Stadtteilbeirat Sternschanze
Protokoll der 11. Sitzung vom 08.01.2014

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Stadtteilbeirat Sternschanze
Protokoll der 11. Sitzung am 08.01.2014

Der Beirat ist mit 12 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.
Entschuldigt ist JesusCenter e.V..

Zur heutigen Sitzung sind außergewöhnlich viele Gäste und Vertreter der Politik erschienen.
Der Vorstand zählt zirka 40 Anwesende.

Tagesordnung:
TOP 1 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
TOP 2 Anliegen von Gästen und Mitgliedern des Beirats
TOP 3 Gefahrengebiet St.Pauli, Schanzenviertel, Altona
TOP 4 Berichte vom Amt / Termine

TOP 1 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Es gibt keine Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung.

TOP 2 Anliegen von Gästen und Mitgliedern des Beirats
Herr Meyer von Mieter helfen Mietern e.V. (MhM) möchte wissen, ob es Neuigkeiten bezüglich des Grundstücks Schulterblatt 37 gibt, für das der Stadtteilbeirat bereits im Oktober 2013 eine Empfeh- lung an den Regionalausschuss 1 ausgesprochen hatte. Der Vorstand weist darauf hin, dass Herr Evers als Vertreter des Bezirksamts voraussichtlich nicht an dieser Sitzung teilnehmen kann und insofern keine direkte Antwort von Seiten des Bezirksamts gegeben werden kann. Außerdem weist der Vorstand auf den Umstand hin, dass diesmal der Regionalausschuss 1 seine monatlichen Sitzung nach der des Stadtteilbeirats hat. Auf der nächsten Sitzung des Regionalausschuss 1 soll jedoch laut Tagesordnung das Thema „Schulterblatt 37“ behandelt werden.

Ein Mitglied des Vorstands berichtet von einem Anwohner des Hinterhof-Spielplatzes Bartelsstraße/ Schulterblatt (BaSchu), der sich an den Stadtteilbeirat gewandt hatte, da der BaSchu wohl sehr häufig ab 22:00 Uhr nicht — wie offiziell geplant — verschlossen ist. Dies führte besonders im letzen Sommer zu starker Lärmbelästigung durch Ansammlungen von Partygängern und Obdachlosen auf dem BaSchu, die dort teilweise übernachten und sich entsprechend lautstark verhalten. Der Anwohner möchte wissen, wie die Schließ-Situation für den BaSchu aktuell geregelt ist. Der Vorstand wird diese Frage an das Bezirksamt weitergeben.

In diesem Zusammenhang weist Herr Meyer nochmals auf den offensichtlich bereits seit längerem bestehenden Leerstand eines Hinterhof-Hauses beim BaSchu hin. Seit Wochen sei dort festzustellen, dass ein Fenster permanent aufsteht, durch das mittlerweile Vögel ein- und ausfliegen. Vor zirka vier Jahren wurden bereits schon einmal Fenster in diesem Gebäude mit Hilfe der Polizei geschlossen. Herr Meyer befürchtet den Verfall des Gebäudes. Er bittet den Vorstand um Nachfrage, welche Maßnahmen das Bezirksamt hier plant.

Der Vorstand teilt mit, dass das im Bau befindliche Objekt in der Rosenhofstraße, bei dem es zwischenzeitlich zu einem Baustopp gekommen war, jetzt durch die SAGA GWG gekauft wurde und demnächst die Bauarbeiten wieder aufgenommen werden.

Ein Gast möchte wissen, worum es sich beim„Sternehöfe-Projekt“ handelt, das zur Zeit Eigentumswohnungen und Gewerbelofts zum Kauf anbietet. Der Vorstand berichtet, dass es sich um ein Bauprojekt zwischen dem Neuen Pferdemarkt und der Sternstraße handelt, das auch bereits mehrfach im damaligen Sanierungsbeirat vorgestellt wurde. Ein Mitglied des Beirats berichtet, dass es sich um Neubauten im Hinterhof entlang der Bebauung Neuer Kamp handelt, bei denen eine Mischung aus Gewerbe, Sozial- und Eigentumswohnungen entsteht. So wird unter anderem das Hotel „Figaro“ abgerissen und durch Sozialwohnungen ersetzt. Der Ersatzbau erhält vier Geschosse plus einem Staffelgeschoss. Die gesamte Fläche soll einen Unterbau mit Tiefgaragen und Regenwasser-Sammelanlage erhalten.

Her Pfingsten-Wismer vom Kilimanschanzo e.V. präsentiert das Nutzungskonzept für den Bunker im FloraPark, das auch auf der kommenden Sitzung des Regionalausschuss 1 zur Beschlussfassung vorgestellt wird. Der Bunker, dessen Verkauf durch den Bund sich vor zirka fünf Jahren ankündigte, befindet sich mittlerweile im Besitz der Stadt Hamburg. Er wird bereits seit Jahren durch den Kilimanschanzo e.V. und das JesusCenter e.V. genutzt, seit kurzem auch durch Bands, die aus dem Schneckenturm in der Straße Sternschanze ausziehen mussten. Die Bands organisieren sich zur Zeit im Projekt Raumteiler (Verein in Gründung).
Diese drei Nutzer planen nun einen teilweisen Umbau der Innenräume des Bunkers, nachdem bislang dort nur Überbleibsel aus der Zeit der Nutzung des Bunkers als Zivilschutzeinrichtung vorhanden sind. Im Einzelnen möchte das JesusCenter e.V. Materialräume für sein„Spielmobil“, einen Bollerwagen, mit dem Spielplätze in der Umgebung betreut werden. Raumteiler möchte neben den Proberäumen auch ein Musikstudio einrichten, mit dem auch Schulprojekte realisiert werden sollen. Der Kilimanschanzo e.V. möchte im Bunker ein Materiallager, eine Werkstatt und eine Indoor-Kletteranlage einrichten.
Herr Pfingsten-Wismar weist nochmals auf die geplante parkverträgliche Nutzung hin, womit gemeint ist, dass hier keine neue Nutzungssituation entsteht, sondern mit Kilimanschanzo und JesusCenter zwei Vereine beteiligt sind, die bereits seit Beginn des Sanierungsgebietes Sternschanze dabei sind, sich der besonderen Situation bewusst sind und mit der Idee des FloraParks vertraut sind.
Herr Pfingsten-Wismar erklärt anhand der Baupläne des Bunkers, dass neben den exklusiven Räumen der einzelnen Beteiligten möglichst viel gemeinsame Nutzung angestrebt ist. So soll es gemeinsame sanitäre Einrichtungen geben und es wird eine Doppelnutzung des Kletterbereiches als Schlechtwetteroption des JesusCenter zum Spielen an Vormittagen geplant. Durch einen zweiten Eingang in Richtung Eifflerstraße sollen die dunklen Ecken an dieser Seite des Bunkers aufgewertet werden. Die Kosten für den nutzungsspezifischen Innenausbau wollen jeweils die Nutzer übernehmen. Der Bunker besitzt ein Keller- und sechs Obergeschosse. Das Konzept sieht vor, dass im Keller die Haustechnik installiert wird. Das 1. Obergeschoss soll von allen drei Parteien genutzt werden. Auch die Sanitäranlagen sind dort geplant. Das 2. Obergeschoss nutzt nur der Kilimanschanzo, dessen Kletteranlage im mittleren Bereich des Bunkers über mehrere Etagen geht. Die oberen drei Geschosse sollen aus Kostengründen (z.B. Brandschutz/Fluchtwege) nicht genutzt werden.
Das Konzept soll am 13.01.2014 auf der Sitzung des Regionalauschusses1 vorgestellt werden. Laut der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) gäbe es zur Zeit keine Alternative zu diesem Konzept außer der Nichtnutzung des Bunkers.
Ein Gast möchte wissen, ob die Lüftungsanlage und andere Systeme erweiterungsfähig geplant sind. Herr Pfingsten-Wismer antwortet, dass ihm dies nicht bekannt ist.
Ein Gast möchte wissen, wer die Kosten für die Sanierung der Sanitäranlagen und der Entwässungsleitungen übernimmt. Laut Herrn Pfingsten-Wismer ist zur Zeit geplant, dass diese Kosten vom Bezirksamt beziehungsweise der BSU übernommen werden. Die 3 Nutzer versuchen aber, auch Eigenmittel einzuwerben.
Ein Gast möchte wissen, ob das geplante „Kulturzentrum“ vom Tisch ist. Herr Pfingsten-Wismer vermutet, dass dies allein aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten der Fall ist, würde gerne aber auch ein entsprechendes Votum des Stadtteilbeirats zur Präsentation vor dem Regionalausschuss 1 mitnehmen. Frau Özkan (Die Linke) berichtet aus dem Kulturausschuss, dass die sogenannte „große Lösung“ noch

Thema sei, die Fraktion der Linken sich jedoch dagegen ausspricht. Frau Wolpert (Die Grünen) widerspricht dem und sagt, dass es bei der Abstimmung im Kulturausschuss nicht um ein „neues Kulturzentrum“, sondern um die Lösung mit den jetzigen drei Nutzern gegangen sei vor dem Hintergrund, dass der Kauf des Bunkers durch die Stadt Hamburg inhaltlich zu begründen war. Allein finanziell sei momentan nicht an eine andere Lösung zu denken, da der gesamte Etat des Bezirks für den Kulturausschuss nur 500.000,- Euro im Jahr betrage. Herr Werner (SPD) spricht sich ebenfalls für eine Nutzung durch Beteiligte aus dem Stadtteil aus. Das eben vorgestellte aktuelle Konzept entspräche überwiegend auch der Meinung der SPD, wobei es aufgrund der aktuellen Finanzlage aber von Seiten der SPD noch keine Festlegung auf eine zu nutzende Geschoss-Zahl gäbe.

Empfehlung 01/2014 – Nutzungskonzept Bunker FloraPark
Dem Stadtteilbeirat Sternschanze wurde auf seiner Sitzung vom 08.01.2014 das Konzept der drei aktuellen Nutzer des Bunkers FloraPark für dessen Umbau vorgestellt.
Der Beirat befürwortet dieses Konzept und bittet den Regionalausschuss I, sich dieser Empfehlung anzuschließen und das Konzept dem zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Ja: 11 Nein: — Enthaltungen: 1

TOP 3 Gefahrengebiet St.Pauli, Schanzenviertel, Altona
Der Vorstand verliest eine geplante Pressemeldung zum Sachstand beim Bebauungsplan Sternschanze 7, zu der er sich eine Freigabe durch den Stadtteilbeirat wünscht:

Aufgrund der öffentlichen Aufregung um die Rote Flora, die letztlich auch in die Ereignisse vom 21.12.2013 und deren Folgen mündete, möchte sich der Vorstand des Standpunkt.Schanze e.V., der auch den Stadtteilbeirat Sternschanze organisiert, zum aktuellen Sachstand äußern, in der Hoffnung, damit zur Deeskalation beitragen zu können (obwohl dies unserer Meinung nach Aufgabe der Politik sein sollte).

Die rechtliche Situation des fraglichen Grundstücks (Rote Flora) sowie des angrenzenden FloraParks und der angrenzenden Häuser wurde im letzten Jahr durch die Erstellung des Bebauungsplans 7 neu festgelegt. Der Bebauungsplan 7 umfasst den Block, der durch die Straßenzüge Juliusstraße, Lippmannstraße, Eifflerstraße bis zum Bahndamm und Schulterblatt begrenzt wird. Innerhalb diese Blocks geht es speziell um den FloraPark, den darin befindlichen Bunker und die Rote Flora. Der Bebauungsplan sieht vor, dass der FloraPark unverändert so bestehen bleibt, wie er ist. Die Gebäude darin/daran (Bunker und Rote Flora) sind ausdrücklich nicht für Wohn- oder Büro-Bauten vorgesehen.

Im Einzelnen:
Der Bunker ist jetzt vom Bund an die Stadt Hamburg verkauft worden. Diese wird für Verwaltung und Nutzer-Vergabe das Bezirksamt Altona einsetzen. Geplant ist eine Nutzung ausschließlich durch die aktuell schon den Bunker nutzenden Parteien.
Zur Nutzung vorgesehen:
– Kletterwand des Kilimanschanzo e.V., der als Ausgleich für den Wegfall von der bisherigen Container-Lösung Räume bekommt zur Lagerung seiner Utensilien
– Lagerraum für das Jesus-Center, die mit dem Spielmobil den Park und angrenzende Spielplätze und Höfe besuchen (Kinderspielzeug etc.)
– Übungsräume für die Bands, die aus dem Schneckenturm in der Straße Sternschanze heraus mussten.

Die Rote Flora bleibt — wie sie ist — als Stadtteil-Kulturzentrum ausgewiesen und bleibt damit weiterhin zur Nutzung durch die bisherigen Nutzer bestehen. Auch baulich bleibt sie unverändert, nämlich zweistöckig.

Der Bebauungsplan 7 ist die erforderlichen behördlichen Genehmigungsschritte gegangen. Zur Zeit wird er von der zuständigen Abteilung des Bezirksamts Altona juristisch überprüft. Diese Überprüfung soll möglichst noch im Januar 2014 abgeschlossen werden. Danach wird der Bebauungsplan der Bezirksversammlung Altona zur Verabschiedung vorgelegt. Damit ist dieser Prozess abgeschlossen und der Bebauungsplan 7 in Kraft.

Wir als Stadtteilbeirat hoffen, dass mit Inkrafttreten des Bebauungsplans 7 und der sich daraus ergebenden rechtlichen Situation für Rote Flora und FloraPark die erheblichen Verunsicherungen und Provokationen durch verschiedene Pressemeldungen der beteiligten Parteien in den letzten Monaten beendet sind.

Wir bitten den Regionalausschuss 1 des Bezirks Altona, sich dieser Presserklärung anzuschließen und damit ebenfalls einen Beitrag zur Deeskalation beizutragen.

Ein Mitglied des Beirats sieht in der Presseerklärung kein Ziel, da die darin seiner Meinung nach enthalte Aussage „Der Bebauungplan 7 regelt alles“ nicht wasserdicht sei und somit falsche Hoffnungen geweckt würden. Der Vorstand entgegnet, dass die Pressemeldung dazu dienen soll, den nicht direkt Involvierten aufzuzeigen, welche Schritte zur Zeit in Politik und Bezirksamt bereits unternommen wurden, während die Situation zwischen Hausbesitzer und Hausbesetzern eskalierte. Der Vorstand hofft, durch bessere Information aller zur Deeskalation beitragen zu können.
Ein Mitglied des Beirats findet Gelassenheit als „Geist der Erklärung“ richtig. Herr Werner (SPD) weist darauf hin, dass zusätzlich zu den Beschränkungen durch den Bebauungsplan 7 das Areal ja auch im mer noch Sanierungsgebiet sei und damit weitere Auflagen existieren. Auch er findet aber das Stich- wort „Gelassenheit“ gut.
Ein Gast sieht Herrn Kretschmer als Brandstifter, und hält daher eine Solidarität-Erklärung mit der Roten Flora für gut und deeskalierend. Ein Gast meint, dass eine Presseerklärung keinen Sinn macht und wünscht sich stattdessen eine Empfehlung an den Regionalausschuss 1. Der Vorstand erklärt nochmals, dass es ihm um Informationen geht, die nach seiner Meinung momentan in der aktuellen Berichterstattung nicht ausreichend vorkommen, obwohl dadurch eventuell„etwas Dampf“ aus der Diskussion genommen werden könnte. Eine Empfehlung an den Regionalausschuss 1 hätte nicht die gleiche öffentliche Wirkung und allen dabei Beteiligten sei ja die entsprechende Sachlage bekannt, zumal der Stadtteilbeirat sich bereits in einer Empfehlung hinter den Bebauungsplan 7 gestellt hatte. Ein Gast findet es gut, dass klar gesagt wird, dass das Viertel kein Problem mit den jetzigen Nutzern der Roten Flora hat.
Ein Mitglied des Beirats merkt an, dass die Formulierung „bleibt damit weiterhin zur Nutzung durch die bisherigen Nutzer bestehen“ in „kann damit weiterhin durch die bisherigen Nutzer genutzt werden” geändert werden sollte, da niemand wissen kann, wie die zukünftige Nutzung konkret aussieht.
Ein Mitglied des Beirats möchte, dass der Halbsatz „die letztlich auch in die Ereignisse vom 21.12.2013 und deren Folgen mündete“ entfernt wird, da er unzutreffend sei.
Herr Sülberg (Die Grünen) merkt an, dass sich der Regionalausschuss 1 rein formal keiner Presseerklärung anschließen kann und empfiehlt, den letzten Satz der Presseerklärung wegzulassen.

Der Stadtteilbeirat stimmt der Presseerklärung mit entsprechend geändertem Wortlaut zu. Der Vorstand wird die Meldung sobald wie möglich veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:
Ja: 10 Nein: — Enthaltungen: 1

Der Vorstand verliest eine zweite geplante Presseerklärung zum Thema Gefahrengebiet und möchte damit die Diskussion einleiten. Dazu begrüßt der Vorstand Herrn Lewandowski (Leiter des Polizeikommissariats 16) und dankt ihm für sein Kommen.

Ein Mitglied des Vorstands möchte von Herrn Lewandowski wissen, welche zusätzlichen Instrumente das Gefahrengebiete als Maßnahme über das „normale“ Repertoire zur Verfolgung von Straftaten hinaus bietet, um die es sich ja bei den zur Begründung des Gefahrengebiets angeführten Vorfällen handelt. Herr Lewandowski berichtet zunächst über die Entwicklung, die seines Wissens nach zur Einrichtung des Gefahrengebiets geführt hat. Er weist dabei darauf hin, dass dies nicht seine Entscheidung gewesen sei, sondern die einer höheren Polizei-Ebene.
Laut Herrn Lewandowski beobachtete die Polizei ungefähr seit November 2013 eine deutliche Zunahme von Gewalttätigkeiten im Viertel wie z.B. Sachbeschädigungen. Dazu kamen dann ein Angriff gegen die Polizeiwache PK 16 in der Stresemannstraße am 4.12.2013, ein weiterer Angriff auf das PK 15 in der Davidstraße am 20.12.2013 sowie ein Angriff am 28.12.2013 mit drei verletzten Polizisten. Die Ausschreitungen am 21.12.2013 sind laut Herrn Lewandowski nicht Teil der Begründung für die Maßnahme „Gefahrengebiet“.
Dies führte dann zu einer Lageeinschätzung, auf Grund derer die Polizei das Gefahrengebiet einrichtete. Zur Frage nach den dadurch zusätzlichen „Möglichkeiten“ der Polizei sagt Herr Lewandowski, dass hier einzig die verdachtsunabhängige Erfassung von personenbezogenen Daten von Nutzen sei. Dadurch sollen potentielle Straftäter aus der Anonymität geholt werden.
Ein Mitglied des Vorstands merkt an, dass die Polizei bei Kontrollen ohne Verdacht wohl hellseherische Fähigkeiten haben müsse, um zu erkennen, welche Personen in Zukunft Straftaten begehen wollen. Sollte die Polizei hingegen ein Verdachtsmoment gegen eine Person haben, wäre eine Maßnahme wie das Gefahrengebiet unnötig, weil dann bereits die normalen Befugnisse der Polizei für ein weiteres Vorgehen ausreichend wären. Herr Lewandowski erklärt, dass dies der Gefahrenabwehr dienen soll. Potentielle Straftäter sollen wissen, dass sie nicht anonym sind und dass man hier nicht tun kann, was man will.
Ein Gast möchte wissen, welche Kriterien für die Polizei Anlass zu einer Kontrolle im Gefahrengebiet geben. Nach eigener Erfahrung hätte er auf der Demonstration am 7.1.2014 im Gefahrengebiet mit „ziviler Kleidung“ keine Probleme gehabt, nachfolgende Personen seien aber direkt kontrolliert worden. Er vergleicht das Gefahrengebiet damit, einem Kind eine Ohrfeige zu geben und dann — wenn es nach dem Grund fragt — zu antworten, die sei dafür, dass es ja irgendwann mal Blödsinn machen werde. Herr Lewandowski sagt, eine Personalienfeststellung sei keine Bestrafung. Er hatte bei der friedlich verlaufenen Demonstration am 7.1. die Einsatzleitung, bei der es keine Kontrollen gab. Auf der Demonstration gab es auch keine Ingewahrsamnahmen. Erst später wurden im Bereich Schlump 17 Ingewahrsamnahmen vorgenommen.
Herr Gerhold (Piratenpartei) möchte wissen, ob das primäre Ziel des Gefahrengebiets ein Selbstschutz der Polizei sei. Seiner Meinung nach werde das Gefahrengebiet in der Praxis extremer gehandhabt, als Herr Lewandowski es darstellt. Es gäbe willkürliche Ingewahrsamnahmen und eine Kontrolle stelle sich sehr martialisch dar, wenn eine zu kontrollierende Person von 10 Polizisten in kompletter Schutzausrüstung umstellt werde. Herr Gerhold sieht das Recht auf Anonymität und informelle Selbstbestimmung gefährdet, wenn es durch ausschliesslich vermutete zukünftige Straftaten zu einer Speicherung personenbezogener Daten kommt. Außerdem würde die Erteilung eines Aufenthaltsverbotes an Anwohner quasi einen Hausarrest bedeuten.
Ein Gast möchte wissen, ob alle eingesetzten Beamten über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen. Er selbst habe es erlebt, dass Beamte bei den Kontrollen den Verwaltungsakt nicht schriftlich bestätigen wollen und Personen, die sich dafür als Zeugen zur Verfügung stellen wollten, behinderten. Herr Lewandowski antwortet, dass der Anlass der Errichtung des Gefahrengebietes nicht der Selbstschutz der Polizei sei sondern Straftaten gegen Privatpersonen. Zur Kontrollsituation sagt er, dass er es persönlich nachvollziehen könne, wenn Polizisten in Schutzausrüstung martialisch wirken würden, dies aber zum Eigenschutz nötig sei. Zum Stichwort Hausarrest sagt er, dass so etwas nicht zulässig sei. Anwohner mit Aufenthaltsverbot dürften natürlich zielgerichtete Wege wie zum Arzt oder zur Arbeit trotzdem machen. Zu den Rechten und Pflichten der Beamten sagt er, dass natürlich in jedem Falle bei Erteilung eines Aufenthaltsverbotes eine schriftliche Begründung sowie auf Nachfrage auch Aktenzeichen und Dienstnummer des Beamten auszuhändigen seien. Sollte es da zu Probleme kommen, bittet er um Benachrichtigung.
Gäste und Mitglieder des Beirats berichten hier von anderen Erfahrungen. So sei es desöfteren verweigert worden, eine Dienstnummer zu nennen und in einer Gruppe von 5-10 Beamten sei es auch schwierig, diese im Nachhinein zu ermitteln. Herr Lewandowski sagt dazu, dass es über die Abfrage der Personendaten möglich sein, den entsprechenden Beamten zu identifizieren und bittet erneut darum, eventuelle Probleme über Meldung an ihn zu klären.
Ein Gast (Vertreter des Sanierungsbeirats Wohlwillstraße) ist empört über das Drohszenario der Polizei. Zum Teil trauten sich Menschen wegen der Polizei nicht auf die Straße. Er sieht in einer „vorauseilenden Überprüfung“ eine nicht hinnehmbare Datensammlung. Anwohner genauso wie Freunde oder Touristen werden registriert und überwacht. Herr Lewandowski sagt, dass er gerne die Meinungen des heutigen Abends als Feedback aufnehmen und weitergeben will. Momentan seien in der Bevölkerung für ihn zwei Kernaussagen wahrzunehmen: einerseits Bewohner des Viertels, die ihre Empörung über die Kontrollen ausdrücken, andererseits aber auch Stimmen, die sagen, „Ja, endlich greift die Polizei durch!“.
Ein Gast möchte wissen, wie die Polizei größere Gruppen kontrolliert und nochmals konkret, welche Kriterien es für eine Kontrolle gibt beziehungsweise welche Dienstanweisungen die Beamten haben. Herr Lewandowski antwortet, dass es für die Polizei schwierig sei, größere Gruppen zu kontrollieren. Die Kriterien für eine Kontrolle seien zugegebenermaßen vage gehalten. So zählen zum Beispiel eine „optische Zugehörigkeit zum linken Spektrum“, das „Tragen dunkler Kleidung“ und „Gewaltbereitschaft“ dazu. Die Erfahrung der einzelnen Kollegen sei dabei in der konkreten Situation vor Ort entscheidend. Daraus hätten sich bei der gestrigen Demonstration am Schlump 60 Kontrollen und 10 weitere Maßnahmen ergeben.
Ein Mitglied des Beirats möchte wissen, warum Ausweiskontrollen nur durch Polizisten in größerer Anzahl und in voller Schutzausrüstung vorgenommen werden. Die Schutzausrüstung ist laut Herrn Lewandowski durch die Erfahrungen aus dem Dezember begründet. Die Anzahl der Beamten, die eine Person überprüfen, ist auch seiner Meinung nach zu hoch.
Ein Mitglied des Beirats möchte wissen, welche Folgen eine wiederholte Überprüfung im Gefahrengebiet hat. Herr Lewandowski antwortet, dass jede Kontrolle (auch die ohne weitere Maßnahmen) registriert und die festgestellten Personalien gesichert werden. Die Daten würden jedoch mit Aufhebung des Gefahrengebietes gelöscht, sofern sich bei der Kontrolle keine weiteren Maßnahmen außer der Personalienfeststellung ergeben hätten.
Ein Gast des Beirats sieht es als sehr problematisch an, wenn sich aufgrund der vagen Kontrollkriterien eine „Schere im Kopf“ bilde und man sich überlegen müsse, was man anzieht und ob man überhaupt auf die Straße geht.
Ein Gast berichtet von einem Video im Internet, auf dem zu sehen ist, wie bei einer Kontrolle am 6.1.2014 fünf bis sechs Personen überprüft werden und einer Person ein Aufenthaltsverbot erteilt wird „wegen Mitführens von Handschuhen“. Herr Lewandowski möchte sich dazu nicht äußern, da er das entsprechende Video nicht kennt, verspricht aber, sich darüber zu informieren.
Ein Gast wünscht sich eine Akribie, wie sie die Polizei aktuell an den Tag legt, auch bei anderen Gefahrensituationen. Er selbst habe es erleben müssen, dass bereits zweimal bei Anrufen im PK 16 wegen anderer Situationen vor seinem Haus keine Beamten gekommen seien. Er fragt sich nun, ob durch den Personaleinsatz bei den Kontrollen andere Delikte nicht oder unzureichend verfolgt würden. Herr Lewandowski antwortet, dass für die aktuellen Kontrollen im Gefahrengebiet keine Beamten des PK 16 eingesetzt werden.
Ein Gast des Beirates (Pastor der Gemeinde der Friedenskirche in der Otzenstraße) berichtet, dass er auch vor seinem persönlichen Hintergrund als politisch Verfolgter in der ehemaligen DDR entsetzt ist über die Dimension des Gefahrengebiets. Er fragt sich, wo man sich hinsichtlich der Verfassungskonformität der Maßnahme Gefahrengebiet beschweren kann. Er hält es für ein Ding der Unmöglichkeit, dass sich die Polizei hier bezüglich der Aufrechterhaltung des Gefahrengebiets ausschliesslich selbst überprüft. Er habe nicht erwartet, dass es nach den Erfahrungen der DDR nochmals zu solchen Aktionen kommt.
Herr Meyer (FDP) hält persönlich die Einrichtung des Gefahrengebietes durch die Polizei zumindest für fragwürdig und möchte wissen, wo die erhobenen Daten gespeichert werden und wer auf diese Daten zugreifen kann. Herr Lewandowski berichtet, dass die Daten in den polizeilichen Informationssystemen gespeichert werden. Zu der Frage, wer auf diese Daten zugreifen kann, möchte er keine Aussage machen.
Ein Mitglied des Vorstands möchte nochmals klarstellen, dass die Praxis bei den Kontrollen im Gefahrengebiet anders aussieht, als sie von Herrn Lewandowski dargestellt wird. So gäbe es durchaus Kontrollen ohne Angabe von Dienstnummer, Einsätze auch außerhalb des Gefahrengebietes wie zum Beispiel in der Amandastraße oder Durchsuchungen von Personen. Herr Lewandowski weist darauf hin, dass im Rahmen der Maßnahme „Gefahrengebiet“ keine Durchsuchungen, sondern lediglich Inaugenscheinnahmen erlaubt sind. Der angeführte Einsatz in der Amandastraße sei nicht im Rahmen des Gefahrengebiets erfolgt. Dort sei Pyrotechnik abgefeuert worden und die Beamten hätten deswegen eingegriffen. Herr Lewandowski bittet erneut um Meldung, wenn eine Kontrolle ohne Angabe der Dienstnummer stattgefunden hat.
Der Vorstand stellt klar, dass er eine verdachtsunabhängige Feststellung der Personalien und besonders die Speicherung der personenbezogenen Daten ohne vorliegende Beschuldigung durchaus als eine Bestrafung sieht. Auch führten diese Maßnahmen sicher nicht zu mehr Respekt für die Polizei. Herr Sülberg (Die Grünen) sieht ein sensibles Mittel wie das Gefahrengebiet in einem solchen, zu großen Maßstab kritisch und auch die vagen Kriterien für eine Personenkontrolle sind seiner Meinung nach fragwürdig. Er möchte wissen, ob das Gefahrengebiet nicht zu unnötigem Mehraufwand führt, und ob nicht andere Maßnahmen getroffen werden sollten. Herr Lewandowski antwortet: Ja, der Aufwand sei gewaltig, das Ergebnis (noch) unbekannt. Die hohe Gewaltbereitschaft als Hintergrund rechtfertige jedoch den Aufwand.
Herr Meyer (MhM) hält die Regelung, die momentan die Einrichtung eines Gefahrengebiets erlaubt, für nicht verfassungskonform und wünscht sich eine baldmögliche rechtliche Prüfung. Er drängt auf eine tatsächliche Löschung der Daten „ohne Befund“ und wünscht sich ein entsprechendes Hinwirken der Parteien darauf im Senat. Er hält auch die beschriebene Menge der Probleme bei den Kontrollen nicht mehr für Einzelfälle. So sei zum Beispiel die Gefahr der Erteilung eines Aufenthaltsverbotes bereits bei Widerrede sehr hoch. Das Mittel „Gefahrengebiet“ führe automatisch zu Vorfällen, die vermutlich sogar verwaltungsrechtliche Folgen haben könnten. Er möchte wissen, wie die Polizei Vertraulichkeitsverletzungen ausschließen will bei Personen, die beispielsweise einen Arzt oder Anwalt im Gefahrengebiet aufsuchen wollen, wenn von diesen bei einer Kontrolle eine Begründung für den Aufenthalt im Gefahrengebiet gefordert wird. Wenn das Gefahrengebiet nicht bald aufgelöst werde, sieht er erst recht eine Gruppenbildung und Proteste im Viertel. Er möchte wissen, wie Herr Lewandowski persönlich den Erfolg der Maßnahme beurteilt. Herr Lewandowski sieht die momentanen friedlichen Proteste als Erfolg der Maßnahme.
Herr Müller-Constantin (SPD) meint, dass die Straftäter oft von außerhalb des Gefahrengebietes kämen — wie auch die eingesetzten Beamten. Er wünscht sich eine zeitnahe Überprüfung des Gefahrengebietes durch die Politik.
Frau Özkan (Die Linke) weist nochmals darauf hin, dass sich die Bewohner im Gefahrengebiet als potentielle Straftäter verdächtigt sehen. Sie meint, dass in einer Waagschale die Probleme die Ergebnisse/ Erfolge überwiegen würden.
Es wird gefragt, wieviele Personen im Gefahrengebiet bislang tatsächlich als Straftäter beziehungsweise gefährliche Personen festgestellt wurden und wieviele davon nicht im Bereich des Gefahrengebietes wohnen. Herr Lewandowski sagt, dass er auf diese Frage in diesem Rahmen nicht antworten kann und bittet um eine Abfrage dieser Daten durch die Politik.
Ein Mitglied des Beirats bittet Herrn Lewandowski darum, dann zumindest eine Zahl für die bisherigen Kontrollen und den Zeitraum dafür zu nennen. Herr Lewandowski weist drauf hin, dass die Zahlen die er nennen kann, nur vorläufig und unter Vorbehalt sind. Im aktuellen Gefahrengebiet werde von Anbruch der Dunkelheit bis teilweise 3 Uhr morgens kontrolliert. In den ersten vier Tagen seit Einrichtung des Gefahrengebiets seien 650 Personen kontrolliert worden. Dabei seien 150 Platzverweise und Aufenthaltsverbote ausgesprochen worden. Es habe 64 Ingewahrsamnahmen gegeben. Er weist daraufhin, dass es sich nicht immer um Einzelmaßnahmen gehandelt habe. So sei unter den Ingewahrsamnahmen auch eine Gruppe von 40 Personen gewesen.
Herr Gerhold (Piratenpartei) hält das Gefahrengebiet für verfassungswidrig, ganz wesentlich für ihn ist dabei, dass die Bewohner des Gefahrengebietes unerträglicherweise eine „Schere im Kopf“ entwickeln. Er möchte wissen, welche Auswirkungen die Überlappung des aktuellen Gefahrengebiets mit bestehenden, älteren Gefahrengebieten zum Beispiel auf St. Pauli hat. Herr Lewandowski weist darauf hin, dass auch dort gesonderte Einsatzkräfte mit anderem Auftrag für die bereits bestehenden Gefahrengebiete zuständig sind.
Ein Gast möchte darauf hinweisen, dass auch Provokationen aus der Bevölkerung durch Personen, die absichtlich auf eine Überprüfung durch die Polizei hoffen, kritisch zu betrachten sind.
Herr Werner (SPD) dankt den Anwesenden für eine konstruktive Diskussion und wünscht sich ein baldiges Ende des Gefahrengebietes. Auch er sieht besonders in der Größe des Gefahrengebietes ein Problem.

Der Vorstand bedankt sich ebenfalls bei den Anwesenden und verabschiedet Herrn Lewandowski.

Der Vorstand möchte nochmals auf die Presseerklärung des Stadtteilbeirats zurück kommen und wünscht sich Meinungen zum vorgelegten Entwurf. Ein Mitglied des Beirats sieht den Inhalt der Erklärung kritisch und findet außerdem, dass die Presseerklärung zu kurzfristig vorgelegt wurde, um darüber abstimmen zu können. Der Vorstand gibt dem Mitglied Recht, dass die Pressemitteilung kurzfristig vorgelegt wurde. Dies sei aber dadurch bedingt, dass die entsprechende Formulierung und die Abstimmung im Vorstand nicht eher möglich gewesen waren.
Da sich mehrere Mitglieder des Beirats und auch Gäste der Kritik anschließen, der Vorstand aber die Dringlichkeit einer Stellungnahme des Beirats als Sprachrohr des Viertels betont, regt der Vorstand an, dass sich die Mitglieder kurzfristig per E-Mail über eine gemeinsame Formulierung verständigen. Der Vorstand wird dazu die momentan vorliegende Fassung der Pressemitteilung am folgenden Vormittag allen Beiratsmitgliedern per E-Mail zukommen lassen.

TOP 4 Berichte vom Amt / Termine
Da Herr Evers vom Bezirksamt Altona nicht anwesend ist und die Sitzung des Regionalausschuss 1 erst am kommenden Montag ist, entfällt der Tagesordnungspunkt „Berichte vom Amt“.

Kommende Termine
10.02. 18:00 Uhr Regionalausschuss I, Rathaus Altona, Kollegiensaal
12.02. 19:30 Uhr nächste Beiratssitzung, JesusCenter

Protokoll vom 19.01.2014
Erstellt vom Standpunkt.Schanze e.V.

Anmerkungen zum Protokoll
zu TOP 03 Gefahrengebiet St.Pauli, Schanzenviertel, Altona
Entgegen der Äußerung von Herrn Lewandowski, dass der Dateneintrag einer reinen Personalienkontrolle mit Ende des Gefahrengebietes wieder gelöscht werde, nennt die Innenbehörde hierfür eine Löschfrist von 3 Monaten.

Entgegen den Äusserungen von Herrn Lewandowski zu den Gründen für die Einrichtung des Gefahrengebietes werden die Krawalle am 21.12.2013 von der Innenbehörde in offiziellen Äußerungen auch als Grund mitangeführt.

Die beschlossene Pressemitteilung wurde an Pressevertreter verschickt. Das Elbe Wochenblatt hat am 15.01.2014 einen Artikel dazu veröffentlicht. Am gleichen Tag hat das Hamburger Abendblatt einen Artikel zu den wichtigsten Fragen zum Sachstand um die Rote Flora veröffentlicht – allerdings ohne Bezug auf den Stadtteilbeirat.

Die zweite Presserklärung konnte nicht erstellt werden, da sich in den darauffolgenden Tagen keine ausreichende Anzahl von Beiratsmitgliedern zu den per Email versandten Entwürfen geäussert hatte.

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