Durch die Veröffentlichung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 10 vom 22.03.2013) ist die soziale Erhaltungsverordnung nun offiziell in Kraft.
Eigentümer von Gebäuden brauchen für Abriss-, Bau- und Modernisierungsmaßnahmen, Änderungen der Nutzungsart sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen die Genehmigung des Bezirksamtes.
Das Ziel ist der Erhalt von bewährten, ausgewogenen Bewohnerstrukturen und der Schutz von Menschen mit niedrigem Einkommen vor Verdrängung.
Interessant auch der ausführliche (106 Seiten) Endbericht zum Gutachten zur Überprüfung der Anwendungsgrundlagen einer Sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet Sternschanze