Soziale Erhaltungsverordnung Sternschanze in Kraft

Durch die Veröffentlichung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 10 vom 22.03.2013) ist die soziale Erhaltungsverordnung nun offiziell in Kraft.
Eigentümer von Gebäuden brauchen für Abriss-, Bau- und Modernisierungsmaßnahmen, Änderungen der Nutzungsart sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen die Genehmigung des Bezirksamtes.
Das Ziel ist der Erhalt von bewährten, ausgewogenen Bewohnerstrukturen und der Schutz von Menschen mit niedrigem Einkommen vor Verdrängung.

HmbGVBl. Nr. 10 – 22.03.2013

Interessant auch der ausführliche (106 Seiten) Endbericht zum Gutachten zur Überprüfung der Anwendungsgrundlagen einer Sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet Sternschanze

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