, Beschränkungen bezüglich der Sondernutzungen zu formulieren und hier nicht nur im wegerechtlichen Sinne einzugreifen, was Fußgängerfrequenzen und freizuhaltenden Flächen betreffe, sondern auch Umweltbelange wie Emissionen zu berücksichtigen.
Er denke nicht, dass Lärmmessungen ausreichend seien, es müssten weiterhin auch Lärmberechnungen angestellt werden, um das Ausmaß zu erfassen. Auf diesen Grundlagen seien auch die Sonderregelungen für frühere Schließzeiten der Gastronomie in der Susannenstraße verabschiedet worden, so Herr Sülberg. Durch Berechnungen würden hochbelastete Ecken deutlich, an denen viele verschiedene Belastungsquellen zusammenkämen und eine Gesamtbelastung erzeugten, welche eine andere Grundlage ergeben würden.
Als Anwohner würde er sagen, es brauche unbedingt räumliche und zeitliche Einschränkungen für die Schanze, es gäbe einfach zu viele BesucherInnen auf zu engen Raum. Dies ließe sich nur mit Ausnahmeregelungen, begründet durch Belege für besonders hohe Belastungen, erzielen, da es sich um Landesgesetzgebungen handle. Deshalb benötigte es auch generell Hilfe von der Stadt, da der Bezirk das Aufkommen der BesucherInnen nicht allein stemmen könne.

Ein Mitglied des Beirats merkt darauffolgend an, dass er es in seiner Zeit im Beirat noch nicht erlebt habe, dass Gastronomen explizit eingeladen würden und dass ein Format des Dialogs zwischen Anwohnenden und Gewerbetreibenden hier fehle. Gerade als Gewerbetreibender habe er das Gefühl, diese Gruppe werde im Beirat nicht ausreichend repräsentiert und eventuelle Konfliktparteien nicht explizit genug eingeladen.
Der Vorstand widerspricht: über viele Jahre sei dieser Dialog gesucht worden. Beim letzten Versuch — der zwar schon einige Zeit her sei — wäre als Reaktion ein Anwaltsschreiben einer Gruppe von Gastronomen angekommen mit einem Versprechen, einen Dialog zu arrangieren. Dieses Versprechen sei aber nie eingelöst worden und dies sei nun mehrere Jahre her.
Der Gewerbetreibende betont daraufhin, Dialog werde zwar nicht alles lösen können, aber einiges deutlich verbessern. Er meine, ein Gesprächsformat — vielleicht auch mit Unterstützung des Bezirksamts — mit einer großen Runde der Gastronomen könnte die Problematik aufgreifen und zur Zusammenarbeit anregen.
Der Vorstand antwortet, so ein Dialog sei immer zu begrüßen. Allerdings habe es genau dieses Format in der jüngeren Vergangenheit bereits gegeben: mehrere Runde Tische mit den Gastronomen und den Kiosk-Betreibern, Vertretern von Stadtteilbeirat und Bezirksamt, AnwohnerInnen und auch Menschen die gerne Cornern, moderiert durch das Bezirksamt. In den Veranstaltungen hätten sich aber die Vertreter der Kioske teilweise deutlich geäußert: für sie würde ihr Betrieb sich nur durch den nächtlichen Verkauf von Alkohol rentieren und sie würden sich daher nicht einschränken. Auch bei den Gastronomen habe es einige Vertreter gegeben, die nicht zu Einschränkungen für ihre Gäste bereit gewesen waren.
Frau Löwenstein ergänzt, es habe in den letzten Jahren ebenfalls bezirkliche Angebote für diese Runden gegeben, die teilweise von einzelnen Akteursgruppe nicht angenommen wurden.
Der Vorstand schließt das Thema damit ab, dass die Aussage, es habe keine Angebote gegeben, faktisch falsch sei, diese Runden seien angeboten und von den einschlägigen Gastronomien nicht aufgesucht beziehungsweise genutzt worden.

Yusuf Uzundag (Bürgerschaftsfraktion DIE GRÜNEN) folgt in der Redeliste und merkt an, er wohne seit 28 Jahren in der Schanze, frage sich aber bei dieser Runde, wo die jungen Menschen seien, wenn der Altersdurchschnitt bei schätzungsweise 45 läge. Die Gesprächsergebnisse wären sicher andere, wenn der Beirat mit deutlich jüngeren Menschen besetzt sei. Ebenfalls seien seiner Meinung nach die fast 50 Prozent (Anmerkung des Protokollteams: Stand 2021 39,2%) der Menschen mit Migrationshintergrund im Beirat unterrepräsentiert.
Um das Lärmproblem zu lösen, helfe nur Dialog, so Herr Uzundag, auch mit den Gastronomen am Tisch. Verbote führten nicht zum gewünschten Ziel. Die Entwicklung in der Schanze sei ein allgemeines Problem moderner Städte, was sich in der Sternschanze nur durch den limitierten Platz intensiviere.

Ein weiterer Anwohner äußert sich. Er glaube, dass alle schon mal eine freche Antwort vom PK 16 bekommen hätten, die sich mit einer Lärmbelästigung dort gemeldet hätten. Für ihn sei es wichtig, die Grundbesitzer und Eigentümer mit ins Boot zu holen. Diese könnten Einfluss darauf nehmen, an wen vermietet werde und was für Gastronomien in der Schanze eröffneten.

Ein Gastronom und Anwohner stellt fest, seiner Meinung nach helfe nur ein Stufenplan, ein „Entweder-Oder“ hingegen nicht. Das aus Barcelona stammende Konzept Respect your neighborhood habe hier offensichtlich nicht funktioniert. Mit dem Betreiber seiner eigenen verpachteten Fläche habe er vereinbart, dass Bier nur in Gläsern verkauft werde, so dass einfach zu unterscheiden sei, wer von den Personen auf den Außenflächen zum Laden gehöre und wer extern gekauft habe. Dies klappe in seinem Beispiel hervorragend.
Der nächste Punkt sei die Frage, was lasse sich ganz praktisch gesetzlich durchsetzen. Die Kioske hätten eine Konzession zum Verkauf außer Haus, nicht um die Ware vor Ort zu konsumieren. Gegen dies werde konstant verstoßen, und das lasse sich auch nachweisen. Es gäbe seiner Einschätzung nach überhaupt ein Problem, das zu beweisen. Zwar seien die Kioske nur ein Teil des Problems, sie hätten aber eine Besonderheit, so der Gastronom: sie können nur außen bedienen. Die Gastronomie habe demgegenüber den Vorteil, auch innen bedienen zu können. Probleme entständen, wenn die Kioske nicht dazu gebracht werden, die Regeln bezüglich des Konsumverbots vor Ort einzuhalten und trotzdem weiter verkaufen. Dann würden die Gastronomen auch keinen Grund sehen, sich auf die Innenräume zu beschränken und gleichfalls außerhalb der genehmigten Zeiten nach außen verkaufen.
Weiterhin sei seiner Meinung nach das Format des Dialogs essenziell. Nicht jedes Dialogformat sei dafür geeignet, ins Gespräch zu kommen.

Als Letzter auf der Redeliste meldet sich ein Anwohner zu Wort, der von einem Einzelhändler angerufen worden sei. Junge Frauen hätten den Einzelhändler angesprochen, da sie sich wegen ausgefallener Straßenlaternen nicht mehr über die Straße getraut hätten. Er habe daraufhin versucht, den Wegewart zu kontaktieren und nach diversen Telefonaten herausgefunden, dass es aktuell gar keinen Wegewart gäbe. Er wünsche sich von der Verwaltung, dass sie zugebe, dass Personalmangel herrsche.
Weiter wünsche er sich, dass das heutige Format in großer Runde mit denselben Parteien in kleiner Runde offen weitergeführt würde, so dass beispielsweise Herr Esselmann die Belange der AnwohnerInnen auch weiterhin höre.
Frau Löwenstein merkt an, dass die Situation um den Wegewart so nicht richtig sei. Es habe sich nur um eine kurzfristige Urlaubssituation gehandelt.

Der Vorstand schließt die Runde der Wortbeiträge mit einem Stimmungsbild aller Anwesenden zur Frage, ob die Außengastronomie zeitlich und räumlich beschränkt werden solle. Von den Anwesenden enthalten sich sieben, es gibt keine Stimmen dagegen, 28 Anwesende stimmen dafür.

Frau Löwenstein beginnt die Antwortrunde und geht auf die Punkte ein, die sie sich notiert habe:

Entsprechend der Vorgaben des Baugesetzbuches können Vorgaben zur Sondernutzung kein Regelungsbestandteil eines Bebauungsplanes sein und konnten dementsprechend auch nicht in den Bebauungsplan Sternschanze 6 aufgenommen werden.

Das Thema MediatorInnen sei bereits 2018 aufgenommen worden. Man habe sich dafür entschieden, es zu probieren, es sei auch Geld dafür bereitgestellt worden. Allerdings seien auf eine entsprechende Ausschreibung keine Angebote eingegangen und letztendlich wurde niemand dazu gefunden, diese Aufgabe im Schanzenviertel qualifiziert zu übernehmen. Man müsse im Falle der Schanze auch das Thema Sicherheit und Selbstschutz bei der Auswahl des Personals bedenken.

Zum Thema Kontrollen führt Frau Löwenstein aus, diese gäbe es ebenfalls seit 2018. Sie fänden ein bis zwei Mal wöchentlich statt und würden von einer explizit dafür eingerichteten Gruppe durchgeführt. Sie lese jeden Montag morgen die jeweiligen Berichte dazu. Natürlich gäbe es dennoch ein Kontrolldefizit. Die Frage sei nun: Wie viel Kontrolle möchte die Sternschanze? Wie viel staatliche Kontrolle vertrage die Sternschanze? Wie viele Kontrollen müssten durchgeführt werden, damit beispielsweise Kundenstopper wirklich wegfallen würden?

Zum Thema Strafen ergänzt sie, es könne passieren, dass das Bezirksamt im Rahmen der Kontrollen einen Betrieb mit einer Strafe belege, dieser dagegen gerichtlich vorgehe und ein Gericht mögliche Sanktionen und Strafzahlungen im Anschluss dann kippe. Sie habe entsprechende Urteile persönlich gelesen, um das nachvollziehen zu können.

Zur Problematik um die Sternbrücke merkt Frau Löwenstein an, eine Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen und Einwendungen erfolge durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) im Planfeststellungsverfahren; natürlich nehme der Bezirk Stellung, aber die Entscheidung liege letztendlich beim EBA.

Abschließend wolle sie zum Thema Dialogformate anmerken, dass es allein während ihrer bisherigen dienstlichen Zuständigkeit als Stadtteilkoordinatorin Sternschanze verschiedene Beteiligungsangebote und Formate gegeben habe.
Sie nennt als Beispiele den Verein der Gewerbetreibenden, welcher durch einzelne Akteure aus dem Umfeld des Beirates massiv kritisiert wurde. Letztlich kam dort eine Gründung durch die Gewerbetreibenden selbst nicht zustande. Und auch das Format Füreinander Schanze sei ein Gesprächsangebot gewesen, welches von nur wenigen AkteurInnen aus dem Kreise des Beirates wahrgenommen wurde. Dies sei auch eine verpasste Chance, hochrangige VertreterInnen aus Verwaltung und Politik anzusprechen, die anwesend waren.
Sie wolle betonen, es mangele nicht an Angeboten, sondern an der Bereitschaft, diese zu nutzen, auch von Seiten der Gastronomen und Grundeigentümer. Der Bezirk habe die verschiedenen Formaten des Dialoges angeboten aus der Überzeugung, staatliche Kontrolle könne nicht die einzige Antwort auf diese sozialräumliche Problematik sein. Es müsse auch eine Antwort aus dem Viertel selbst kommen.

Herr Esselmann folgt darauf und merkt an, er glaube weder an Schilder, noch an das Instrument der freiwillige Selbstverpflichtung von WirtschaftsakteurInnen.
Zum Thema Wohngebiet könne er sagen, dass in der Sternschanze meistenteils die Imissionsrichtwerte für Wohngebiete gültig seien. Zu den Fragen nach Zuständigkeiten könne er ergänzen, es stimme natürlich nicht, dass keiner zuständig sei. Das Ordnungsamt — verortet in seinem Fachamt und dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) — sei dasjenige, welches bei Verstößen Bußgelder ausspräche. Dies ändere nichts an dem Umstand, dass er ebenfalls sehe, dass es ein Kontrolldefizit auf Grund unzureichender Kontrollmöglichkeiten —also mangelnden Personalressourcen —gebe.
Zum Punkt, dass Nachtruhevorschriften im Wohngebiet einzuhalten seien, könne er ergänzen, das Hamburgische Lärmschutzgesetz regele Belange um Lärm von Menschen, während das Bundesimissionsschutzgesetz den Lärm von Anlagen reglementiere.
Weiterhin merkt er an, rechtlich betrachtet gäbe es keine Kioske. Sie fielen unter den Einzelhandel, wobei manche Betriebe auf Grund alter Konzessionen sogar Alkohol ausschenken dürften. Eine Einschränkung in der Kategorie Einzelhandel ließe sich für besondere Gruppen jedoch nicht durchsetzen.

Zusätzlich stelle er sich die Frage, inwieweit Ruhestörungen durch Menschen im öffentlichen Raum eindeutig auf einzelne Gastronomien zurückzuführen seien. So genannter „Gassenschank“ sei nicht verboten. Das heißt, es sei gaststättenrechtlich grundsätzlich erlaubt, Flaschenbier außer Haus zu vertreiben. Es stelle sich dann aber die Frage, ab wann ein Gebiet vor der Innenfläche noch dem Gastronomen zugeschrieben werden könne und wann nicht mehr.
Der Vorstand merkt an, es sei bei den Runden Tischen von Gastronomen selbst beteuert worden, es gäbe eine solche Definition der Außenfläche vor dem Gastronomiebetrieb und der Lärm in diesem Zuständigkeitsbereich sei diesen Betrieben zuzuschreiben.
Herr Esselmann erwidert, er glaube nicht, dass es eine exakte Metergrenze gäbe, aber immissionsschutzrechtlich sei der Lärm dann zumindest indirekt dem Betrieb zuzuschreiben.

Zur Sondernutzung führt er an, das Amt schaue sich konkret an, an welchen Stellen angesetzt werden könne, um Regeln noch zu verbessern, beispielsweise bei der Restgehwegbreite. Man sei jedoch immer dem Interessenausgleich verpflichtet. Regelungen zur Restgehwegbreite würden auf der Piazza nicht gelten, dort müsse man schauen und eventuell andere Regelungen treffen. Bezüglich der Frage nach Dauer der Sondernutzung nehme er die Anregungen mit. Im Moment würden Genehmigungen den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. beinhalten, er schaue jedoch, ob die Möglichkeit bestehe, dies auf 01.04. bis 31.10. zu begrenzen.
Bei dem Wunsch nach Schließung der Außengastronomie um 22 Uhr spielten drei Faktoren eine Rolle: Erstens verstoße eine Auflage, um 22 Uhr alle Außengastronomie komplett abgebaut zu haben, gegen das benannte „Senatsmodell“, und man müsse dabei auch beachten, wie sich die anderen Bezirke verhielten. Es handle sich hierbei zunächst um ein Gedankenspiel, die Außengastronomie wäre eine Stellschraube für Änderungen.
Der zweite Punkt sei die Erfahrung mit den Regelungen unter dem Infektionsschutz, durch die es möglich gewesen sei, den Alkoholverkauf zeitlich zu begrenzen. Ein solches Verkaufsverbot ab 22 Uhr könnte auch eine denkbare Möglichkeit sein, jedoch stelle sich hier die Frage, wie das Gebiet des Verkaufsverbotes rechtssicher definiert werden könne.
Punkt Drei sei der Gassenschank der Gastronomie. Im Prinzip müsse konsequent gesagt werden, dass die beiden vorherigen Punkte durch eine Abschaffung des Gassenschanks ergänzt werden müssten. Ladenöffnungs- und Gaststättenrecht lägen jedoch in der Landesgesetzgebung. Für diese Lösungen bedürfe es einer Gesetzesänderung, damit eine Handhabe möglich werde. Es bedürfe weiterhin eines Imissionsgutachtens. Für dieses werde gerade Geld eingeworben.
Er fasst zusammen, die anzugehenden Stellschrauben seien Änderungen des Landesrechts für die Öffnungszeiten und des Landesgastronomiegesetzes.

Als drittes meldet sich Frau Dr. von Berg zu Wort. Sie werde sich mit dem Rechtsamt erneut in Verbindung setzen und verwaltungsintern Nachlese halten.
Im zweiten Schritt werde sie sich mit der Polizei zusammensetzen und versuchen, herauszufinden, woher die Probleme der berichteten Nichtverfolgung von Beschwerden stammen. Aber natürlich sei die Polizei offensichtlich personell knapp aufgestellt und müsse daher priorisieren.

Selbstverständlich werde sie sich ebenfalls an die Politik wenden und mit der Bezirksversammlung, der Bürgerschaft und dem Senat reden. Jedoch sei sie skeptisch, dass wegen des Bezirkswahlkampfes 2024 und des Bürgerschaftswahlkampfs 2025 vorher noch Ergebnisse erzielt werden können. In diesem Zusammenhang rate sie, sich an die Regierungsfraktionen zu wenden, Briefe zu schreiben und diesen immer wieder zu schildern, wie die Situation in der Sternschanze sei. Es müsse auf das Problem aufmerksam gemacht werden, denn leider sei die Ansicht, wer in die Schanze ziehe, wisse, worauf er/ sie sich einlasse, weit verbreitet. Es könne sich kaum jemand vorstellen, dass die Menschen hier schon lange wohnen und das Viertel sich sukzessiv verändert habe. Versprechungen für konkrete schnelle Veränderungen könne sie heute nicht machen, jedoch sei es ihr persönlich ein Anliegen und sie versuche weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu agieren.

Der Vorstand schließt das Thema ab. Er habe aus der bisherigen Zusammenarbeit keinen Zweifel, dass es nicht am Willen im Bezirksamt liege, diese schätze er sehr. Vielmehr lägen die Möglichkeiten für die dringend nötigen Veränderungen in den Händen des Senats.

Top 03 Berichte 
Bunkerzugang im Sternschanzenpark
Dieser sei inzwischen zugeschweißt, berichtet Frau Löwenstein.

Beleuchtung FloraPark
Es konnte erreicht werden, dass eine neue Beleuchtung installiert wurde, obwohl die Nutzungsdauer der bestehenden Beleuchtung noch nicht abgelaufen sei. Auf die Frage, ob weitere Beleuchtungen dieser Art möglich seien, habe sie vom zuständigen Betrieb für Verkehrsanlagen ein klares Nein erhalten.

FÜREINANDER SCHANZE Abschlußveranstaltung
Frau Löwenstein berichtet, in der Juliusstraße habe es in der „Nachbarschaftsgalerie“ die Abschlussveranstaltung zum Format FÜREINANDER SCHANZE gegeben. Es wurde erneut die Fotoausstellung gezeigt und es gab eine Plakatwerkstatt, deren Ergebnisse demnächst in verschiedenen Läden in der Sternschanze aushängen würden. Die Gestaltung von Plakaten sei durch Anwohnende selbst erfolgt und spiegele somit deren Botschaften an das Viertel wieder.

Top 04 Anliegen von Gästen und Mitgliedern
Anwohnerparken im Kleinen Schäferkamp
Der Vorstand berichtet von einer Kontaktaufnahme bezüglich der Regelungen zum Anwohnerparken im Kleinen Schäferkamp. Ein Anwohner habe sich gemeldet, der die Zuordnung der Straße zum Bewohnerparkgebiet Weidenallee bedauert und sich lieber im Gebiet Sternschanze anmelden würde. Leider sei ein doppeltes Anwohnerparken in beiden Zonen nicht möglich, so der Vorstand. Zwar sei eine Umwidmung zurück zum Gebiet Sternschanze eventuell denkbar, der Landesbetrieb Verkehr (LBV) habe allerdings erst vor kurzer Zeit die Zuordnung zur Weidenallee vorgenommen, so dass ein erneuter Wechsel fraglich erscheine.

Online-Veranstaltung der Deutsche Bahn AG (DB)
Zur Planung der Sternbrücke, so der Vorstand, gebe es am 01.12.2022 von 19 bis 21 Uhr wieder eine Online-Veranstaltung der DB.
Die DB habe jedoch erneut keinen direkten Link zur Veranstaltung bekannt gegeben, der an dieser Stelle kommuniziert werden könne. Über den konkreten Link müsse man sich kurz vor der Veranstaltung unter https://www.dialog-sternbruecke.de/ informieren. Der Vorstand wünscht sich eine große Beteiligung, da die DB Neues zur Sternbrücke vorstellen möchte.

Bauarbeiten der Telekom AG für Glasfaser-Netz im kommenden Jahr
Die Telekom möchte ihr Netz in der Sternschanze erweitern, so der Vorstand, eine Einladung an einen Vertreter der Telekom zur Vorstellung im Rahmen einer Beiratssitzung ginge im nächsten Jahr raus. Die Arbeiten würden nicht gemeinsam mit den aktuellen Bauarbeiten von Hamburg Strom stattfinden, soweit bekannt. Frau Löwenstein merkt an, die Arbeiten von Hamburg Strom liefen über die ganze Schanze, während die Telekom minimalinvasiv vorgehen würde. Dazu werde die Telekom aber im Beirat selbst Genaueres berichten.

Verlängerung der Eingabefrist zum Planfeststellungsverfahren Schanzenbrücke
Zum Planfeststellungsverfahren der Schanzenbrücke gäbe es, so der Vorstand, weiterhin die Möglichkeit sich als AnwohnerIn zu äußern, da das Verfahren aufgrund der möglicherweise zu berücksichtigenden Flächen in der Lagerstraße eine weitere Planauslegung im Bezirksamt Mitte erforderlich machte. Eingaben seien dort bis zum 06.12.2022 möglich, so der Vorstand.

Top 05 Antrag an den Verfügungsfonds
Der Vorstand berichtet, im Verfügungsfonds stünden aktuell noch 1.000,- Euro für Förderungen bereit. Heute seien VertreterInnen des Projekts BaSchu Oase anwesend, die 350,- Euro Zuschuss für Durchführungskosten beantragten.
Ein Mitglied des Projekts stellt die Ziele des Zusammenschlusses vor, es ginge in ihrem Ansatz darum, das Miteinander zu fördern und die Nachbarschaft zusammenzubringen, um dann weitere Aktionen gemeinsam durchführen zu können. Der Beirat bietet dem Projekt an, seinen Umfang zu erweitern und diesen dann mit der Restsumme aus dem Verfügungsfonds zu fördern. Der Antrag wird unter Vorbehalt der Umsetzung auf 1000,- Euro erhöht.
Der Antrag 05|2022 Projekt BaSchu Oase wird anschließend mit sieben von sieben Stimmen durch Abstimmung angenommen.

TOP 06 Kommende Termine 
01.12. 19 – 21 Uhr Präsentation der DB zur Sternbrücke, online, Veranstaltungslink unter https://www.dialog-sternbruecke.de/ 
14.12. 18 Uhr Sitzung des ArsW-Ausschusses, Stadtteilschule Lurup, Aula
25.01.2023 19:30 Uhr nächste Beiratssitzung, JesusCenter, Schulterblatt 63

Protokoll vom 21.1.2023
erstellt vom Standpunkt.Schanze e.V.

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