Mit der Veröffentlichung im heute veröffentlichten Gesetzblatt tritt der Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Bahnanlage – Schulterblatt – Juliusstraße – Lippmannstraße endlich in Kraft. Dies ist ein wichtiger Schritt zur „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“ – Rote Flora und Florapark zählen dazu.
Zum Nachlesen hier das Hamburgisches Gesetz- und Verordnugsblatt Nr. 3 2014.