Stadtteilbeirat Sternschanze
Protokoll der 21. Sitzung vom 28.01.2015

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Stadtteilbeirat Sternschanze
Protokoll der 21. Sitzung vom 28.01.2015 

Der Beirat ist mit acht anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig. Entschuldigt sind Wolf Buchaly, Christoph Kalz, Mieter helfen Mietern e.V., Ray Nher.

Tagesordnung
TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
TOP 02 Gastronomie, Kioske und Einzelhandel: Auflagen, Sondernutzung etc.
TOP 03 Anliegen von Gästen / Mitgliedern
TOP 04 Aktueller Stand des Themas  „Kontrollierte Abgabe von Cannabis
TOP 05 Berichte vom Amt / Termine 

TOP 01 Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Es gibt keine inhaltlichen Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung. Da das Protokoll erst einen Tag vor der Sitzung verschickt wurde, wird der Wunsch geäußert, dass entweder das Protokoll schneller erstellt wird oder dass eine Kurzversion mit den wichtigsten inhaltlichen Punkten, bereits wenige Tage nach der Beiratssitzung zur Verfügung gestellt werden sollte. Der Vorstand teilt mit, dass das Protokoll zukünftig wieder zeitnaher zur Verfügung gestellt wird.

TOP 02 Gastronomie, Kioske und Einzelhandel: Auflagen, Sondernutzung etc.
Herr Langbehn, Leiter des Fachamts Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt im Bezirk Altona ist zu Gast, um zu Themen wie Gastronomie, Kioske und Einzelhandel bezüglich vorhandener Auflagen und Sondernutzungsrechte etc. Stellung zu beziehen und zu informieren. Die Fragen an Herrn Langbehn wurden im Vorwege durch den Vorstand gesammelt und ihm zur Vorbereitung vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Kundenstopper
Sogenannte Kundenstopper, d.h. Aufstellschilder auf dem Gehweg vor Geschäften, sind hamburgweit nicht genehmigungsfähig und dennoch auch im Stadtteil Sternschanze weit verbreitet. Diese Problematik ist seit Jahren bekannt. Vor dem Sky-Supermarkt im Schulterblatt stand zeitweise ein vollbeladener Hubwagen (Europalette mit vollen Bierkästen) mit Preisschild zu Werbezwecken auf dem Gehweg. Wegewarte würden die Kundenstopper dulden, wenn diese keine Fußgänger behinderten. In Altona gibt es einen Wegewart. Seit der Auflösung des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD), hat dieser ein größeres Revier und kann deshalb die Wege nur ein Mal pro Monat kontrollieren. Herr Langbehn merkt an, dass das Problem in gesamt Hamburg auftritt und kein spezielles Problem im Stadtteil Sternschanze sei. Zum Fall Sky: Der Geschäftsführer sei informiert worden, dass die Nutzung des Gehweges für Warenauslagen genehmigungspflichtig sei. Die Gemüse-Warenauslage des Supermarktes bis 80 cm vor der Hauswand sei ebenfalls noch nicht genehmigt und würde momentan lediglich geduldet. Auf Nachfrage erläutert Herr Langbehn, dass der Wegewart speziell in diesem Fall zunächst nur eine Zurechtweisung an den Geschäftsführer richte, da der Sky-Markt erst vor kurzem eröffnet hat. Der Antrag seitens des Geschäftsführers sei ordnungsgemäß gestellt und die weitere Maßnahme wird vom Wegewart entschieden.

Sondernutzung ohne Genehmigung seien Ordnungswidrigkeiten, die nach Anhörung mit einem Bußgeld ab 50 Euro geahndet werden können. Zum anderen gebe es bei wiederholten Ordnungswidrigkeiten die Möglichkeit eines Verwaltungsverfahrens. Damit werde dem Betroffenen eine Frist gesetzt, bis zu welcher die Ordnungswidrigkeit behoben sein müsse. Bei Zuwiderhandlung können Zwangsgelder verhängt werden. Herr Sülberg (Die Grünen) fragt, wie man den Wegewart mit Beweisbildern o.ä. bei seiner Arbeit unterstützen könne. Diese Diskussion wird seitens des Vorstands unterbunden, da dieses Thema in der Vergangenheit mehrfach diskutiert wurde und die Bereitschaft der Anwohner in der Sternschanze, die Aufgaben der Polizei zu übernehmen, gering sei. Die Auffassung, dass die Anwohner nicht als Hilfspolizei fungieren wollen, da man es mit unzähligen Ordnungsverstößen zu tun habe, teilen mehrere Beiratsmitglieder.

Herr Evers vom Bezirksamt Altona fragt, ob es eine Möglichkeit gebe, den Verkauf von Alkohol auf bestimmte Uhrzeiten zu beschränken. Ein Vorstandsmitglied entgegnet, es bestehe kein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Dies kann Herr Langbehn in Bezug auf die Kundenstopper bestätigen. Besonders nach der Abschaffung des BOD durch eine Sparmaßnahme sei kein Schichtdienstpersonal auf den Straßen verfügbar. Zur Einschränkung des Alkoholverkaufs berichtet Herr Langbehn von einer Initiative des Bezirks Hamburg Mitte auf Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Ein Ladenschlussgesetz nach dem Vorbild Bayerns wird von der Mehrheit der Anwesenden weder für realisierbar gehalten noch gewünscht.

Außengastronomie-Auflagen in der Susannenstraße
Der Vorstand fragt Herrn Langbehn, was das Amt für Verbraucherschutz tue, um die Verstöße gegen die von der Bezirksversammlung am 25.02.2011 beschlossenen Außengastronomie-Auflagen der Drucksache XVIII-1823 in der Susannenstraße festzustellen und zu sanktionieren. Als Verstöße werden beispielhaft genannt:

  • kein Aushang der Lagepläne (diese sollen skizzenhaft angeben, in welchen Bereichen die Außengastronomie für den jeweiligen Betrieb genehmigt wurde)
  • keine Berücksichtigung des Werbeverbots auf Schallschutzschirmen
  • kein Öffnen der Schallschutzschirme
  • keine Verwendung von Schallschutzschirmen, stattdessen normale Sonnenschirme

Herr Langbehn erklärt, dass das begrenzte Personal so eingesetzt werden müsse, dass zumindest die wichtigsten Auflagen eingehalten werden, z.B. das Einhalten der Öffnungs-/Endzeiten und die Verwendung von Schallschutzschirmen. Weniger „schädliche“ Ordnungswidrigkeiten wie auch das Nichtaushängen von Lageplänen würde deshalb geduldet werden. Das Aufstellen normaler Schirme statt der Schallschutzschirme soll ein Einzelfall gewesen zu sein, da ein Schallschutzschirm vorübergehend beschädigt war. Ein Beiratsmitglied äußert, dass es absurd sei, nur entweder die schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten oder die leichteren ahnden zu können. Der Vorstand fragt nach, ob die Verfolgung von Verstößen wie zu großen Tischen und nicht genehmigter Werbung etc. so aufwendig sei. Daraufhin verweist Herr Langbehn wiederum auf das Personal- und Zeitproblem, welches eine Verfolgung dieser Verstöße unmöglich mache. Eine Beschwerde darüber könne beim Senat eingereicht werden, um mehr Kapazitäten zu schaffen. Für Ordnungswidrigkeiten gelte das Opportunitätsprinzip. Demnach können diese verfolgt werden, müssen es aber nicht.
Ein Beiratsmitglied fragt, ob die Beschlüsse der Bezirksversammlung für das Verwaltungsamt verbindlich seien. Dies bejaht Herr Langbehn, sofern diese umsetzbar und nicht rechtswidrig seien. Weiterhin fragt das Beiratsmitglied betreffend des Auflagenkataloges, der angebe, eine Außengastronomie könne nur dann für die nächste Periode genehmigt werden, wenn sämtliche Auflagen vom Betrieb eingehalten worden seien, ob man sich dies so vorstellen müsse, dass vor der Genehmigung alle einzelnen Auflagen im Betrieb kontrolliert würden. Wurde beispielsweise die Tischbreite eingehalten, sind die Ketten ummantelt etc… Herr Langbehn erklärt, in Altona müsse jede Außengastronomie jährlich neu beantragt werden. In anderen Bezirken sei dies nur alle drei bis fünf Jahre nötig. 90 % der Gastronomen im Stadtteil Sternschanze seien bereits bekannt, da sie jedes Jahr einen Antrag stellen. In diesen Fällen könne die Konzession vom Schreibtisch aus erteilt werden. Jedoch müsse auch der Wegewart eine Einschätzung abgeben, ob im neuen Jahr durch eventuelle Baustellen etc. nun Einschränkungen bestehen. Ein Aspekt wie das Nichtaushängen des Lageplans sei viele Jahre nicht moniert worden. Daher werde dies nirgends praktiziert und könne nicht plötzlich ein Grund sein, eine Außengastronomie für das nächste Jahr nicht zu genehmigen. Ein Teil der Anwesenden kann diesen Punkt nicht nachvollziehen.

Der Vorstand wünscht eine Beschreibung der Aufgaben des Wegewarts. Da dieser offenbar keine Kapazitäten habe, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, müssen seine Kernaufgaben ja an anderer Stelle liegen. Herr Langbehn schildert daraufhin, dass die Hauptaufgabe des Wegewarts sei, sicherzustellen, dass Wege und Straßen in ordentlichem und sicherem Zustand seien. Weiterhin werde er in Baumaßnahmen auf öffentlichem Grund eingreifend eingebunden, so wie er auch beurteile, wo man Baugerüste verantworten könne oder eben auch eine Außengastronomie.

Ein Beiratsmitglied merkt an, dass für Baugenehmigungen eigentlich die Einhaltung von Vorschriften Voraussetzung sei. Hier sei aber oft zu beobachten, dass auch bei Nichteinhaltung der Vorschriften eine Genehmigung erfolge. Ein Vorstandsmitglied ergänzt, dass Genehmigungen scheinbar überflüssig seien, da ohnehin jeder tue, was er wolle. Dem widerspricht Herr Langbehn, indem er anmerkt, dass bei elementaren Verstößen gegen die Vorschriften keine Genehmigung erfolge.

Herr Sülberg (Die Grünen) äußert, dass seit der Wegkürzung des BOD die Möglichkeiten zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten noch stärker zurückgegangen seien. Den Alkoholausschank an Kiosken zu beweisen, müsse beispielsweise fast durch Privatdetektive geschehen. Herr Sülberg habe den Eindruck, durch Beschlüsse wie die zwei Meter Restbreite der Fußwege, senke man lediglich den Level der Überschreitungen, anstatt diese gänzlich auszumerzen. Seiner Meinung nach solle man gewichten und den Ladenbetreibern, deren Kundenstopper eindeutig im Weg stehen, die Aufstellung dieser gänzlich verbieten. An Stellen, wo die Kundenstopper nicht störend seien, könne man diese dulden. In der Susannenstraße sei die Übertretung sehr eindeutig, da dort häufig die Gastronomiemöbel bis über die gepflasterte Fläche hinausstehen. Dies sei kein Kavaliersdelikt mehr, da durch die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raumes die Fußgänger eingeschränkt werden. Es wird angeregt, dass es wegen der Lagepläne eine Art Rundbrief an die Gastronomiebetreiber geben könne, um die Auflage wieder ins Gedächtnis zu rufen und die Maßnahmen nach und nach strenger gestalten zu können. Herr Jarowoy (Die Linke) merkt an, dass es eine Fehlentscheidung seitens des Senats gewesen sei, den BOD in allen Bezirken abzuschaffen. Der Wegewart könne unmöglich die Arbeit der sechs Mitarbeiter des BOD mit übernehmen. Seiner Meinung nach sei der einzige Weg der Reaktion für den Beirat, eine Eingabe an die Bezirksamtsleiterin einzureichen, mit dem Inhalt, dass das vorhandene Personal die bestehenden Aufgaben und Kontrollmaßnahmen nicht erfüllen könne. Der Senat müsse sich etwas dem BOD entsprechendes einfallen lassen, da anderenfalls die Beschlüsse nicht eingehalten werden können.

Herr Müller-Constantin (SPD) ergänzt, dass die Problematik schon seit Jahren Thema sei und dass es sicher auch in Zukunft nicht mehr Personal für diesen Bereich geben werde. Dennoch ermutigt er den Beirat, durch wiederholte Eingaben am Thema zu bleiben und nicht aufzugeben, da man nur so Stück für Stück etwas erreichen könne.
Ein Teil der Beiratsmitglieder sieht dies als politischen Offenbarungseid. Man gestehe sich zu, dass Beschlüsse nicht eingehalten werden können. Ein Beiratsmitglied ergänzt, dass demnach eine Priorisierung der Auflagen völlig hinfällig sei, da ohnehin nichts umgesetzt werden könne, wenn das zuständige Personal so überlastet sei.

Herr Sülberg (Die Grünen) schlägt vor, die Lage nicht zu pessimistisch zu sehen. Es gebe verschiedene Parteien mit jeweiligen Wünschen, wie die Gastronomen und die Anwohner. Es gebe sehr wohl auch Sanktionsmöglichkeiten. Die finanziellen Kürzungen im Bezirk seien keine Naturkatastrophe, sondern politische Entscheidungen, die man kritisieren könne. Man solle sich auf die wesentlichen Probleme konzentrieren und genau überlegen, was als Empfehlung eingereicht werde. Es seien schon Konsequenzen aus Beschlüssen gezogen worden. So seien Engpässe beseitigt worden, es habe Gerichtsverfahren deshalb gegeben und in einigen Geschäften sei der Gastronomiebetrieb eingestellt worden.

Herr Werner (SPD) bekräftigt die Aussage, dass es schon Ergebnisse und positive Veränderungen gegeben habe. Es gebe zwar stellenweise ein Vollzugsdefizit, aber keine Anarchie. Die Entscheidung für die Abschaffung des BOD sowie die Menge an Außengastronomie seien nicht einvernehmlich gewesen.

Frau Wolpert (Die Grünen) weist ebenfalls auf Fortschritte hin, die es bereits gegeben habe. So stünden den Anwohnern nun Mülltonnen zur Verfügung, die Fußwege seien begehbar und sonntags könnten nicht alle Geschäfte mehr systematisch geöffnet haben. Sie betont, wie wichtig es sei, dass der Stadtteilbeirat und die Anwohner dem Amt Ãœbertritte melden. Wenn die Politik und die Bevölkerung nicht nachhelfen, könnten wieder Zustände wie vor dem Umbau der Susannenstraße entstehen. Da Bigi’s Shop sonntags bereits trotz des Verbotes von 8 bis 1 Uhr geöffnet sei, bestünde die Gefahr, dass andere Geschäfte nachziehen.

Herr Langbehn erklärt, bei dem Betrieb Bigi’s Shop handele es sich um den ehemaligen Schanzenexpress am Schulterblatt 2 – 8. Dieser sei als Einzelhandel mit Lebensmitteln, Tabak- und Druckwaren in der Betriebsart „Imbiss mit Ausschank alkoholfreier Getränke“ genehmigt. Die Genehmigung bestehe seit 1997 und beziehe sich auf die Örtlichkeit, unabhängig vom Besitzer. Am Wochenende dürfe der Imbiss, nicht aber die Einzelhandelshälfte bedient werden. Sonntags dürfe kein Alkohol verkauft werden und nur ein eingeschränktes Sortiment an Backwaren und Zeitschriften entsprechend dem Ladenöffnungsgesetz. Außen sei keine Sondernutzung genehmigt.
Herr Sülberg fragt, ob ein Imbiss per se ein gastronomischer Betrieb sei. Dies bestätigt Herr Langbehn, es sei eine Schank- und Speisewirtschaft in der Betriebsart Imbiss.

Herr Sülberg merkt an, dass laut Bebauungsplan Sternschanze 6 keine neuen Gastronomiebetriebe im Gebiet zulässig sind. Sowohl im Schulterblatt als auch in der Juliusstraße sei anscheinend dagegen verstoßen worden.
Herr Evers vom Bezirksamt Altona erläutert, der Bebauungsplan Sternschanze 6 verbiete nicht kategorisch jede Art neuer Gastronomie, es seien nur Einzelfallprüfungen durch die Bauprüfabteilung erforderlich. Es könne von einem Ausnahmerecht Gebrauch gemacht werden, wenn die Verwaltung und der zuständige Ausschuss zu einem Konsens kommen.
Ein Vorstandsmitglied erklärt, dass sich die Bevölkerung hintergangen fühle, wenn es erst heiße, es dürfe keine neuen Gastronomiebetriebe geben und anschließend gebe es Einzelfallgenehmigungen. Herr Evers berichtet, die Kollegin der Bauprüfstelle würde bereits in Eigeninitiative die Vermieter von leerstehenden Gebäuden darauf hinweisen, dass gastronomische Betriebe als Mieter laut Bebauungsplan nicht zulässig seien. Im Falle der Piya Bar (ehemals Handydoc) in der Susannenstraße läuft ein mittlerweile ziemlich komplexer Rechtsstreit. Das Bezirksamt hatte die gastronomische Nutzung untersagt und den Rückbau verfügt. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts stehe noch aus. Die Komplexität der Thematik zeige sich auch darin, dass in diesem Rechtsstreit die Legitimität der Ausweisung als Wohngebiet in Frage gestellt wurde. Dazu wurde ein Lärmgutachten herangezogen, das in der Auseinandersetzung um die Aufpflasterung der Parkflächen gemacht wurde.
Ein Beiratsmitglied fragt nach, weshalb die teilweise illegal betriebene Piya Bar eine Außengastronomie genehmigt bekommen könne. Darauf antwortet Herr Langbehn, dass das Lokal baurechtlich noch unter dem Namen Handydoc als Internetcafé genehmigt worden sei und als solches für die Aufpflasterung bezahlt habe. Daher sei dort auch weiterhin eine Außengastronomie genehmigt. Nur die Erweiterung sei illegal und über die Verfahren angegriffen worden, nicht aber der Bestand.
Herr Evers merkt an, dass der Bebauungsplan im Ganzen nicht angreifbar sei, da die Frist für das Kontrollverfahren verstrichen sei. Der Plan könne nur bezüglich einzelner Objekte bzw. Grundstücke angegriffen und sprichwörtlich durchlöchert werden.
Herr Werner (SPD) betont, der Bauausschuss lehne einstimmig neue Gastronomiebetriebe ab. Das Geschäft in der Juliusstraße sei eine Ausnahme gewesen, aber über das Lokal im Schulterblatt müsse noch entschieden werden, weil ein Abwägen hier eine Beteiligung des Bauausschusses fordere. Zusätzliche gastronomische Betriebe treffen nie auf Wohlwollen und werden schon seit Langem nicht mehr genehmigt, so Werner.

Außengastronomie-Auflagen in der Susannenstraße
Der Vorstand fragt bezüglich der Außengastronomie-Auflagen in der Susannenstraße, ob es eine Genehmigungspflicht für Blumenkübel auf den konzessionierten Außengastronomieflächen gebe. Diese werden (so z.B. im Falle des Parkcafés) zum Schutz gegen parkende Autos genutzt. Herr Langbehn antwortet, es werde lediglich eine bestimmte Fläche genehmigt, nicht die Nutzung. Theoretisch müssten die Flächen jedoch außerhalb der Öffnungszeiten geräumt werden.
Eine weitere Frage des Vorstandes ist, ob für Außengastronomieflächen ohne Nutzung (also außerhalb der konzessionierten Zeiten oder wenn die Konzession nicht durch Außengastronomie genutzt wird) ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot gelte. Hierauf lautet die Antwort von Herrn Langbehn, dass in diesen Zeiten die Fläche ein Gehweg mit nicht abgesenktem Bordstein und damit keine Parkfläche sei.
Weiterhin fragt der Vorstand, wie viele und welche Gastronomiebetriebe in der Susannenstraße 2015 eine Ganzjahreskonzession für den Betrieb der Außengastronomieflächen beantragt bzw. bereits erhalten haben. Herr Langbehn erläutert, dass viele Betriebe im Sommer eine größere und im Winter eine kleinere Fläche für Außengastronomie beantragen. Es gebe jedoch momentan keinen Betrieb, der tatsächlich ganzjährig eine Fläche beantragt habe. Demnach seien momentan aufgestellte Tische nicht genehmigt.

Gaststättenrechtliche Erlaubnisse
Anschließend fragt der Beirat, wie das Handlungskonzept aussehe, das das Bezirksamt nach Aufforderung durch die Bezirksversammlung entwickelt habe, mit dem dieses sicherstellen sollte, dass im Bereich der Kioske im Schulterblatt und in der Susannenstraße die gesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise Einhaltung der gesetzlichen Öffnungszeiten, kein Verkauf von Alkohol an Minderjährige, kein Verkauf von Alkohol an Sonn- und Feiertagen etc.) eingehalten werden.
Herr Langbehn berichtet, dass nach Abschaffung des BOD Stichproben mit dem eigenen Personal zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt worden seien. So gab es im zweiten Halbjahr 2014 zwei Kontrollen. Für den Alkoholverkauf an Minderjährige sei das Amt für Verbraucherschutz in der Nachweispflicht. Hierfür gebe es seit einem Jahr die Möglichkeit, mit unter 18-jährigen Auszubildenden des öffentlichen Dienstes Alkohol-Testkäufe durchzuführen. Diese jungen Auszubildenden seien nur die ersten Monate ihrer Ausbildung noch unter 18 und es gebe nur zwei bis drei Personen in ganz Hamburg, die hierfür in Frage kommen. In Altona wurden diese im letzten Jahr zehnmal eingesetzt und fast jedes Mal wurde „ein Treffer gelandet“. Dieses Mittel sei zwar effektiv, jedoch erfasse man dadurch nur einen Bruchteil der Gesetzesübertretungen.

Weiterhin fragt der Vorstand, was das Bezirksamt gegen Kioske unternehme, die Bestuhlung oder Bänke zum Verzehr bzw. Konsum von Getränken vor den Ladengeschäften aufstellen (Beispiel: Bigi’s Shop im Schulterblatt 2 – 8). Herr Langbehn äußert, dass ein auf Bierkisten gelegtes Brett als Sitzgelegenheit sowie eine um einen Baum befestigte Bank nicht genehmigungsfähig seien. Es gelte wieder das Opportunitätsprinzip, d.h. der Wegewart könne dies dulden. Kioske, die nicht als Schank- und Speisewirtschaft genehmigt seien oder keine Restgehwegbreite von mindestens zwei Metern gewährleisten können, dürfen keine Außengastronomie betreiben. Im Falle von Bigi‘s Shop wäre für die Fußgänger auf keinen Fall genug Platz übrig.

Der Vorstand fragt, wann die entgegen den Beschlüssen der Bezirksversammlung vom zuständigen Amt erteilte Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie der Kostbar ablaufe. Die Beschlüsse der Bezirksversammlung besagten, dass einem Gastronomiebetrieb an einem Eckgrundstück, der Außengastronomie in einer von der Susannenstraße abzweigenden Straße betreibt, keine Nutzung in einer aufgepflasterten Parktasche zustehe. Laut Langbehn gilt die doppelseitige Außengastronomie der Kostbar als Ausnahme, da hier schon vor der Diskussion von Amt und Politik bezüglich des Umbaus der Susannenstraße über Eckbetriebe eine kleine Fläche (ca. 7 – 8 m²) in Nutzung war. Daher sei auch kein Endtermin der Nutzung für den Betrieb Kostbar festgesetzt. Nun werden aber alle Betriebe und Antragsteller nach denselben Kriterien behandelt, entsprechend der Formulierung der Bezirksversammlung, dass Eckbetriebe ausgeschlossen seien. Da die Außengastronomie, wenn nichts dagegen spricht, auf die Frontbreite eines Betriebes beschränkt werde, konnte nach der Erweiterung des Geschäftes Kostbar in der Rosenhofstraße auch dort die lange Fassadenbreite genutzt werden. In der Rosenhofstraße gelte laut Herrn Langbehn auch nicht die Zwei-Meter-Regel für den Gehweg, da die Straße entsprechend ihrer Frequentierung nicht in der Wertstufe 1 liege. Hier entscheiden dann Wegewart und Polizei im Einzelfall, ob dennoch die Mindestbreite für Gehwege von 1,50 Meter eingehalten werden müsse. Durch den geringen Fußgängerstrom in der Rosenhofstraße sei dies hier nicht notwendig, denn laut Hamburger Wegegesetz dürfe nur die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt sein.

Anschließend fragt der Vorstand, wie im Hinblick auf gaststättenrechtliche Erlaubnisse Betriebe wie Codos Brewbar in der Bartelsstraße und Julius Tagesessen in der Juliusstraße zu bewerten seien. Herr Langbehn erklärt, dass Codos Brewbar nicht als Gastronomiebetrieb angesehen werde. Die davor stehenden Fässer werden als Dekoration angesehen, da diese nicht regelmäßig als Sitzfläche genutzt werden.

Ein Gast berichtet vom Gastronomiebetrieb Hin & Veg im Schulterblatt 16. Dort seien im Hof Terrassen genutzt worden, durch die eine starke Lärmbelästigung der Anwohner stattgefunden habe. Nach der Meldung an das Bezirksamt sei es hier schnell zu einer Anhörung gekommen. Die Terrassen dürfen seitdem nicht mehr genutzt werden. Im Sommer stünden jedoch die Türen in den Hof weit offen, hierdurch sei es häufig bis drei Uhr nachts sehr laut im Hof. Frau Wolpert (Die Grünen) ergänzt, dass in dem Betrieb kein effektives Abluftsystem installiert sei, sodass die Türen wohl aufgrund der schlechten Luft geöffnet seien. Herr Langbehn erläutert, dass es sich hier um einen klassischen Fall des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) handle. Es gebe Lärmgrenzwerte, die einzuhalten seien. Hierfür werden auf Antrag in den betroffenen Wohnungen Messungen durchgeführt. Werden die Grenzwerte überschritten, so müssen Türen und Fenster des Lärmverursachers geschlossen gehalten werden. Die Lärmgrenzwerte unterscheiden sich je nach Wohngebiet und Tageszeit. Es werde auch die Schallübertragung im Gebäude durch die Decke/den Boden gemessen. Offiziell gelte von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens die Nachtruhe. Tagesrandzeiten mit besonderem Schutz seien von 6 bis 7 Uhr und von 20 bis 22 Uhr. Herr Langbehn bittet den Gast, sich noch einmal direkt an ihn zu wenden.

Ein Beiratsmitglied berichtet, dass die Fläche des ehemaligen Fools Garden e.V. in der Lerchenstraße zusammen mit der Gewerbefläche des Zoofachgeschäftes Dabelstein im Schulterblatt zur Vermietung angeboten werde. Der Fools Garden e.V. habe eine Gastronomiekonzession gehabt. Die Flächen seien umfassend renoviert und saniert worden. Die Frage des Beiratsmitgliedes ist, ob die Fläche insgesamt als Gastronomie genehmigungsfähig sei. Diese Frage kann Herr Langbehn ohne genaue Kenntnis der Sachlage nicht beantworten. Wenn der Fools Garden e.V. baurechtlich eine Gastronomiegenehmigung hatte, spreche auch nichts dagegen, dass ein neuer Nutzer dies als Gastronomie übernehme. Entscheidend wäre, ob durch das zusätzliche Angebot der Fläche des Zoofachgeschäftes Dabelstein die Notwendigkeit entstehe, einen baurechtlichen Nutzungsänderungsantrag zu stellen. Dann würde die Antwort nach dem Bebauungsplan Sternschanze 6 nein lauten. Wenn aber beispielsweise auf der Fläche des Zoogeschäftes z.B. eine Galerie entstünde und nur auf der Fläche des Fools Garden e.V. eine Gastronomie wäre, würde dies sicherlich genehmigt werden.

TOP 03 Anliegen von Gästen / Mitgliedern
Der Vorstand berichtet von der öffentlichen Anhörung zum Thema Schulbau am 26.01.2015. Ein Problem mehrerer Schulen bestehe derzeit darin, dass diverse Baumaßnahmen geplant seien und nun auf ihre Umsetzung warten. Das gilt auch für die Ganztagsgrundschule Sternschanze. Die Räume, die früher als Biologie- und Chemie-Unterrichtsräume genutzt worden seien, sollten nun für die Grundschule umgebaut werden. Aus nicht bekannten Gründen wurden die Baumaßnahmen eingestellt, obwohl die Mittel für den Umbau bereit stünden.
Frau Winter vom Elternbeirat der Ganztagsgrundschule Sternschanze erläutert, dass das Gebäude früher als Gesamtschule genutzt wurde. Nun sei aber der Bedarf für die Grundschüler anders. Man sei beschwichtigt worden, keinen großen Wirbel um den Umbau zu machen, dieser sei nicht vom Tisch und es sehe gut aus für die Grundschule. Doch nun dränge die Zeit, da die Schule mittlerweile sehr groß sei. So gebe es seit letztem Jahr sieben erste Klassen. Für die Schule sei es ein großes Problem, dass der Bau nicht beginnen könne. Der Senat habe die Planung bereits finanziert. Nun müssen Zeit und Geld dafür aufgewendet werden, die Kinder in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Der Elternbeirat fühlt sich von der Politik an dieser Stelle im Stich gelassen.
Daraufhin erklärt Frau Wolpert (Die Grünen), die Anhörung habe wegen Unzufriedenheit stattgefunden, da Schulen im Stadtteil fehlten. Die Behörde sagte, ein Gymnasium fehle, der Bezirk hingegen würde lieber eine Stadtteilschule sehen. Altona werde in den letzten Jahren immer dichter bebaut, sodass die Schülerzahlen auch in Zukunft steigen werden. Die Bezirksebene sei nicht begeistert, da auch Grünflächen bebaut werden, die nicht als Schulflächen ausgewiesen seien. Der Bezirk habe hier jedoch kein Entscheidungsrecht und nehme Probleme lediglich entgegen, um die Behörde zu informieren und Bitten vorzubringen. Auch die Schulleiterin der Ganztagsgrundschule Sternschanze, Frau Rathjens, habe eine Stellungnahme abgegeben. Das entsprechende Gebäude hätte veräußert werden sollen, wovon man aber abgerückt sei. Die aktuelle Raumsituation entspräche eindeutig nicht der Schulform. Jedoch werde diese Art Entscheidung auf Bürgerschaftsebene getroffen. Hier seien vor allem die Schulleiterin und der Elternrat wichtig, um die Behörde darauf aufmerksam zu machen. Frau Winter lädt für den nächsten Dienstag zu einem Gedächtnistraining in die Ganztagsgrundschule ein — auch als Möglichkeit, diese einmal besser kennenlernen zu können.

Der Vorstand informiert über ein Stadtteiltreffen unter dem Motto „Bunkerplanung von unten“ am Sonntag, dem 08.02.2015 um 15 Uhr im Centro Sociale. Initiatoren sind Menschen, die mit den bisherigen Planungen zur Erweiterung des Bunkers Feldstraße und der Art, wie sie vermittelt wird, nicht einverstanden sind. Es gehe darum, eigene Anliegen einzubringen und den Investorenplänen konkrete Alternativen entgegen zu setzen.

Ein Gast berichtet von einer großen Unruhe bei den Bewohnern der Wohnanlage in der Lippmannstraße 10 und 14 a/b/c/d sowie 22 a und b. Es gebe dort Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der bereits fünf Mietparteien gekündigt habe. Etliche Gerichtsverfahren seien aufgrund dessen zur Zeit anhängig. Im selben Wohnblock, in der Lippmannstraße 2 – 8, sei der Neubau einer großen Wohneinheit mit 40 Wohnungen geplant. Der Grund für die Kündigungen der Mietverträge sei offenbar ein bezüglich der Nebenkostenabrechnung. Es gebe dort auch erhebliche Baumängel, da schon lange keine Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden seien. Der aktuelle Vermieter tue dort nur das Allernötigste.
Herr Evers informiert, dass derselbe Eigentümer die Gewerbeanlage der Hausnummern 2 – 6 abzureißen plane. Eine Abbruchgenehmigung liege bereits vor. In einem Verfahren solle geklärt werden, ob die Fläche anschließend rein für Gewerbe oder rein für Wohnen genutzt werden soll oder ob eine Mischnutzung entstehen soll. Bisher sei es als Gewerbeeinheit ausgewiesen, eventuell werde jedoch eine Befreiung erteilt.
Herr Jarowoy (Die Linke) ergänzt, dass der vordere, zur Straße weisende Teil des Gebäudes, in dem vorher ein Reifenhändler war, einen neuen Eigentümer habe. Es sei bereits die Genehmigung für Wohnungsbau erteilt worden. Falls der Eigentümer die Fläche für Gewerbe nutzen wolle, dürfe das auch ein Hotel sein, jedoch nur mit Gastronomie in Form eines Frühstücksraumes.
In den Verhandlungen werde thematisiert, dass er eventuell die gesamte Fläche als Wohnraum einrichten dürfte, falls er im hinteren Gebäudeteil, der momentan eine Montagehalle sei, öffentlich geförderten Wohnungsbau anbieten würde. Dies würde ein Drittel der entstehenden Wohnungen betreffen. Falls er nur für den vorderen Teil die Genehmigung bekommen sollte, weil der hintere Teil als Gewerbefläche ausgewiesen sei, könnte er diesen Teil auch leer stehen lassen. Ein für die Anwohner störendes Gewerbe würde dort nun nicht mehr genehmigt werden.
Herr Jarowoy fragt, ob jemand noch eine Idee für eine dritte Möglichkeit habe. Politik und Bezirksamt seien sich darin einig, dass ein Wohnungsbau besser wäre als ein Hotel. Allerdings käme es auch darauf an, wie viele Wohnungen welcher Größe entstünden. Für den Bau gäbe es sicher Bedenken im unmittelbaren Umfeld, da viele Eigentumswohnungen im Schulterblatt bis zwei Meter daran grenzen. Das dritte Geschoss würde im Hinterhof entstehen, vorne würde das vierte Geschoss an das bestehende Gebäude gebaut werden. Die Mieter würden begrüßen, wenn das investierte Geld nicht nur für den Neubau verwendet würde, sondern auch für die bestehende Wohnanlage, die 1993 als neuartige Architektur gefeiert wurde, seitdem aber nicht gut instand gehalten worden sei.
Ein gutes Druckmittel sei der Wunsch des Eigentümers, auch im hinteren Gebäudeteil Wohnungen zu bauen. Wenn man ihm dies genehmigen würde, könnte man auch Auflagen geben. Dies wäre eine Befreiung vom Bebauungsplan, da die Fläche als Gewerbeeinheit ausgewiesen sei. Jedoch handle es sich hierbei um eine anachronistische Ausweisung, da es nur eine kleine Fläche in sonstigem Wohngebiet sei.
Falls der Wohnungsbau genehmigt werde, könne der Vermieter keine Ferienwohnungen dort anbieten, da dies als Gewerbe gelte. Man könne den Eigentümer nicht zwingen, ein anderes Gewerbe als ein Hotel dort einzurichten. Herr Jarowoy nimmt ein Votum des Stadtteilbeirates mit, dass ein sozialer Wohnungsbau präferiert werde. Dies werde vom Amt und den anderen Fraktionen auch präferiert.
Ein Beiratsmitglied fragt, ob es eine Möglichkeit gebe, den Quotienten der Sozialwohnungen zu erhöhen. Herr Jarowoy antwortet, dies sei eine politische Frage. Der Senat habe 30 % vorgegeben. Herr Jarowoy selbst hätte 50 % präferiert, jedoch sei dies eine Entscheidung auf Senatsebene.

Ein Beiratsmitglied berichtet, dass die Lichtanlage am Bunker im FloraPark repariert wurde.

TOP 04 Aktueller Stand des Themas „Kontrollierte Abgabe von Cannabis
Der Vorstand berichtet, dass die Empfehlung des Beirats vom 27.11.2014 mehr Resonanz und Aufmerksam erzielte als die ähnlich gelagerte im Vorjahr. NDR 90,3 habe zwei Tage später ausführlich berichtet. Daraufhin habe es verschiedene Presseanfragen und -artikel gegeben. Herr Evers und ein Mitglied des Vorstandes seien zum Informationsaustausch mit dem Bezirksamt Berlin-Friedrichshain/ Kreuzberg nach Berlin gereist. Auch an mehreren thematisch dazu passenden Veranstaltungen in St. Pauli könne man sehen, dass das Thema aktuell öffentlich diskutiert werde. In der Politik habe die Empfehlung Zustimmung bei den Grünen, der Linken und den Piraten gefunden. Klare Ablehnung habe bisher nur die CDU-Bürgerschaftsfraktion geäußert. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und regionale Stadtteilentwicklung (WAS) habe am 14.01.2015 einen erneuten Runden Tisch zum FloraPark beschlossen. Das Thema der kontrollierten Abgabe sei hierfür bereits zur Besprechung vorgemerkt. Diesmal sei die Moderation für den Runden Tisch ausgeschrieben und werde nicht automatisch von der STEG durchgeführt. Ein Antrag der Grünen für ein Modellprojekt sei am 04.02.2015 in der Bürgerschaft gestellt worden, unter anderem mit Berufung auf die Empfehlung des Stadtteilbeirates Sternschanze. Bisher sei zwar noch nichts gewonnen, aber die vielseitige Reaktion sei positiv zu bewerten.

Herr Müller-Constantin (SPD) berichtet von einer Tagung der SPD in Berlin mit dem gesundheitspolitischen Sprecher des Abgeordnetenhauses betreffend Ordnungswidrigkeiten. Er weist darauf hin, dass das Thema der kontrollierten Abgabe von bundespolitischen Gesetzen abhängig sei. Man solle bei der Diskussion am Runden Tisch die bestehenden Möglichkeiten ausloten.
Herr Sülberg (Die Grünen) betont, wie zentral der Runde Tisch sei. Es müssen jetzt Inhalte und Maßnahmen beschlossen und ergebnisoffen formuliert werden. Der Runde Tisch werde eine spannende Veranstaltung im Viertel, da die Idee nicht zwangsläufig auf Begeisterung stoße. Es gehe aber um die Akzeptanz im Viertel. Jedoch müsse das Thema ebenso auf städtischer Ebene bewegt werden, denn nur dort können Entscheidungen diesbezüglich getroffen werden.
Ein Vorstandsmitglied weist darauf hin, dass die Diskussion auf allen Ebenen stattfinden müsse. Im Stadtteil Sternschanze könne man beispielsweise beschließen, sich als möglichen Ort der Durchführung anzubieten. Dies sei die einzige Ebene, auf der der Beirat agieren könne. Beim letzten Runden Tisch sei das Thema ausgegrenzt worden, daher müsse der Beirat es anstoßen, damit es anschließend auch auf höherer Ebene diskutiert werde.
Herr Evers berichtet vom Besuch des Bezirksamtes in Berlin. Es wurde festgestellt, dass es sich um einen Modellversuch im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung handele. Das Projekt trägt den Namen „Modellprojekt kontrollierte Abgabe von Cannabis“ und beruht auf einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg.
Es sei ein Medikamentenversuch unter kontrollierten und klar definierten Bedingungen unter wissenschaftlicher Begleitung und nicht etwa ein freier legalisierter Verkauf oder eine Änderung der entsprechenden Gesetze. Dazu komme, dass ein solcher Modellversuch in Fachkreisen und Fachgremien öffentlich zu diskutieren sei. Ein Antrag müsse aufwendig gestellt und durch medizinische, juristische sowie betriebswirtschaftliche Gutachten begleitet werden. Der Modellversuch an sich sowie die Logistik, d.h. das Herstellen, Transportieren und Verkaufen seien aufwendig. Bis man sich beim Bundesamt für Arzneimittelfragen melden könne, sei es ein langer Weg. Der öffentliche Diskurs über dieses interessante Thema solle ruhig angestoßen werden, jedoch müsse es unbedingt auch auf landespolitischer Ebene besprochen werden. Vor Start des Modellprojekts werden noch eine öffentliche Anhörung angesetzt, Workshops zur Frage der gesamten Logistik geplant und eine Fachtagung mit Experten aus den Bereichen Jugendschutz, Suchtprävention und -hilfe, Verbraucherschutz und anderen Fachbereichen durchgeführt werden müssen.

Ein Gast weist darauf hin, dass sich auch Hamburg nur innerhalb des Betäubungsmittelgesetzes bewege. Es gebe dort nur verkehrsfähige und nicht verkehrsfähige Medikamente bzw. Drogen. Cannabis werde somit als Medikament behandelt. Eine kontrollierte Abgabe würde quasi in „Hochsicherheitsapotheken“ erfolgen. Er bezweifelt, dass sich die Konsumenten diesem Stress aussetzen werden. In einem ähnlichen Versuch mit kontrollierter Abgabe von Heroin habe das durchführende Institut Probleme gehabt, Probanden zu finden, die bereit waren, am Projekt teilzunehmen. Der Antrag der Grünen könne nicht mit einem „Coffeeshop“ verglichen werden. Der Vorstand entgegnet, dass allen bewusst sei, dass das Modellprojekt keine endgültige Lösung sei. Es gehe hauptsächlich darum, das Thema mehr in den Fokus zu rücken.

TOP 05 Berichte vom Amt
Herr Evers berichtet, dass der Postfiliale in der Susannenstraße der Mietvertrag gekündigt worden sei. Der Vorstand ergänzt, dass die Filiale nicht von der Post selbst betrieben werde. Dennoch sei der angebotene Service einer Postfiliale gleichzusetzen und für die Infrastruktur des Viertels wichtig und hochfrequentiert. Herr Evers bekundet, das Amt sei hier auf Hilfe angewiesen sei. Die Post suche neue Räumlichkeiten in der Sternschanze.

Weiterhin berichtet Herr Evers, dass es auf der Roten Flora einen symbolischen Wiederaufbau des dritten Obergeschosses aus Gerüst und Planen als Kunstobjekt geben werde. Der Antrag des Künstlers sei für sechs Monate genehmigt worden.

Die Verhältnisse in der Susannenstraße und in der Bartelsstraße haben sich gebessert. Eine Herabstufung der Wertstufe (Reinigungsfrequenz der Stadtreinigung) sei jedoch von der Behörde abgelehnt worden.

Bezüglich des Bunkers im FloraPark berichtet Herr Evers, dass das Bezirksamt mit der Lawaetzstiftung, Stattbau und STEG Verhandlungen führen, um einen Träger zu finden. Alle drei seien dazu in der Lage. Ein wichtiger Punkt hierbei sei, dass die Verwaltung enorm entlastet würde, sollte es eine Übertragung als Treuhandvermögen auf den Träger geben. Es gebe dadurch außerdem die Möglichkeit, Drittmittel zu akquirieren, was der Stadt nicht möglich wäre. Dies müsse daher mit der Finanzbehörde geklärt werden. Anschließend solle die Politik informiert werden. Inhaltlich bedeute dies, dass der Bauträger mit den vorhandenen Mitteln so weit baue, wie möglich. Der Rest werde aus der Wasserturm-Million als Zuwendung bereitgestellt. Die vorgesehene Nutzung müsse dann sukzessive umgesetzt werden. Dies sei die einzige Möglichkeit und scheine ein vernünftiger Weg zu sein.

Um eine öffentliche Toilette am Bahnhof Sternschanze oder gegenüber im Rundbunker zu schaffen, sei das Bezirksamt noch im Gespräch mit der Sprinkenhof AG. Zur Finanzierung des laufenden Betriebs könnte ein Kioskbetrieb dienen. Eine klare Aussage der Sprinkenhof AG zu diesem Thema liege bisher nicht vor. Auch im Verkehrsausschuss sei dies bereits thematisiert worden. Als möglicher weiterer Standort für eine öffentliche Toilette wurde auch die Straße Sternschanze aufgenommen.

Für die Ludwigstraße 11 (Holzhaus) sei ein Bauantrag erteilt worden.

Herr Evers informiert über die Bezirksversammlung am nächsten Tag im Goethe-Gymnasium Hamburg in Lurup und über die Sitzung des WAS am 11.02.2015. Wie immer könne man im Internet die Tagesordnungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse einsehen. Ein für den Stadtteilbeirat Sternschanze interessanter Tagesordnungspunkt sei die beschlossene Drucksache über Rahmen und Aufteilung der Sicherheitskonferenz-Mittel. In der Vergangenheit wurden mit diesen Mitteln Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im FloraPark bezahlt. Der Beschluss der BV stehe noch aus, der Haushalts- und Vergabeausschuss haben diese Mittelverwendung jedoch einstimmig vorgeschlagen.

Herr Sülberg (Die Grünen) berichtet, dass Vertreter des Landesbetriebes Brücken, Straßen und Gewässer (LSBG) unerwartet im Verkehrsausschuss aufgetaucht seien. Es bestehe beim LSBG weiterhin die Absicht, die Buslinie 6 durch die Schanzenstraße probeweise zu verlegen. Dies sei mit der Polizei bereits besprochen. Herr Armbruster (Hamburger Hochbahn AG) sei dabei gewesen. Hierzu habe es keine Anhörung gegeben. Diese Verkündung durch den LSBG sei für alle sehr unerwartet gekommen. Es sei zu erwarten, dass mit der Umsetzung jetzt begonnen werde. Ein Vorstandsmitglied äußert, die letzten Signale des Verkehrsbetriebes seien gewesen, dass die Buslinienverlegung nicht umgesetzt werde, falls dies vom Stadtteil abgelehnt werde. Die aktuelle Aussage stützt das nicht. In den letzten Monaten habe die Behörde für Wirtschaftlich, Verkehr und Innovation unter anderem in der Presse signalisiert, dass vor einer möglichen Umsetzung in jedem Falle eine öffentliche Besprechung des Themas stattfinden werde.

Top 05 Kommende Termine
08.02.2015 15:00 Uhr „Bunkerplanung von unten“, Centro Sociale, Sternstraße
11.02.2015 18:00 Uhr nächste Sitzung des WAS-Ausschusses, Technisches Rathaus Altona, Jessenstraße
18.02.2015 19:00 Uhr Mitgliederversammlung 2015 des Standpunkt.Schanze e.V., JesusCenter, Schulterblatt 63
25.02.2015 19:30 Uhr nächste Beiratssitzung, JesusCenter, Schulterblatt 63

Protokoll vom 24. Februar 2015
Erstellt vom Standpunkt Schanze e.V.

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