Fahrradbügel Susannenstraße/Bartelsstraße

Am 06.06.2012 fragte der Sanierungsbeirat nach der Umsetzung der Fahrradbügel auf dem „Knochen“ der Kreuzung Susannenstraße/Bartelsstraße.

aus dem Protokoll der Sanierungsbeiratssitzung vom 06.06.2012:

„Fahrradbügel Susannenstraße
Ein Mitglied thematisiert die Antwort des Amtes, warum die Fahrradbügel vor Lokma (Susannenstraße 16 / Bartelsstraße 43) entfernt wurden, die als Nachtrag in das letzte Beiratsprotokoll aufgenommen wurde. Nach kurzer Diskussion verabschiedet der Sanierungsbeirat die folgende Empfehlung:

Empfehlung 05/2012, Abbau Fahrradbügel
In Ergänzung zur Aufpflasterung der Parktaschen in der Susannenstraße wurden durch Städtebaufördermittel finanzierte ergänzende Maßnahmen auf den Nebenflächen durchgeführt. So wurden u.a. auf der südlichen Seite der Diagonalsperre Susannenstraße / Bartelsstraße neue Fahrradbügel aufgestellt. Mit Empfehlung vom 12.08.2011 bat der Sanierungsbeirat den Regionalausschuss I sich dafür einzusetzen, dass die Fahrradbügel auf der Diagonalsperre vor dem Restaurant Lokma (Susannenstraße 16 / Bartelsstraße 43) möglichst verlagert werden, da das Aufstellen von Fahrradbügeln an dieser Stelle aufgrund der deutlichen Verschmälerung des Gehweges dem Ziel der Umgestaltung in der Susannenstraße entgegen steht, diese von Hindernissen für Fußgänger freizuhalten. Auf Empfehlung des Sanierungsbeirates wurden die Fahrradbügel versetzt. Am 11.04.2012 fragte der Sanierungsbeirat, warum die Fahrradbügel entfernt wurden, die auf dem Knochen im Kreuzungsbereich Susannenstraße/Bartelsstraße vor der Gastronomie Lokma aufgestellt waren. Diese Fläche wird seitdem als Sommerterrasse genutzt. Auf Rückfrage informierte das Bezirksamt, dass aufgrund einer Beschwerde des ansässigen Gastronomen die Situation vor Ort und die rechtlichen Gegebenheiten geprüft wurden. Die Prüfung ergab, dass die Außengastronomie in der Susannenstraße, wie auch in der Bartelsstraße stattfinden darf, da der Gastronom schon vor dem Umbau Genehmigungen für beide Straßenzüge hatte. Da die Fläche des Gehweges zwischen Außengastronomie und Fahrradbügel zu eng war, wurden dort die Fahrradbügel wieder entfernt. Dies voraus geschickt, bittet der Sanierungsbeirat Sternschanze Altona den Regionalausschuss I zu klären, ob vor der Aufstellung der Fahrradbügel an diesem Standort überhaupt geprüft wurde, ob die Aufstellung möglich ist, da diese laut letzter Auskunft gar nicht hätten aufgestellt werden dürfen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 8 nein: – Enthaltung: 1

Nachtrag zum Protokoll: Die Empfehlung wurde auf der Sitzung des Regionalausschuss I am 11.06.2012 in den Verkehrsausschuss überwiesen.“

Darauf antwortete Jürgen Langbehn (Leiter des Fachamts Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt) am 26.10.2012:

„… nach Ãœberweisung durch den Verkehrsausschuss hat sich der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit am 22.10.12 mit dem Thema „Abbau Fahrradbügel“ im Kreuzungsbereich Susannenstraße/Bartelsstraße und der entsprechenden Empfehlung des Sanierungsbeirats vom 06.06.12 befasst. Anhand der dem Restaurant „Lokma“ genehmigten Außengastronomieflächen hat das Amt deutlich machen können, dass die Umsetzung der Fahrradbügel nicht durch die Außengastronomienutzung bedingt war. Der Ausschuss bat darum, dem Sanierungsbeirat die Lagepläne der dem Lokma genehmigten Außengastronomieflächen zur Kenntnis zu geben.“

Lageskizzen des Amtes (PDF): Susannenstraße Bartelsstraße

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