Start-Termin für das Bewohnerparken steht fest (UPDATE!)

Hiermit möchten wir Ihnen aktuelle Informationen der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und des Landesbetriebs Verkehr (LBV) zum Thema Bewohnerparken in der Sternschanze weiterleiten:

+++ Update 28.April.2020 +++
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat einen neuen Starttermin für das Bewohnerparken im Stadtteil Sternschanze und im Karolinenviertel ausgegeben: ab dem 5.5.2020 treten die beiden neuen Bewohnerparkgebiete in Kraft. Bewohnerparkausweise können einfach und unkompliziert online für 25 Euro oder direkt beim Landesbetrieb Verkehr (Standort Mitte und West) für 30 Euro im Jahr beantragt werden. Aufgrund der derzeitigen Situation der Corona-Pandemie und des 1,5-Meter-Abstandsgebots wird empfohlen, bevorzugt das Onlineangebot des LBV zu nutzen und nur in einer besonderen Einzelfallsituation eine Terminbuchung wahrzunehmen.

+++ Update 2.April.2020 +++
Wie auf den Straßen zu sehen ist, wird fleißig weiter am Aufbau der Infrastruktur für das Bewohnerparken gearbeitet. Trotzdem haben sich die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Landesbetrieb Verkehr (LBV) angesichts der Corona-Situation dafür entschieden, den Starttermin (eigentlich der 15.4.2020) zu verschieben. Voraussichtlich soll am 20.4.2020 über einen neuen Starttermin entschieden werden, der früheste mögliche Termin läge dann im Mai.

12.Februar.2020/lbv
Neue Bewohnerparkgebiete in der Sternschanze und im Karolinenviertel

Ab dem 15.04.2020 treten zwei neue Bewohnerparkgebiete in Kraft, in denen eine Parkscheinpflicht eingeführt wird. Bewohner*innen mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.

Hintergrund der Einführung neuer Bewohnerparkgebiete sind schwierige Parksituationen in den Stadtteilen Sternschanze und Karolinenviertel. Viele der ca. 13.000 Bewohner*innen berichteten, dass es in verschiedenen Bereichen nur sehr schwer möglich sei, einen Parkplatz zu bestimmten Tageszeiten zu finden. Die LBV Abteilung Verkehrs-Entwicklung und -Sicherheit (LBV VES) konnte u.a. mit einer durchgeführten Parkraumuntersuchung die Belegungssituation in den untersuchten Gebieten strukturiert und systematisch erfassen.

Dabei wurde festgestellt, dass in vielen Straßen eine Parkraumauslastung von mehr als 90% vorherrscht und tagsüber vielfach „gebietsfremde“ Fahrzeuge dauerhaft für mehr als acht Stunden abgestellt werden. Bewohner*innen haben gerade in den Randzeiten morgens und am späten Nachmittag/Abend Schwierigkeiten einen Parkplatz zu finden.

Im August 2019 wurde ergänzend zur Parkraumuntersuchung eine erweiterte Information, mit angeschlossener Umfrage, an die Bewohner*innen verteilt. Das Ergebnis der Umfrage bestätigt nochmals, dass ein besonderer Parkraummangel zu den Randzeiten morgens und am Nachmittag/Abend für die Bewohner*innen der beiden Stadtteile besteht.

Zum 15.04.2020 werden zwei Bewohnerparkgebiete (A100 und M107) in der Sternschanze und im Karolinenviertel eingeführt. Durch die Einführung von Bewohnerparkgebieten soll den Bewohner*innen die Suche nach einem Parkplatz erleichtert und der Verdrängungseffekt durch Ortsfremde vermindert werden.

Bewohner*innen können ab dem 09.03.2020 Bewohnerparkausweise beim Landesbetrieb Verkehr (Standorte Mitte und Nord) für 30 Euro oder online für 25 Euro im Jahr beantragen.

In den beiden Gebieten gilt eine Parkscheinpflicht (Parkgebühr: 2 Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Die Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 09:00 Uhr und 24:00 Uhr. Bewohner*innen mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Parkscheinpflicht sowie der Höchstparkdauer ausgenommen. Außerhalb dieser Zeiten stehen die öffentlichen Parkmöglichkeiten allen Nutzern*innen zur Verfügung. Neben Bewohnerparkausweisen gibt es auch die Möglichkeit für Besucher*innen entsprechende Ausweise elektronisch zu beantragen.

Die Parkplätze der Straße Sternschanze, als auch die Parkplätze an der Holstenglacis stehen ergänzend zwischen 09:00 und 24:00 Uhr ohne Höchstparkdauer, gegen Gebühr (2 Euro je Stunde, maximal 10 Euro) zur Verfügung, so dass hier Pendler*innen eine Parkmöglichkeit, neben den Parkhäusern und Parkplätzen finden.

Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, für Ihre Fahrzeuge, die unerlässlich für den Betrieb sind, eine Ausnahmegenehmigung für ca. 250 Euro je Jahr zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des LBV: https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887160/ausnahmegenehmigungen-gewerbetreibende .

Weitere allgemeine Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken, zu den geplanten Bewohnerparkgebieten und zur Beantragung finden Sie auf der Homepage des LBV unter  Bewohnerparken und Bewohnerparkausweis